Ex Chef verweigert letzten Lohn!

7. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn438792-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Chef verweigert letzten Lohn!

Hallo :)
Ich hätte da mal eine dringende Frage. Mein Freund hat am 15.02. Einen Job begonnen, welcher allerdings gar nichts für ihn war, da auch das Arbeitsklima nicht sehr aushaltbar war. Also hat er noch in der Probezeit gekündigt und war am Ende (wirklich wegen Krankheit) erstmal krank geschrieben. Um ihm den weg zur Post zu ersparen dachte ich das ich den Attetst einfach per Fax schicke. ( zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht das das nicht ausreicht.) Jedenfalls kam dann am 1. Eine Lohnabrechnung wo stand das die Krankgeschriebenen Tage nicht berechnet wurden da ja "kein Attest" vorlag. Also haben wir das original schnell nachgeschickt. Nun meint sein Arbeitgeber aufgrund der "neuen Lohnabrechnung" wo die 4/5 Tage ja nicht mit berechnet wurden, diese nochmal zu schreiben. Allerdings meint er nun das das erst zum nächsten ersten möglich wäre also zum 1.5. D.h. er würde seinen kompletten Lohn für März erst im Mai bekommen und den kompletten April hätte er quasi kein Geld. Obwohl er am 1.4 angerufen hatte und die angestellte meinte sie würde das Geld heute noch überweisen.

Hier nochmal das Zitat des Arbeitgebers: Die noch ausstehende Gehaltsabrechnung für April 2016 und die zu korrigierende Abrechnung für März 2016 wird wie monatlich üblich um den 20.04.2016 erstellt.
Die Auszahlung des Restgehalts wird also nicht vor Anfang Mai 2016 stattfinden.
Ist das alles so rechtens?
Danke schon mal im Vorraus
 




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42110 Beiträge, 14678x hilfreich)

Er verweigert doch nicht den letzten Lohn. Ich vermute mal (da fehlen Angaben), der Freund hat den Februarlohn bekommen. So, im März wurde er nach dem 15. krank, sonst müsste gar kein Lohn gezahlt werden, da wäre dann gleich die Krankenkasse dran. Dann hat er den Märzlohn bekommen, soweit der abrechenbar war. Geht natürlich nur, soweit die Unterlagen vorliegen. Dass für die 4/5 Tage nichts bezahlt wurde, das ist auch korrekt.

Es stehen also 4/5 Tage Abrechnung aus. Und dass die verzögert abgerechtnet werden, das habt Ihr zu vertreten. Die Aprilabrechnung und Überweisung erfolgen dann wieder zum Fälligkeitsdatum.

wirdwerden

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