Hallo liebe Community,
ich möchte gerne eure Meinungen zur o.g. Situation hören.
Bei mir geht es lediglich um eine Zeugnisberichtigungsklage nach der Kündigung seitens des AG. Ich war unzufrieden mit meinem Zeugnis das unterdurchschnittlich war und fordere nun ein durchschnittliches Zeugnis.
Der Ex AG weigert sich, von meinem Anwalt vorgeschlagene Korrekturen vorzunehmen. Der Gütertermin hat ebenfalls nichts gebracht. Jetzt steht ein Kammertermin vor. Der AG muss beweisen, warum ich aus seiner Sicht unterdurchschnittlich gearbeitet habe und will dies mithilfe einer ex Kollegin von mir tun als Zeugin. Wir haben zusammen gearbeitet, sie hat mich teilweise eingearbeitet und die Kommunikation war eigentlich ok.
Deswegen bin ich jetzt überrascht und habe das ehrlich gesagt nicht erwartet. Weiß nicht was ich denken soll.
Was denkt ihr darüber? Was passiert in der Situation Aussage gegen Aussage, wenn wir gegenzusätzliches aussagen? Wie wird entschieden, wer die Wahrheit sagt?
Ich kann nichts belegen, da ich logischerweise keinen Zugang zu den Arbeitsunterlagen habe.
Mein Anwalt äußert sich wenig zum Thema, er hat erstmal alles bestritten und das wars. Ich weiß nicht wie es weiter geht.
Danke im Voraus
Ex-Kollegin will gegen mich vor Gericht aussagen
Ich denke und meine:Zitat :Was denkt ihr darüber?
Der AG darf und kann alle ihm gebotenen rechtlichen Mittel nutzen.
Er darf und kann auch eine Zeugin benennen. Das Gericht wird sie zulassen.
Es steht nicht Aussage gegen Aussage, sondern das Zeugnis *steht im Feuer*.Zitat :Was passiert in der Situation Aussage gegen Aussage, wenn wir gegenzusätzliches aussagen?
Die Wahrheit???--- Wie kommst du denn auf dieses Brett?Zitat :Wie wird entschieden, wer die Wahrheit sagt?
Ich schon. Du und dein Anwalt erscheint zum K-Termin im Arbeitsgericht.Zitat :Ich weiß nicht wie es weiter geht.
Die Gegenseite und die zugelassene Zeugin werden auch erscheinen.
Das Gericht wird sich die Vorträge anhören
Dann gehts weiter.
p.s.
Es gibt weder unterdurchschnittliche noch durchschnittliche Arbeitszeugnisse.
Sie müssen ---wohlwollend-- sein. Das genügt. Das sollte dein Anwalt dir schonmal erklärt haben.
Zitat :Mein Anwalt äußert sich wenig zum Thema, er hat erstmal alles bestritten und das wars. Ich weiß nicht wie es weiter geht.
Den darfst du aber zu allen Fragen konsultieren. Und wenn er wenig antwortet, fragt man weiter
Ich finde an der Zeugin nichts schlimmes. Denke auch nicht, dass sie vom Arbeitgeber instruiert wurde, gegen Dich zu sprechen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es gibt kein "Aussage gegen Aussage." Du hast eine Behauptung aufgestellt, die Gegenseite hat dem widersprochen, Beweis angeboten. Wie die Aussage der Zeugin dann bewertet wird, das ist eine ganz andere Frage.
wirdwerden
Dazu besteht überhaupt kein Rechtsanspruch! Das Einzige was dir zusteht ist ein wohlwollend formuliertes Zeugnis. Wenn deine Leistungen unterdurchschnittlich waren, dann darf das Zeugnis, wohlwollend formuliert, dies auch widerspiegeln.Zitat :Ich war unzufrieden mit meinem Zeugnis das unterdurchschnittlich war und fordere nun ein durchschnittliches Zeugnis.
Zeugen müssen die Wahrheit sagen.Zitat :Was denkt ihr darüber?
So etwas gibt es bei uns nicht. Der Richter wird die Glaubwürdigkeit der Aussagen selbst bewerten.Zitat :Aussage gegen Aussage
Es bleibt dir nur abzuwarten was in der Verhandlung alles gesagt wird.
Zitat :Was passiert in der Situation Aussage gegen Aussage, wenn wir gegenzusätzliches aussagen?
Naja.
Sie sind der Kläger. Der Arbeitgeber ist der Beklagte. Es gibt eine Zeugin.
Ich sehe da keine "Aussage gegen Aussage"-Situation. (Die hätte man, wenn es mehrere Zeugen gäbe, die Gegenteiliges aussagen).
Zitat :Wie wird entschieden, wer die Wahrheit sagt?
Es geht nicht um Wahrheit, sondern um Überzeugung des Gerichts.
Wenn die Aussage der Zeugin überzeugend ist, wird ihr das Gericht glauben.
Könnten Sie denn Zeugen aufbieten, die Ihnen eine durchschnittliche Leistung bescheinigen könnten?
Vor Gericht kommt es zwar nicht auf die Anzahl der Zeugen an ("Wer mehr Zeugen hat, gewinnt" - so ist es nicht), sondern auf deren Qualität. Aber es wäre nicht schlecht für Sie, wenn Sie der Aussage der Zeugin etwas entgegenzusetzen hätten.
Ansonsten bleibt nur, die Aussagen der Zeugin anzuzweifeln und geschickte Fragen zu stellen.
.... außerdem "will" die Ex-Kollegin nicht gegen Dich aussagen. Sie hat keine freie Auswahl. Sie ist als Zeugin genannt und deshalb muss sie aussagen.
wirdwerden
Zitat :Was passiert in der Situation Aussage gegen Aussage, wenn wir gegenzusätzliches aussagen?
Diese "Aussage gegen Aussage" ist nur ein Märchen.
Leider wird das auch gerne von Anwälten erzählt, insbesondere wenn sie (vorbeugend) von eigenem Versagen ablenken wollen.
Zitat :Wie wird entschieden, wer die Wahrheit sagt?
Das ist seitens des Gerichtes eine objektive Entscheidung im Einzelfall auf Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles, unter Abwägung der jeweiligen, gegenseitigen Interessen und unter Bewertung der Güte der vorgetragenen Argumente.
Zitat :Ich kann nichts belegen,
Keine Beweissicherung betrieben zu haben ist natürlich suboptimal.
Dann bleibt nur der Versuch des "schlüssigen Darlegens zur Überzeugung des Gerichtes".
Zitat :Könnten Sie denn Zeugen aufbieten, die Ihnen eine durchschnittliche Leistung bescheinigen könnten?
Leider nicht, da wir zu zweit in inserer Abteilung waren. Es gibt noch einen Kollegen aus einer anderen Abteilung, mit dem ich auch was zu tun hatte und er mir gesagt hat, dass er meine Leistung in dem für mich neuem Bereich ganz ok findet. Ich kann mir aber nicht vorstellen, ihn zu kontaktieren, da er in der Firma ja weiter arbeitet.
Ich kann nur widersprechen und die Situation aus meiner Sicht beschreiben. Bescheinigen kann ich nichts.
Die primäre Frage ist doch, wer was beweisen kann. Und wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du besser als was auch immer bist, dann hast Du schlechte Karten. Wie lange hat man bei dem Arbeitgeber gearbeitet?
wirdwerden
Zitat :Keine Beweissicherung betrieben zu haben ist natürlich suboptimal.
Ich hatte hatte leider keine Möglichkeit, irgendwelche Beweise zu sammeln, da ich auch keine Unterlagen speichern /mitnehmen /mit nach Hause nehmen dürfte. Außerdem , habe ich nicht gedacht, dass ich ein nicht wohlwollendes Zeugnis bekomme.
Zitat :. Wie lange hat man bei dem Arbeitgeber gearbeitet?
6 Monate
-- Editiert von User am 16. Februar 2024 11:32
Was immer geschieht: der 'Schaden' hält sich doch in engen Grenzen. Im schlimmsten Fall bleibt es bei dem Zeugnis, wie es ist. Du stehst nicht schlechter da als zuvor. Im besten Fall bekommst du ein besseres Zeugnis.
Na ja, der Schaden könnte sein, dass auch bei Gewinn des Verfahrens zukünftige mögliche Arbeitgeber bei dem ehemaligen anrufen und dort erfahren, dass es da ein Gerichtsverfahren gab. Ob das alles taktisch sehr geschickt war, wohl eher nicht.
wirdwerden
Zitat :. Ob das alles taktisch sehr geschickt war, wohl eher nicht.
Das habe ich meinen Anwalt am Anfang gefragt. Er hat gesagt aus seiner Sicht ist das Zeugnis nicht wohlwollend formuliert. Das sehe ich auch so.
Zitat :Ich kann mir aber nicht vorstellen, ihn zu kontaktieren, da er in der Firma ja weiter arbeitet.
Das ist das Grundproblem im Arbeitsrecht - es ist schwierig als ehemaliger Mitarbeiter unter den Ex-Kollegen jemanden zu finden, der sich beim Arbeitgeber unbeliebt machen will.
Das ist nicht nur bei Zeugnisklagen so.
Angesichts der Bedeutungslosigkeit von Zeugnissen und der Kürze der Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber frage ich mich wirklich, ob es so furchtbar gescheit war, dieses Verfahren überhaupt durchzuziehen. Der Schaden für die Ex-Arbeitnehmerin kann wesentlich größer sein als ein möglicher Erfolg.
wirdwerden
Zitat :Ich war unzufrieden mit meinem Zeugnis das unterdurchschnittlich war und fordere nun ein durchschnittliches Zeugnis.
Der Ex AG weigert sich, von meinem Anwalt vorgeschlagene Korrekturen vorzunehmen. Der Gütertermin hat ebenfalls nichts gebracht. Jetzt steht ein Kammertermin vor. Der AG muss beweisen, warum ich aus seiner Sicht unterdurchschnittlich gearbeitet habe und will dies mithilfe einer ex Kollegin von mir tun als Zeugin. Wir haben zusammen gearbeitet, sie hat mich teilweise eingearbeitet und die Kommunikation war eigentlich ok.
Deswegen bin ich jetzt überrascht und habe das ehrlich gesagt nicht erwartet.
Was nicht erwartet?
Das der AG zu beweisen versucht, daß die Arbeit unterdurchschnittlich war?
Das hätte man sich eigentlich denken können, wenn der AG so ein Zeugnis ausstellt und dann so energisch darauf beharrt, daß er deshalb vor Gericht geht.
Zitat:Weiß nicht was ich denken soll.
Das kann hier auch keiner wissen.
Zitat:Was denkt ihr darüber?
Ich vermute, daß der AG aus irgendeinem Grund ziemlich "stinkig" auf seinen Ex-AN ist.
Wenn er die Ex-Kollegin als Zeugin benennt, wird er wohl davon ausgehen, daß ihre Aussage seine Ausführungen und Einschätzungen stützen wird.
Anderenfalls würde er sie vermutlich nicht als Zeugin benennen, der Schuss ginge dann ja nach hinten los. Aber manche Leute machen auch dusselige Sachen, insofern ist das letztlich Spekulation...
Zitat:Was passiert in der Situation Aussage gegen Aussage, wenn wir gegenzusätzliches aussagen?
Das Gericht ist weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung. Es kann eine Aussage für glaubwürdig halten, und eine andere nicht.
Zitat:
Wie wird entschieden, wer die Wahrheit sagt?
Es geht hier doch gar nicht um "Wahrheit", sondern um eine Leistungsbewertung. Die guckt sich das Gericht an, und entscheidet, ob es sie für plausibel hält.
Zitat:Ich weiß nicht wie es weiter geht.
Es kommt zu einem Arbeitsgerichtsprozess, und da gibt es dann Aussagen. Lügen dürfen Zeugen nicht, aber sie dürfen eine Meinung haben, und wenn sie danach gefragt werden, dann dürfen sie die auch äussern.
Ich vermute, daß der AG sein Urteil über die Leistungen seines Ex-AN mit Beispielen zu untermauern versuchen wird. Und daß er die Zeugin aufbietet, damit die bestätigt, daß die Beispiele nicht aus der Luft gegriffen sind. Und vielleicht wird man sie auch fragen, wie sie denn die Leistungen des Ex-Kollegen (z.B. im Vergleich zu den Leistungen vergleichbarer anderer Kollegen) beurteilt. Und dann wird sie die Frage beantworten.
Zitat :. Der Schaden für die Ex-Arbeitnehmerin kann wesentlich größer sein als ein möglicher Erfolg.
Ich denke nicht, dass ein wohlwollendes Zeugnis mir schaden würde. Ich kann mir nicht vorstellen, das vorhandene Zeugnis beizulegen. Überhaupt kein Zeugnis beizulegen scheint mir ebenfalls fraglich. Außerdem haben einige AG nach dem Zeugnis gefragt, trotz der Kürze der Arbeitszeit.
Zitat :Und vielleicht wird man sie auch fragen, wie sie denn die Leistungen des Ex-Kollegen (z.B. im Vergleich zu den Leistungen vergleichbarer anderer Kollegen) beurteilt.
Na ja, die Kollegin hat mir damals gesagt (ohne das ich sie gefragt habe), das war so ungefähr 1 Monat nach meiner Einstellung, dass sie das Gefühl hat, ich bin jetzt schon etwas "fitter" als mein Vorgänger. Andere vergleichbaren Kollegen gibt es nicht. Nur sie selber machte das gleiche wie ich, ist aber in der Firma schon ewig. Weiß nicht, ob man meine Leistung mit ihrer überhaupt vergleichen kann.
Zitat :Angesichts ... der Kürze der Arbeitszeit bei ...
Das habe ich mich auch gefragt.
Nach nur 6 Monaten kann ja nicht allzuviel bewertet werden.
Bei mir im Betrieb bekommen Mitarbeiter, die schon nach 6 Monaten ausscheiden ein Zeugnis, in dem die Tätigkeiten beschrieben werden und dann sinngemäß: "Das Arbeitsverhältnis endet, bevor die Einarbeitung abgeschlossen wurde. Das Verhalten war (stets) einwandfrei. Wir wünschen alles Gute".
Nach 6 Monaten kann man noch nicht auf dem Niveau eines langjährigen, erfahrenen Mitarbeiters sein. Und bevor man dann ein suboptimales Zeugnis schreibt, macht man lieber ein knappes ohne Bewertung der Arbeitsleistung.
Zitat :Nur sie selber machte das gleiche wie ich, ist aber in der Firma schon ewig. Weiß nicht, ob man meine Leistung mit ihrer überhaupt vergleichen kann.
Die Kollegin ist schon länger da. Da werden Sie im direkten Vergleich immer unterliegen, allein wegen der deutlich unterschiedlichen Erfahrung. Sie hoffen doch wohl nicht ernsthaft, dass die Kollegin aussagt "Mein Ex-Kollege war nach 6 Monaten schon auf den Niveau, für das ich mehrere Jahre gebraucht habe."
Eben, das kann nur ein Lückenzeugnis sein, und zwar in jeder Beziehung. Wenn da mehr drin ist, stimmt das den Profi schon sehr nachdenklich. Und spätestens dann kommt der Anruf beim Ex-Arbeitgeber. Und wer nimmt schon jemanden, der so klagefreudig ist wegen eines Zeugnisses nach 6 Monaten?
wirdwerden
Zitat :Sie hoffen doch wohl nicht ernsthaft, dass die Kollegin aussagt "Mein Ex-Kollege war nach 6 Monaten schon auf den Niveau, für das ich mehrere Jahre gebraucht habe."
Signatur:
Nein, hoffe ich nicht. Ganz im Gegenteil. Ich habe doch geschrieben, dass unsere Leistungen meiner Meinung nach überhaupt nicht verglichen werden können. Sie hat mich mit meinem Vorgänger verglichen und gemeint ich sei "fitter". Klar war ich langsamer als sie aber von mir wurde erwartet dass ich nach 6 Monaten genauso gut bin. Wieso soll meine Leistung nur deswegen unterdurchschnittlich bewertet sein, weil ich langsamer als eine Kollegin war, die bereits 15 Jahren diese Arbeit macht?
-- Editiert von User am 16. Februar 2024 14:54
Alles egal, jetzt wirst du abwarten müssen, was die Zeugin beim Kammertermin gefragt wird und was sie antwortet.Zitat :Nein, hoffe ich nicht.
Zitat :. Und wer nimmt schon jemanden, der so klagefreudig
Ich bin nicht "klagefreudich". Meine Leistung wurde als mangelhaft bewertet und das Zeugnis nicht wohlwollend formuliert (das hat mein Anwalt gesagt). Nie hatte ich vorher geklagt wegen irgendwas.
Hier wurden aber die Sachen geschrieben die einfach mich als AN klein machen. Das darf doch nicht sein.
Und Du glaubst ernsthaft, dass sich damit jemand befasst? Ich rufe bei der letzten Firma an, mir wird gesagt, das positive Zeugnis sei aufgrund eines Gerichtsverfahrens erstellt worden und schon sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen. Ein negatives Zeugnis muss nicht verschrecken; dann hat es halt nicht gepasst, das auszutesten ist Sache der Probezeit. Kann man erklären.
Ich weiß jetzt nicht, was der Grund für die kurze Zeit in der Firma war, aber kurze Zeit + gerichtlich erstrittenes Zeugnis, nee, das würde ich mir nicht unbedingt antun, zumindest dann nicht, wenn noch andere qualifizierte Bewerber da sind.
wirdwerden
Zitat :das positive Zeugnis sei aufgrund eines Gerichtsverfahrens erstellt worden
Es wird aber nicht "positiv", es wird dann einfach durchschnittlich sein und etwas besser klingen. Es gibt in dem vorhandenen Zeugnis Sätze, die in einem Zeugnis unzulässig/fraglich sind. Hat auch der Richter beim Gütertermin gesagt und dem ex AG gesagt, es wäre besser das zu korrigieren.
Ich habe deine Meinung und deine Prognose zur Kenntnis genommen. Danke.
Gerade offensichtlich fehlerhafte Zeugnisse sind doch für den Arbeitnehmer durchaus positiv.
wirdwerden
Zitat :Klar war ich langsamer als sie aber von mir wurde erwartet dass ich nach 6 Monaten genauso gut bin. Wieso soll meine Leistung nur deswegen unterdurchschnittlich bewertet sein, weil ich langsamer als eine Kollegin war, die bereits 15 Jahren diese Arbeit macht?
Sie können aber auch nicht erwarten, dass Sie einen Bonus bekommen, so nach dem Motto "Der Hubert macht seine Arbeit noch nicht so gut wie der Walter. Aber weil der Hubert noch nicht so lange im Betrieb ist, geben wir ihm trotzdem eine gute Note."
Sowas ist eine blöde Situation, zumal es ja auch unfair gegenüber dem langjährigen Mitarbeiter Walter wäre, wenn der Hubert plötzlich eine gute Note bekommt, obwohl Hubert schlechter arbeitet als Walter (was aufgrund der geringeren Erfahrung auch nicht verwunderlich ist).
Das ist der Grund, weshalb man als Arbeitgeber in solchen Fällen ein Lückenzeugnis schreibt, in dem man die Arbeitsleistung überhaupt nicht bewertet, sondern ein neutrales "war noch in der Einarbeitungsphase" rüberbringt.
Das Lückenzeugnis geisterte mir auch durch den Kopf. Man muss einen Weg finden, dass eben nicht weiter nachgehakt wird. Und das ist bei einem Zeugnis, welches sehr differenziert ist, nach so kurzer Betriebszugehörigkeit schwierig.
wirdwerden
Zitat :Deswegen bin ich jetzt überrascht und habe das ehrlich gesagt nicht erwartet. Weiß nicht was ich denken soll.
Was denkt ihr darüber? Was passiert in der Situation Aussage gegen Aussage, wenn wir gegenzusätzliches aussagen? Wie wird entschieden, wer die Wahrheit sagt?
Ich kann nichts belegen, da ich logischerweise keinen Zugang zu den Arbeitsunterlagen habe.
Mein Anwalt äußert sich wenig zum Thema, er hat erstmal alles bestritten und das wars. Ich weiß nicht wie es weiter geht.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder Arbeitnehmer erstmal eine "3" ist. Hinsichtlich der Beurteilung von Leistung in einem Zeugnis geht das BAG zwar davon aus, dass der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, d.h. das Zeugnis kann nur eingeschränkt geprüft werden. Vollständig überprüfbar sind aber trotzdem die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Beurteilung zugrunde gelegt hat. Daraus folgt, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, dass er überdurchschnittlich war (sehr gut und gut) der Arbeitgeber darlegen und beweisen muß, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittlich (ausreichend und schlechter) war.
In Ihrem Fall muss der AG also irgendwelche Bewertungen (z.B. Protokoll Mitarbeitergespräche) vorlegen oder eben Zeugen anbieten, wenn er beweisen will, dass sie unterdurchschnittlich waren.
Wenn nun diese Ex-Mitarbeiterin die Einzige ist, die ein Bewertung abgeben kann, benennt der AG sie. Was soll er sonst tun?
Das muss nicht einmal heißen, dass die Zeugin später tatsächlich aussagt, dass sie unterdurchschnittlichen waren. Es kann auch sein, dass der AG die Zeugin nicht einmal gefragt hat. Es wird auch nicht reichen, dass die Zeugin sagt " der war ne 4". Sie wird konkret sagen müssen, woran sie das festmacht, was der Maßstab ist usw. Das ist relativ schwer.
Sie brauchen, wenn sie nur eine "3" wollen, gar nichts zu beweisen. Deswegen hat ihr Anwalt erstmal nur alles bestritten, jetzt muss der AG die Beweismittel vorlegen.
Das Gericht würdigt die Beweise im Übrigen in freier Überzeugung - mit Wahrheit hat das aber nichts zu tun, sondern mit Überzeugung und auch mit der Beweislast. Diese liegt derzeit beim AG. Es kann also auch der Fall sein, dass sie zwar grottenschlecht waren, der Zeuge das aussagt aber das Gericht ihm nicht glaubt - dann bekommen sie trotz grottenschlechter Leistung eine 3.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
22 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten