FRISTLOS KÜNDIGEN MÖGLICH?

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Der Arbeiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
FRISTLOS KÜNDIGEN MÖGLICH?

Liebe Anwälte und Forenmitglieder,

- seit nun inzwischen 26 Monaten arbeite ich bei einem Arbeitgeber, dessen Zahlungsmoral und Liquidität zu wünschen übrig lässt.
Da keinerlei "Besserung" in Sicht ist, sehe ich nur die Möglichkeit mich von diesem Unternehmen zu verabschieden.

In den 26 Monaten wurde lediglich 1x die Vertragspflicht zur Zahlung des Lohn/Gehalts (lt. Vertrag am Ende des Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde) erfüllt. In den 25 anderen Monaten lagen die Zahlungsverzüge zwischen 5-60 TAGEN!!!

Ist mir unter diesen Umständen (neben vielen weiteren Missständen) eine fristlose Kündigung OHNE Abmahnung möglich?
Und wenn, verliere ich dann meinen Anspruch auf ALG-I oder gerechtfertigt dieser "Härtefall" eine Kündigung OHNE Sperrzeit?

VIELEN DANK für alle Antworten!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

Die Antworten lauten Nein und Ja.
Die Sperre dürfte es meiner Meinung nach auch bei einer ordentlichen Kündigung geben. Ob man dagegen erfolgreich vorgehen könnte, ist eine Frage des Sozialrechts und im entsprechenden Unterforum besser aufgehoben.

Eine ausserordentliche Kündigung bei 60 Tagen Zahlungsverzug ist auch ohne vorherige Abmahnung denkbar, da das 2 vollen Monatsgehältern entspricht. Wenn der AG inzwischen gezahlt hat, dann ist es natürlich zu spät.

Zitat:
Liebe Anwälte und Forenmitglieder,


Eine Antwort von Anwälten wirst Du nicht im Laien-Forum bekommen, sondern um die Ecke bei Frag-einen-Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich auch ohne Abmahnung möglich. Eben genau dann, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die kündigende Seite unzumutbar geworden ist.
Der andauernde Zahlungsverzug wird hier seit mehr als 2 Jahren akzeptiert, das ist kein Grund, fristlos zu kündigen. Will man das als Arbeitnehmer anders, kann man den Arbeitgeber auf pünktliche Zahlung verklagen.

Dies ist kein Härtefall und führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Sperre von AlgI.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129770 Beiträge, 41388x hilfreich)

Eine Kündigung (firstlos oder fristgerecht) ist immer möglich.

Das Problem sind nur die Folgen bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung (Schadenersatz für den Arbeitgeber, Sperre ALGI/II, ...).


In diesem Falle die fristlose alleine auf den Zahlungsverzug zu stützen dürfte nicht ausreichnd sein, da dieser Anspruch durch das lange warten wohl verwirkt wurde.
Ausnahme: der Verzug hat sich in den letzeten 3-5 Monaten deutlich erhöht (von z.B 1-10 Tagen auf 40-50 Tage).

Und bezüglich der anderen Missstände, da käme es darauf an, welche das wären und wie lange die schon bestehen.

Ob man daraus dann ein Gesamtpaket schnüren kann, müsste man prüfen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

Natürlich haben altona01 und Harry insofern Recht, als das niemand den AN an einer fritslosen Künndigung hindern kann. Aber ohne einschlägige Abmahnung macht man sich dann im Zweifel noch Schadenersatzpflichtig und das muss ja nicht sein. :)
Die sozialrechtliche Betrachtung ist zusätzlich zu beachten. Permanent unpünktliche Lohnzahlung die zuvor abgemahnt wurde berechtigt zwar zur außerordentlichen Kündigung. Das nützt einem jedoch nur etwas, wenn man bereits einen neuen Job hat, den man sofort annehmen kann. Dann wäre noch eine Schadenersatzforderung an den AG möglich.

1x Hilfreiche Antwort

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