F+E Förderung Unterschrift Mitarbeiter (Zeitnachweis)

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
infacto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
F+E Förderung Unterschrift Mitarbeiter (Zeitnachweis)

Guten Tag,

in meiner Firma gibt es F+E Projekte (Forschung und Entwicklung) die Förderungen erhalten. Eine %-Beteiligung die sich an den Arbeitsstunden der Mitarbeiter richten.

Hierzu muss jeden Monat die Unterschrift des jeweiligen Mitarbeiters eingeholt werden. Auf ein Papier auf dem die Zeiten stehen.

Meine Fragen dazu:

1. Ist das notwendig dass der Mitarbeiter unterschreibt? Oder eher unsinnig. Da der Mitarbeiter sowieso zur Unterschrift "gezwungen"wird (wenn auch nur indirekt). (unabhängig davon ob die Zeiten wirklich stimmen.) ... s. 2.

2. Was ist wenn der Mitarbeiter die Unterschrift verweigert? Und was wenn die Zeiten nicht passen. Wie kann er belangt werden? Oder es verweigert weil das F+E Thema nicht zu dem passt was gearbeitet wurde bzw. abweicht.

3. Reicht eine digitale Unterschrift aus? Also auf der PDF mit einem Touchscreen unterschreiben?

Ich würde mich über jede Antwort oder Teilantwort freuen und bedanke mich recht herzlich dafür.





-- Editiert von infacto am 27.05.2020 15:45

-- Editiert von infacto am 27.05.2020 15:46

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-- Editiert von infacto am 27.05.2020 16:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Hallo infacto,

ob die Unterschrift durch den Mitarbeiter notwendig für den Erhalt der Zuwendung an die Firma ist hängt von mehreren Faktoren ab.

Bei EU-Mitteln ist meiner Erfahrung nach immer eine Bestätigung durch die Mitarbeiter (eine von mehreren) Voraussetzung für den Erhalt der Mittel. Bei Bundesmitteln (AZK) kann es ausreichen, wenn die Zeiterfassung generell Kostenstellenbasiert erfolgt, dass man keine Unterschirft braucht, wenn nicht dann ggf. schon. Bei Arbeitgebern aus dem nicht-wirtschaftlichen Bereich kann bei Bundesmitteln (AZA) eine Zuweisung per Arbeitsanweisung ausreichend sein.

Im Kern gilt jedoch immer: Eine (öffentliche) Zuwendung darf nur zum erreichen des Zuwendungszwecks eingesetzt werden. Sie ist immer zweckgebunden. Um dies "sicherzustellen" kann die Unterschrift vom Zuwendungsgeber/Projektträger verlangt werden.


Zum Unterschrift verweigern:

Wenn es ganz offensichtlich falsch ist und es zum äußerten kommt, ist sicherlich eine Unterschrift unter nachweislich falsche Zeiten und Tätigkeiten eine Beihilfe zum Subventionsbetrug.

Wenn man die Unterschrift willkürlich verweigert, obwohl die Zeiten stimmen, so ist das sicherlich eine Arbeitsverweigerung, die am Ende zu einer Kündigung führen kann.


Zur Unterschrift Digtal:
Ich wüsste (zunächst) erstmal nichts was (je nach Ausgestaltung) dagegen spräche.

grüße

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