Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel. Ich weiß aber von Unterschlagungen, Betrug, Diebstahl usw. durch meinen Exchef in großem Stil.
Er hat in der Vergangenheit viele Kunden geschädigt und wird es sicherlich weiterhin tun.
Was kann ich tun. Wenn ich zur Polizei gehe, kann er mich doch auf Schadensersatz verklagen, oder?
Ich bin da ziemlich verunsichert.
Danke schonmal für Eure Antworten.
Lg Bommel
Ex-Chef verübt diverse Straftaten
Finanzamt und Zoll gehen auch anonymen Hinweisen nach, so weit ich weiß.
Ansonsten hast du recht: Whistleblower sind nicht gern hierzulande noch anderswo. Seltsam genug.
Rachefeldzüge sprechen sich rum. Normalerweise ist es so, dass irgendwann ein Geschädigter es nicht mehr mit sich machen lässt, und Strafanzeige erstattet oder aber zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgeht. Und dann wird in der Regel eine Lavine losgetreten. Dringende Empfehlung: hat Dich da raus. Im eigenen Interesse.
wirdwerden
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Zitat :in meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel
Diese deckt allerdings nicht vom AG begangene Straftaten, da dies keine Geschäftsvorfälle sind.
Wenn aber nur deine Aussage im Raum steht und keine Beweise gefunden werden kann er dich natürlich wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung usw. anzeigen.
Also entweder vorher eindeutige Beweise für deine Behauptungen sichern oder wenn das nicht mehr geht anonym einen Tipp geben.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Mit Rachefeldzug hat das nun überhaupt nichts zu tun.
Die Geschädigten wissen ja noch nicht einmal, dass sie betroffen sind. Es handelt sich u.a. um unterschlagene Mietkautionen, was ich nachweisen kann.
Ich würde mich immer in die Lage versetzen, wenn mir sowas passieren würde.
Zitat :Es handelt sich u.a. um unterschlagene Mietkautionen, was ich nachweisen kann.
Soll heißen, dass die Kaution nicht getrennt vom sonstigen Vermögen angelegt wurden?
Dann tritt der Schaden aber erst ein, wenn die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausgezahlt wird, sofern ein Auszahlungsanspruch seitens des Mieters besteht. Dann haben wir hier höchstens evtl. zukünftig Geschädigte.
Und zum Schutz des Mieters gibt es auch diesbezüglich einen Auskunfts- und Nachweisanspruch. Wenn er den nicht wahrnimmt, sondern dem Vermieter blind vertraut, ist es auch irgendwie das Problem des Mieters.
es wurden diverse Kautionen nicht angelegt, sondern sind in die Tasche des Chefs gewandert.
Das Problem kommt doch erst auf, wenn eine Kaution nicht zrückgezahlt werden kann.
wirdwerden
Was genau genommen schlimm genug ist. Rechtlich muss der Vermieter das Geld bei der Bank hinterlegen. Macht er das nicht, ist das Risiko natürlich auch vorhanden, dass bei Insolvenz der Mieter nie wieder Geld sieht.
Wenn ich hier die Antworten so lese...ich wundere mich echt, wo hier das Rechtsbewußtsein geblieben ist.
Das zivilrechtliche Ansprüche der Mieter bestehen, das ist doch klar. Sie müssten sie halt geltend machen. Es geht hier um die strafrechtliche Seite. Und da sehe ich im Augenblick nichts. Ist natürlich anders, wenn der Vermieter irgendwann mal eine Kaution nicht zurückzahlen kann. Und es geht nicht um mein Rechtsbewusstsein oder das der anderen Schreiber. Sondern um eine Antwort auf eine konkrete Frage.
wirdwerden
Hallo
erst einmal, danke für die Antworten. Ich habe nunmehr Strafanzeige gestellt - anhand von Beweisen.
Den unterschlagenen Kautionen und Diebstählen von Mieten wird nachgegangen. Geschätzter Schaden - mehr als 100.000 Euro.
Ich konnte es eben nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass brave Mieter Ihre Kautionen verlieren, wenn die Firma pleite gehen sollte.
Und wenn sich das rumsprechen sollte - wovor mich hier einige gewarnt, ist mir das auch egal. Eigentlich sollte man mir dankbar sein.
Ich fühle mich befreit von einer Last und ich kann morgens ruhigen Gewissens in den Spiegel schauen. Und das wollte ich Euch mitteilen, um vielleicht anderen Mut machen zu können, die ähnliches wissen.
Lg Bommel
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