Ex-Chefin will im Nachhinein Arbeitsvertrag erzwingen - rechtens?

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
Ex-Chefin will im Nachhinein Arbeitsvertrag erzwingen - rechtens?

Hallo,

ich habe eine Frage:

meine Freundin hat ca. 10 Jahre lang als Aushilfe in einer Bar gearbeitet. Ohne Arbeitsvertrag.
Anfang 2019 wurde ihr ehemaliger AG wegen Steuerhinterziehung angezeigt und seitdem läuft das Verfahren.
Eine Anmeldung für die Sozi o.ä hat sie nie allerdings nie erhalten.

Nun ist es so, dass sie seit August einen anderen Nebenjob hat, wo sie regelmäßig arbeiten kann und auch sachgerecht angemeldet wurde.

Gestern dann kam ein Anruf von ihrer Ex Chefin, dass sie ihr einen Arbeitsvertrag zugeschickt hätte und den auch unterschrieben zurück bräuchte - für Formalitäten! Meine Freundin fragte dann nach, ob es denn eigentlich auch eine Meldebescheinigung für die Sozi gäbe, die Chefin bejahte dies und wollte diese auch mitschicken.

Heute dann war der Vertrag auch schon da und dieser besagt, dass sie von Januar bis Oktober dort gearbeitet hätte und auf 30h die Woche angemeldet war. Dieser Vertrag stimmt so natürlich nicht! Erstens war sie seit August schon nicht mehr da und zweitens war sie nur eine Aushilfe und drittens arbeitete sie dort 10 Jahre!

Des weiteren steht auf der Meldebescheinigung für die Sozi, dass ihre Chefin sie nachträglich im Oktober als angemeldet hätte...also alles von vorne bis hinten gelogen!

Wir vermuten nun, dass sie diese Unterlagen wegen dem Steuerhinterziehungsfall braucht.
Ich habe meiner Freundin geraten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da er Betrug ist. bzw sie mit der Unterschrift zum Betrug beihilft.

Was soll sie denn jetzt tun?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
Was soll sie denn jetzt tun?
Natürlich nicht unterschreiben. Das *Vertragswerk* gut und sicher aufbewahren.
Zitat (von bellybutton123):
Eine Anmeldung für die Sozi o.ä hat sie nie allerdings nie erhalten.
Sie könnte bei ihrer Krankenkasse nachfragen. OB sie dort als Beschäftigte bei Fa. xx angemeldet ist.
Aber sie hat eine Versichertenkarte der Krankenversicherung, die sie für Arztbesuche benötigt?
War sie Minijobberin?
Zitat (von bellybutton123):
Wir vermuten nun,
Ja, klingt so. Und dumm gemacht.

Aber erzwingen will die Ex-Chefin nichts. Geht auch gar nicht.

-- Editiert von Anami am 18.01.2020 18:45

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
Ohne Arbeitsvertrag.

Natürlich hatte sie einen Arbeitsvertrag.



Zitat (von bellybutton123):
Ich habe meiner Freundin geraten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da er Betrug ist. bzw sie mit der Unterschrift zum Betrug beihilft.

Korrekt. Blos nicht unterschreiben.



Zitat (von bellybutton123):
Des weiteren steht auf der Meldebescheinigung für die Sozi, dass ihre Chefin sie nachträglich im Oktober als angemeldet hätte

Für welchen Zeitraum?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bellybutton123):
Des weiteren steht auf der Meldebescheinigung für die Sozi, dass ihre Chefin sie nachträglich im Oktober als angemeldet hätte

Für welchen Zeitraum?


laut dem Schreiben vom 01.01.19 bis 01.10.19 ...

Das nächste Problem wäre hier, dass sie seit August bereits einen neuen Minijob hat, dh, sollte sie diesen Vertrag unterschreiben, dann würde das heißen, dass sie dann damit zugibt, zeitgleich zwei Minijobs neben ihrer Hautarbeit zu haben, was ja aber nicht stimmt. Und bei diesem Minijob ist sie korrekt angemeldet und verdient auch die vollen 450€.

Soll sie das Schreiben nun vernichten, ignorieren oder es dem Finanzamt vorlegen?
Kann die Chefin sie zwingen, dass zu unterschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
Soll sie das Schreiben nun vernichten,

Auf keinen Fall.



Zitat (von bellybutton123):
ignorieren

Und abheften scheint das beste zu sein.



Zitat (von bellybutton123):
es dem Finanzamt vorlegen?

Höchstens eine Kopie.



Zitat (von bellybutton123):
Kann die Chefin sie zwingen, dass zu unterschreiben?

Nicht mit legalen Mitteln


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich finde die Fragestellung regelrecht ärgerlich: Die Überschrift dramatisiert ("erzwingen") - im Text ist dann davon überhaupt nicht die Rede. Dann würde die ehemalige Angestellte etwas unterschreiben, was einfach nicht stimmt und sie selbst noch in Schwierigkeiten bringen könnte - wer 2+2 zusammenzählen kann, weiß auch, der er oder sie sowas nicht unterschreibt. Da gibt es doch keine Unklarheit, für die man ein Forum bemühen müsste.

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#6
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich finde die Fragestellung regelrecht ärgerlich: Die Überschrift dramatisiert ("erzwingen") - im Text ist dann davon überhaupt nicht die Rede. Dann würde die ehemalige Angestellte etwas unterschreiben, was einfach nicht stimmt und sie selbst noch in Schwierigkeiten bringen könnte - wer 2+2 zusammenzählen kann, weiß auch, der er oder sie sowas nicht unterschreibt. Da gibt es doch keine Unklarheit, für die man ein Forum bemühen müsste.


du ärgerst dich, weil ich nicht explizit geschrieben habe, dass die chefin, sie dazu zwingt?

die chefin hatte ihr sowohl am telefon, als auch in einem beigelegten schreiben dazu geraten, diesen vertrag zu unterschreiben, ansonsten würde sie (meine freundin) nicht beweisen können, dort gearbeitet zu haben und angemeldet gewesen zu sein. was in meinen augen nach zwang "tue es, sonst gibt es ärger" klingt...

ich für meine person wollte den text kurz und bündig halten, aber wenn ich gewusst hätte, dass hier erbsen gezählt werden, hätte ich natürlich einen roman verfasst...

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist der Punkt: Du empfindest das schon als Zwang - ich würde eher sagen, die Ex-Chefin verlangt etwas, worauf sie keinen Anspruch hat, und versucht, Druck zu machen, sie drängt auf eine Unterschrift, und wenn das auch noch per Telefon passiert, bedrängt sie auch deine Freundin.
Aber Zwang sieht doch anders aus, erfordert nicht zuletzt auch Zwangsmittel.
Das gibt es hier im Forum gelegentlich, dass Fragesteller davon sprechen, der AG zwinge zu etwas - und dann besteht der Zwang in Stirnrunzeln, verärgerten Bemerkungen (Sie werden schon sehen, was Sie davon haben) oder gar Schweigen

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
aber wenn ich gewusst hätte, dass hier erbsen gezählt werden
Manchmal bewirkt eine einzige Erbse entweder einfache Unbequemlichkeit beim Liegen oder eine richtige wichtige Antwort.
Zitat (von bellybutton123):
was in meinen augen nach zwang "tue es, sonst gibt es ärger" klingt...
Das ist zum Glück nur von dir gedacht--- und kein Zwang.
Zitat (von bellybutton123):
ansonsten würde sie (meine freundin) nicht beweisen können, dort gearbeitet zu haben und angemeldet gewesen zu sein
Das dürfte später ganz sicher geklärt werden, womöglich vor Gericht. Deine Freundin soll hier in eine Schuldrolle gedrängt werden, damit der *Böse* sauber rauskommen könnte.
Ziemlich durchsichtig, wenn nicht dumm.

Bitte ganz ruhig bleiben, das Schreiben gut verwahren. Keinesfalls vernichten.
Nicht kommunizieren mit der Ex-Chefin--- auch nicht über Erbsen.

Vorsicht ist hier angesagt. Man sollte sich nicht ohne Zwang selbst in die Kniescheibe schießen.
Grüße an die Freundin.

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#9
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich denke hier ist ein Laienforum und da darf man das Wort "zwingen" ruhig umgangssprachlich verwenden.

Eine Rückfrage noch zum Umfang der ausgeführten Tätigkeit. In der Nachmeldung ist von 30h/Woche die Rede, das entspricht doch einer 3/4-Stelle und keinem Minijob. Hier wäre nicht nur die Krankenkasse betroffen, sondern auch die Rentenversicherung. Auch dort könnte man nachfragen ob und in welchem Umfang Beiträge geleistet wurden.

Wurde denn das real gezahlte Einkommen beim Finanzamt versteuert, oder lief alles "schwarz"?

Ich denke dies war deiner Freundin doch alles bewusst, und da könnte natürlich auch noch etwas auf sie zukommen, ob mit oder ohne nachträgliche Unterschrift.


-- Editiert von pk2019 am 19.01.2020 11:21

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):

meine Freundin hat ca. 10 Jahre lang als Aushilfe in einer Bar gearbeitet. Ohne Arbeitsvertrag.

Nein. Mit Arbeitsvertrag.
Der entsteht automatisch, wenn eine Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer angeboten und vom Arbeitnehmer angenommen wird.
Zitat:

Anfang 2019 wurde ihr ehemaliger AG wegen Steuerhinterziehung angezeigt und seitdem läuft das Verfahren.
Eine Anmeldung für die Sozi o.ä hat sie nie allerdings nie erhalten.

Da hat der Arbeitgeber ein Problem. Der haftet vier Jahre lang für nicht abgeführte Sozialabgaben seiner Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer haften nur vier Monate lang.
Zitat:

Nun ist es so, dass sie seit August einen anderen Nebenjob hat, wo sie regelmäßig arbeiten kann und auch sachgerecht angemeldet wurde.

Gestern dann kam ein Anruf von ihrer Ex Chefin, dass sie ihr einen Arbeitsvertrag zugeschickt hätte und den auch unterschrieben zurück bräuchte - für Formalitäten! Meine Freundin fragte dann nach, ob es denn eigentlich auch eine Meldebescheinigung für die Sozi gäbe, die Chefin bejahte dies und wollte diese auch mitschicken.

Heute dann war der Vertrag auch schon da und dieser besagt, dass sie von Januar bis Oktober dort gearbeitet hätte und auf 30h die Woche angemeldet war. Dieser Vertrag stimmt so natürlich nicht! Erstens war sie seit August schon nicht mehr da und zweitens war sie nur eine Aushilfe und drittens arbeitete sie dort 10 Jahre!

Dann sollte man das nicht unterschreiben. Sollte man sowieso nicht.

Zitat:
Was soll sie denn jetzt tun?


Nichts. Ist nicht ihr Bier.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
da darf man das Wort "zwingen" ruhig umgangssprachlich verwenden.
Ja. Stimmt. Man darf Laien hier aber auch erklären, dass sowas eben kein Zwang war.
Zitat (von bellybutton123):
10 Jahre lang als Aushilfe
Als Aushilfen werden von Laien ganz häufig geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet. Das sind dann Minijobs.
Zitat (von pk2019):
In der Nachmeldung ist von 30h/Woche die Rede, das entspricht doch einer 3/4-Stelle und keinem Minijob
Das ist doch auch alles gar nicht wahr. Das möchte die Ex-Chefin jetzt (dummdreist) so hinzirkeln.
Bitte lies die Beiträge der TE nach.

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#12
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist doch auch alles gar nicht wahr. Das möchte die Ex-Chefin jetzt (dummdreist) so hinzirkeln.
Bitte lies die Beiträge der TE nach.


Dann lies du doch mal bitte meinen Beitrag richtig! Ich schrieb: "Eine Rückfrage noch zum Umfang der ausgeführten Tätigkeit. In der Nachmeldung ist von 30h/Woche die Rede, das entspricht doch einer 3/4-Stelle und keinem Minijob"

Im TE steht etwas von "Aushilfe" das kann arbeitszeitlich alles bedeutet, deshalb meine Rückfrage!

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#13
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

erstmal danke für die antworten.

ich war heute bei ihr und wir haben das schreiben ihrem AG von ihrem jetzigen minijob gezeigt.
dieser meinte ebenfalls, aufheben, abheften und ignorieren.

sollte die chefin nachfragen ihr erklären, dass man nicht unterschreiben wird und im "fall des falles" sich an das finanzamt wenden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
sollte die chefin nachfragen ihr erklären, dass man nicht unterschreiben wird und im "fall des falles" sich an das finanzamt wenden würde.
Was meint wohl ---Ignorieren---?
Man sollte sich mit solchen Ex-Chefs, die derart dreist sind, gar nicht weiter beschäftigen.
Man sollte ihr auch nicht drohen. Wozu auch, es wird eh alles nach und nach aufgerollt.
Da wurde evtl. über viele Jahre hinweg betrügerisch an Mitarbeitern, am Sozialsystem und Steuersystem gehandelt.
Deine Freundin wird nicht die einzige sein, die dafür herhalten und falsches bestätigen soll.

Zu gegebener Zeit wird deine Freundin vielleicht mal von entspr. Stellen befragt. Dann hat sie Gelegenheit, wahrheitsgetreu auszusagen.

Hat sie eine Versichertenkarte ihrer Krankenversicherung? über die 10 Jahre lang?

Zitat (von bellybutton123):
Erstens war sie seit August schon nicht mehr da
Warum das? Krank, frei, gekündigt oder was war ihr Status, bevor dieses Schreiben jetzt kam?

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#15
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von bellybutton123):
Erstens war sie seit August schon nicht mehr da
Warum das? Krank, frei, gekündigt oder was war ihr Status, bevor dieses Schreiben jetzt kam?


na weil sie einen neuen minijob begonnen hat, bei dem sie angemeldet ist und die vollen 450€ verdient.
hatte ich auch schon mehrfach erwähnt...

-- Editiert von bellybutton123 am 20.01.2020 20:09

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Und jetzt?

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