Exmatrikulation Werkstudent

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
ThomasWelt1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmatrikulation Werkstudent

Schönen Abend!

Also, wahrscheinlich werde ich als ordentlicher Student zum 1. Oktober exmatrikuliert.
Gerade arbeite ich in einer Firma, 20h in der Woche. Meine Befürchtung ist, dass ich meinen Job ebenso verlieren werde.

Ich hab mir eben meinen Vertrag nochmal angeschaut und festgestellt, dass dort zum einen nur „Arbeitsvertrag" statt „Werkstudentenvertrag" oder „Angestellt als Werkstudent" usw. steht und zum anderen, das Studium an sich überhaupt nicht erwähnt wird.
Die Befristung ist auf 2 Jahre ( August 2019) festgelegt aber nicht an mein Studium gebunden, wie gesagt, das wird nirgendwo erwähnt.

Müsste ich in der Firma demnach, trotz Exmatrikulation, weiter beschäftigt sein dürfen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Besteht denn irgendein Zusammenhang zwischen Studium und Arbeit?
Was steht im Arbeitsvertrag zur Kündigung/Auflösung des Arbeitsvertrags?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

"Werkstudent" ist so eine Bezeichnung - wohl von anno dunnemal - , die heute nur noch ein Arbeitsverhältnis eines Studenten meint, womit dann gewisse Begrenzungen einhergehen. Z.B. muss klar sein, dass das Studium im Vordergrund steht (Stundenbegrenzung).
Ansonsten gibt es im Arbeitsrecht keine Werkstudenten, sondern nur ganz normale Arbeitsverhältnisse.
Die Exmatrikulation hat also auf den AV allenfalls die Wirkung, dich von solchen Restriktionen zu befreien.

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#3
 Von 
ThomasWelt1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@altona01

Wie gesagt, das Studium wird im Vertrag nicht erwähnt. Es heißt nur, falls ich irgendwann in Rente gehe, der Vertrag sich auflöst und ab der genannten Befristung. Kein Absatz ist an das Studium gekoppelt oder daran gebunden

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die einzige Konsequenz wird sein, dass man ab Oktober dann voll sozialversicherungspflichtig sein wird. Aktuell zahlt msn wahrscheinlich nur ein wenig in die RV ein.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

So isses. Was im Vertrag steht, das ist in diesem Zusammenahng vöilig einerlei. Er hatte die Voraussetzungen dafür, entsprechend ist auch abgerechnet worden, auch zu seinem Vorteil. So, und jetzt muss das umgestellt werden. Kann natürlich auch sein, dass im Arbeitsvertrag eine Bedingung steht, das wissen wir hier nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
ThomasWelt1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon gesagt, im Vertrag steht nichts dazu.

Ich habe einfach einen Arbeitsvertrag, darin steht das monatliche Gehalt und wieviel ich in der Woche maximal arbeiten darf, zusätzlich die Befristung auf 2 Jahre und falls ich Rente beziehen sollte, das der Vertrag erlischt. Ansonsten ist in diesen und weiteren Klauseln nichts zum Studium oder den damit verbundenen Konsequenzen, Pflichten und Rechten beschrieben.

Sozusagen, als gäbe es das Studium garnicht

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Dann können Sie weiter arbeiten - allerdings wird sich das Netto-Einkommen um etwa 10% verringern, weil sich ohne Studentenstatus die Sozialabgaben erhöhen.
Und man macht sich beim Arbeitgeber wahrscheinlich sehr unbeliebt, weil auch der Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben deutlich steigt.
Es liegt aber in Ihrem Interesse, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben korrekt abführt, denn sonst stehen Sie ohne Krankenversicherungsschutz da. Sie werden also dem Arbeitgeber das Ende des Studentendaseins rechtzeitig mitteilen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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