FOS Praktikum Hessen Arbeits-/Fehlzeit

5. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Junesties
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
FOS Praktikum Hessen Arbeits-/Fehlzeit

Hallo,

folgendes Problem baut sich auf:

Ich bin aktuell in einem Praktikum der FOS im Schwerpunkt IT.
3 Tage(Mi-Fr) á 8 Stunden (45 Min. Pause).
Abgeleistete Stunden sollen mindestens 800 betragen (22.08.2018- 21.06.2019) in diesem Zeitraum war ich 20 Tage im Urlaub (wegen Minusstunden, die wegen falscher Absprache bzw. Anweisung kamen, sind 4 Tage aufgelöst worden.) Zudem war ich 13 Tage krank. Also eine overall-"Fehlzeit" von 33 Tagen und ich stehe mit 89 Tagen bei gesamt 712 Stunden (s. o. zu wenig). Bekomme kein Entgelt.

Ich habe mich ein wenig Informiert und komme immer wieder auf die Aussage "krank ist wie gearbeitet". Allerdings ist mein Vorgesetzter der Meinung - > überall wo ich nicht da war werden, auch keine Stunden berechnet. Zitat "Gearbeitet (8 Sunden aufschreiben) ohne gearbeitet (8 Stunden geleistet) zu haben wäre nicht korrekt. "

Also -> Urlaub = Soll - 0 und Ist - 0
-> Krankheit = Soll - 0 und Ist - 0
-> Feiertage = Soll - 0 und Ist - 0

-> Bei Urlaub noch nach zu vollziehen, dass dies nicht als "abgeleistete Stunden" gewertet werden kann. Aber bei Krankheit? Prinzipiell wäre ich ja da gewesen.

-> Bei Feiertagen bin ich mir unsicher. Da denke ich aber, dass diese einfach "wegfallen".

Es wird im Praktikatenvertrag keine Regelung festgelegt - ergo basierend auf Gesetzen. (?!)
Allerdings sind in den Gesetzen hauptsächlich Zahlungen angesprochen und keine Stundenangaben, zumindest mir nicht erschließend. (-> ?!)


Ich finde in diesem Forum auch nur etwaige Fälle, nicht die Antwort wonach ich genau suche.
Nett wäre es, der Antwort nachvollziehbare Paragraphen oder Fälle, bei zu fügen, die ich u.U. dann meinem Vorgesetzten vorlegen kann.



Bedanke mich vorab und wünsche einen warmen Abend!


Grüße, J




-- Editiert von Junesties am 05.06.2019 16:34

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Alles etwas wirr geschildert!

Was ist eigentlich die Frage? Geht es darum, dass der Schule die absolvierte Zeit nicht ausreicht?



Zitat:
Ich habe mich ein wenig Informiert und komme immer wieder auf die Aussage "krank ist wie gearbeitet".


Damit ist wohl die Lohnfortzahlung gemeint. In einem Pflichtpraktikum ist jedoch keine Vergütung vorgeschrieben.

Apropos: Da es sich um Schulpflichtpraktika handelt, wäre dein Thema eher im Unterforum "Verwaltungsrecht" anzusiedeln. "Arbeitsrecht" betrifft das m. M. nach nicht.

-- Editiert von HeHe am 05.06.2019 17:10

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#2
 Von 
Junesties
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HeHe.


Die Frage: In welchem Bereich bewege ich mich, dass die Zeiten nicht abgerechnet werden? Ist das richtig, dass Urlaub, Krankheit oder Feiertage nicht in die allgemeine Arbeitszeit mit einfließt?

Also lange rede kurzer Sinn, es geht lediglich darum ob die Stundenberechnung richtig oder falsch ist. Und wenn falsch -> Gesetzeslage

Das waren bisher noch Rohaussagen aus heutigem Gespräch. Aber der Schule sollen 800 vorliegen.


In Schulbezogenem finde ich noch weniger. Deswegen hier angesiedelt.


Grüße

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

@ HeHe: es scheint sich hier um eine sehr spezielle hessische Angelegenheit zu handeln. Ich selbst habe das in meinem Umfeld (Hessenmädle) mehrfach erlebt. Hier gelten nicht die arbeitsrechtlichen Regelungen, es ist ein Praktikum als integrativer Teil einer Schulausbildung. Deshalb werden weder Krankstunden/Tage noch Urlaub iSd Arbeitsrechts von Bedeutung. Es geht hier in der Tat um absolvierte Stunden, die quasi wie Schulstunden gerechnet werden, nur dass da die Stunde eben 60 Min. hat, nicht 45 Min. Insofern hat der Fragesteller schon die zutreffende klare Regelung zitiert. Und 800 Stunden in 10 Monaten, das ist ja nun wirklich nicht so viel. Da ist doch noch viel Puffer drinne.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Junesties
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @wirdwerden.

Danke für deine Antwort vorab, das sollte ja prinzipiell kein Problem darstellen. Allerdings bei 89 Tagen die bereits bis 21.06 gerechnet sind, stehe ich bei 712 Stunden. Sprich, rein theoretisch fehlt mir das "Krank ist wie gearbeitet" nun. Das wären schließlich 104 Stunden.
Daher meine Frage.

Was darf / muss berechnet werden und was nicht?

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Dass es sich nicht um arbeitsrechtliche Fragen handelt, hatte ich ja geschrieben.

Schulgesetze sind Ländersache, deshalb wäre die Frage im Verwaltungsrecht besser angesiedelt.

Aber egal:

Das Praktium ist Pflicht, zum Erreichen des Schulabschlusses, deshalb muss diese Frage mit der Schule geklärt werden bzw. in den Schulpflichtgesetzen des Landes Hessen nachgesehen werden.

Du bist doch 2x die Woche in der Schule: Also einfach nachfragen, ob die erforderliche Praktikumszeit einschl. der Krankheitstage usw. angerechnet wird.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 5945x hilfreich)

Ich kann nur für das Saarland schreiben. krankheits- und Urlaubstage zählen nicht. Es gilt einzig und alleine die reine Anwesenheitszeit im Betrieb. Betriebliche Fehlzeiten können aber nachgearbeitet werden, also z.B. in den großen Ferien.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Junesties
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich kann nur für das Saarland schreiben. krankheits- und Urlaubstage zählen nicht. Es gilt einzig und alleine die reine Anwesenheitszeit im Betrieb. Betriebliche Fehlzeiten können aber nachgearbeitet werden, also z.B. in den großen Ferien.



Steht das niedergeschrieben? O.ä.?

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(803 Beiträge, 345x hilfreich)

Ich denke das kann man ein wenig mit dem Führerschein vergleichen. Wenn man seine Pflichtfahrstunden nicht gemacht hat (wegen Krankheit oder Urlaub), dann wird man auch nicht zur Prüfung zugelassen und bekommt keinen Führerschein.

Für den Schulabschluss muss das Praktikum gemäß der Vorgaben absolviert werden. Fürs Praktikum gibt es keine Prüfung, also ist die Teilnahme (800 Stunden) der Leistungsnachweis.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Junesties
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Ich denke das kann man ein wenig mit dem Führerschein vergleichen. Wenn man seine Pflichtfahrstunden nicht gemacht hat (wegen Krankheit oder Urlaub), dann wird man auch nicht zur Prüfung zugelassen und bekommt keinen Führerschein.

Für den Schulabschluss muss das Praktikum gemäß der Vorgaben absolviert werden. Fürs Praktikum gibt es keine Prüfung, also ist die Teilnahme (800 Stunden) der Leistungsnachweis.





Ich verstehe ja die Gedankengänge. Trotzdem habe ich noch keinen Paragraphen gefunden der die Berechnung so oder so festlegt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Ich habe jetzt auch keine Ahnung wo das steht. Evtl. stehts im Schulgesetz von Hessen, evtl. ist es eine "Unterregelung"..... ???...

Warum fragst du nicht einfach den, der es genau weiß: Deine Schule oder deren Oberaufsicht: Das Bildungsministerium.

Du bist hier im Arbeitsrecht FALSCH - vllt. weiß das jemand im "Verwaltungsrecht" besser (Unterforum) .

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