Exmatrikulliert und als Werkstudent gearbeitet

13. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Daphne123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmatrikulliert und als Werkstudent gearbeitet

Hallo zusammen,
Ich wurde gleich vor Anfang des WiSe 2019/20 aufgrund einer nichtbestehenen Prüfung exmatrikulliert. Ich habe dannach durch einen Anwalt Widerspruch angelegt. Ich habe aber nie eine Anwort von der Universität bekommen, meine Widerspruch würde einfach ignoriert.

Während des WiSe2019/20 habe ich weiter als Werkstudentin gearbeitet und habe meinen Arbeitsgeber über die Exmatrikulation nicht informiert. Ich hatte die Hoffnung , meine Widerspruch würde erfolg haben. Während ich auf eine Antwort von der Uni warte, habe mich auch zu anderen Hochschulen beworben.
Für das Sose2020 habe ich Studium an anderer Hochschule angefangen und den Job bei dieser Firma gekündigt.

Also ein Semester habe ich als Werkstudent ohne Immatrikulationsbescheinigung gearbeitet. Jetzt fast 2 Jahre später wurde ich von dieser Firma kontaktiert und gefragt, ob ich eine Immatrikulationsbesch. für den WiSe 19/20 einreichen kann, was ich nicht habe.

Was wird jetzt mit mir passieren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nicht viel - man wird wohl die KV/PV-Beiträge nachfordern. Gleichzeitig müssten dann aber die Beiträge zur studentischen KV/PV an Sie zurückgezahlt werden, denn man muss ja nicht doppelt versichert sein - das wird sich finanziell nicht viel nehmen. Und der winzige Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil 1,2 %) fällt dann auch an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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