Hallo,
Ich war leider in einer Zeitarbeitsfirma eingesetzt,
Ich wurde innerhalb der Probezeit mit einer First von 14 Tagen gekündigt,
da es keine Arbeit mehr gab die für mich ohne Führerschein zu erreichen ist.
Also habe ich mich auf die Suche einer Neuen stelle gemacht und wurde schnell fündig.
5 Tage vor Ablauf der 14 Tage (in denen ich eh nur Zuhause saß, da es ja keine Arbeit mehr gab).
Wurde ich von der Zeitarbeitsfirma Telefonisch kontaktiert, und diese Teilte mit doch wieder einen Job für mich zu haben, sie nehmen die Kündigung zurück (Nur Telefonisch, schriftlich habe ich nie etwas erhalten)
Das habe ich abgelehnt da ich ja eine neue Stelle hatte.
(Hier fängt der Betrug an !!!!)
Vor Ablauf der 14 Tage erhielt ich von der Zeitarbeitsfirma ein Einschreiben mit Rückschein !
Ich dachte zunächst das wären meine Arbeitspapiere.
Der Inhalt war die Letzte Lohnabrechnung und eine Kopie der Kündigung, nicht mehr !!!!
Nach dem 1 Tag der gültigen Kündigung habe ich auch meine neue Stelle Angetreten.
am nächsten Tag erhielt ich einen Anruf aus der Zeitarbeitsfirma , die meinten wieso ich nicht auf der Vermittelten Stelle war.
Nun wurde behauptete ich hätte die Rücknahme Kündigung ja schriftlich erhalten, und ich hätte ja Telefonisch der Neuen stelle zugesagt.
Des weiteren kahm ja von mir keine Schriftliche Kündigung, und nun soll ich die Vertragsstrafe (Ja das war im Arbeitsvertrag pro fehlendem unentschuldigten Tag 700 €)
Nach langer lange Diskussion besteht die Zeitarbeitsbude Darauf das ich für jeden und auch jeden Fortlaufenden Tag nun 700 € Zahlen soll.
Vorsorglich habe ich nicht gekündigt oder etwas schriftlich an diese Firma Verfasst und will mit erst mahl rat einholen, bevor ich etwas falsche mache.
Da die Zeitbude drauf besteht das in diesem Einschreiben die Rücknahme der Kündigung war, müsste ich nun nachweisen das dies nicht so war. Ich glaube ja nicht das ich das kann oder ?
Bzw. ich weis auch nicht wie das mit einem Anwalt ist und wie teuer dieser wäre.
Habt ihr Tipps ?
Kurze Erklärung mit Letzte Lohnabrechnung ist die aus dem Vormonat gemeint.
-- Editiert von Dark6632 am 13.05.2022 20:57
Ex Zeitarbeitsfirma versucht mich abzuzocken !!!!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Lass dich doch nicht einschüchtern.
Die haben dir gekündigt, der Arbeitsvertrag existiert nicht mehr. Fertig, aus.
Eine Kündigung zurücknehmen geht nicht einseitig, sondern nur mit deiner Zustimmung. Da du diese nicht gegeben hast. Hat das Arbeitsverhältnis geendet. Ohne Arbeitsverhältnis auch keine Vertragsstrafe wegen unentschuldigten Fehlen.
Und 700€ pro Tag sind mit ziemlicher Sicherheit eh sittenwidrig. (Aber da braucht man gar nicht drüber nachdenken)
Nach Ablauf der Kündigungsfrist die die Kündigung wirksam. Bis dahin, also die 14 Tage, muss der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, das ist die Zeit zwischen Eingang der Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine einseitige Rücknahme der Kündigung ist so nicht möglich, dazu bedurfte es einer Vereinbarung zwischen den Parteien, und die hat nicht stattgefunden.
Bitte nicht mehr reagieren, nicht dass Du als Laie da noch irgend etwas falsch machst oder zumindest missverständlich. Warte ab, was passiert, wahrscheinlich gar nichts. Und sollte eine Klage kommen, aber erst dann würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
wirdwerden
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Die ZAF hat dir gekündigt. Du hast die Kündigung per Post zusammen mit der letzten Lohnabrechnung erhalten.ZitatDes weiteren kahm ja von mir keine Schriftliche Kündigung, :
Das war wirklich die Kündigung der ZAF in der Probezeit?
Gibts denn was Schriftliches oder wurde nur diskutiert?ZitatNach langer lange Diskussion besteht die Zeitarbeitsbude Darauf das ich für jeden und auch jeden Fortlaufenden Tag nun 700 € Zahlen soll. :
Kannst du mal das jeweilige Datum verraten?
- Kündigung innerhalb der Probezeit zum xx Datum.
- Wann kam das Einschreiben ? xx Datum?
- Wo steht etwas von Freistellung (wegen keine Arbeit ohne FS) vor Ablauf der Kündigungsfrist?
- Wann hat die ZAF dir am Telefon die Rücknahme der Kü mitgeteilt?
Was steht dort genau drin? Was genau? Im Wortlaut?ZitatDa die Zeitbude drauf besteht das in diesem Einschreiben die Rücknahme der Kündigung war, :
Und sollte eine Klage kommen, aber erst dann würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das macht sicher Sinn, aber der Anwalt wäre auch im Falle, dass man gewinnt (was hier ja recht wahrscheinlich ist) selbst zu bezahlen.
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