Facebook Chronik

6. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)
Facebook Chronik

Hallo,
heute bekam ich ein einschreiben von meiner firma.
Und zwar habe ich bei Facebook in meiner chronik etwas über die firma abgemekert und da meine chronik nur für meine freunde sichtbar ist,dachte ich es ist nen frustablassen an meine freunde und nicht für dritte gedacht.
jetzt schreibt die firma mit fotografierten bildschirmabbild meines eintrages,das ich bis mittwoch zeit zur stellungsnahme habe ansonsten fristlos entlassen werde.Dazu muss ich sagen das auf meiner liste 2 arbeitskollegen waren und unsere abteilung geschlossen wird.Daher vermute ich das einer der 2 kollegen damit versucht seinen arbeitsplatz zu retten.
Was kann ich nun machen ? Eigendlich war das doch nichts anderes wie wenn ich jedem meiner freund einen brief mit meinen frust geschrieben hätte und das darf man doch nicht weiter geben. Oder liege ich jetzt falsch und mein job is schon vor der schließung weg ?
währe dankbar um paar ratschläge

Ralf


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Dumm gelaufen, der Verräter schläft nie.
Man soll nicht die Hand beißen von der man gefüttert wird.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2470 Beiträge, 1265x hilfreich)

Dass das für die "Fristlose" reicht, glaube ich nicht; hängt natürlich davon ab, wie dieses Ablästern genau aussieht - Beleidigendes und Schmähkritik muss der AG nicht hinnehmen, ansonsten gibt es das Recht auf freie Meinung. Aber wenn dich wirklich einer hingehängt hat, sollte eine Äußerung, die nicht öffentlich ist, nicht zu solchen Sanktionen führen können und dürfen. M.E. hättest du in einem K-Schutzprozess gute Chancen.
Vielleicht hilft auch, wenn du dich entschuldigst, auf den Verteilerkreis hinweist und den Eintrag löschst.

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#3
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Also den eintrag hatte ich von 23 uhr bis ca. 7:00 uhr drin und nur für die freundesliste bestimmt.
Es war eigendlich für mich einfach eine mitteilung oder besser ein emotionaler ausbruch in die chronik geschrieben , damit ich nicht jedem das einzeln mitteilen muss.
Es ging darum das unsere vorgesetzten nichtlegale machenschaften betreiben und wir kleinen leute jetzt gehen sollen.
Die firma hat mir schon mal gekündigt und verloren und jetzt bin ich schwerbehindert und jetzt haben kollegen angst das ich nach sozialplan doch noch wo anders unter komme und die nicht . Und das was ich behauptet habe ist nachvollziehbar. Auch für ausenstehende. Denke jetzt hat die Firma nur angst das was aufgedeckt wird . Und jetzt werden die über leichen gehen. Aber das die eine kündigung in den raum stellen verstehe ich nicht ! Da darf ich ja niemendem mehr schreiben, weil ich mit ärger rechnen muss. Ich denke immer noch das dies ein persönlicher schutzbereich ist ,wenn die chronik für aussen gesperrt ist


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#4
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 143x hilfreich)

Ne, das ist allerdings ein Grund für eine fristlose Kündigung, mit der du vor keinem ArbG der Welt durchkommst. Das ist nämlich eine falsche Unterstellung. Du musst das beweisen, wenn nicht, können die dich sogar anzeigen. Dann bist du dran.

P.S. Das Integrationsamt stimmt IMMER einer fristlosen Kündigung zu.

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#5
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Also belegen kann ich die sache durch tatsachen die nicht abzustreiten sind . Denke da komme ich raus. Aber das was,das zur weitergabe an dritte nicht gedacht war , verwertbar sein kann verstehe ich nicht !Es diente jediglich zum diskustieren mit freunden.

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Hier ist die Frage, ob man Facebook noch als privaten Kreis bezeichen kann. Hier wird das Gericht abwägen müssen, ob man vom Personenkreis, den Sie als Freunde bezeichen, noch wirklich als Freundeskreis bezeichen kann. Wenn hier beispielsweise viele "Freunde" drin sind, welche man in Wirklichkeit nie gesehen hat, wird es eng. Nicht selten ist dieser Personenkrein in Facebook viel größer als im realen Leben und damit mit einem echten nicht vergleichbar.

Normalerweise kann man in Gesprächen innerhalb von wirklichen Freundeskreisen davon ausgehen, dass der Inhalt dieser gespräche nicht an den AG gegeben werden. Erfolgt dies dennoch, stellt das in der Regel keinen Kündigungsgrund dar.


Aber wie gesagt, hier wird die Frage zu beantworten sein, ob der "Freundeskreis" nicht zu groß ist. Außerdem muss festgetellt werden, ob man Facebook überhaupt mit einem Gespräch innerhalb des Freundeskreises vergleichen kann, sprich ob der AN wirklich davon ausgehen konnte, dass die Anschuldigungen nicht weiter getragen werden. Auch müsste das Gericht berücksichtigen, dass die Bemerkungen - im Gegensatz zu einem Gespräch - eine deutlich längere Verweildauer haben. Bisher gibt es m.E. noch keine vom BAG abgesegnete Rechtsprechung hierzu und die Urteile die man finden kann, sind alles andere als einheitlich.

Wie ein Gericht hier also entscheidet, steht in den Sternen.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#7
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Also es ist eine kleine liste mit 87 leuten und jeden kenne ich lange und persönlich ! Und mit jedem konnte ich immer über alles reden. Aber wie gesagt es waren 2 kollegen drauf wo auf freundschaft machten und scheinbar nutzen dadurch erhoffen.Habe die chronik schon ewig gesperrt für aussen , genau desshalb das dies wie jetzt nicht passiert. Vor allem hatt die Firma mir ja die kopie des eintrags geschickt mit unserem Profilbild ! Habe ich der Firma oder dem anschwätzer erlaubt unser Familienbild
zu vervielfältigen ? Die leute von meiner liste kennen meine firma nicht mal , bis auf die 2 kollegen . Somit hätte die Firma ja nicht mal mit konzequenzen rechnen müssen.

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Also es ist eine kleine liste mit 87 leuten und jeden kenne ich lange und persönlich !


Also das ist eine Größenordnung, bei der man u.U. nicht mehr die Regeln eines Gesprächs anwenden kann. Hier würde man in der Realität einen größeren Vortragssaal benötigen, ob man das dann noch als "Gespräch" bezeichnen kann, könnte man in Frage stellen.

Da es dazu aktuell noch keine gefestigte Rechtprechung gibt, kann man den Ausgang so gut wie gar nicht vorhersagen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2470 Beiträge, 1265x hilfreich)

Mir scheint es einigermaßen müßig, hier im Forum solche Abwägungen vorzunehmen, wo nun genau die Grenzen von Öffentlichkeit ggü. Privat zu stecken sind.
Wenn der Fragesteller der Firma "illegales Handeln" behauptet, hat er auf jeden Fall ein Problem. Dann geht es um die Beweisbarkeit als auch darum, ob Verschwiegenheitspflichten hier noch greifen.
Folglich kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen: "Kleine Brötchen backen" kann helfen, muss es aber nicht (mehr) - hängt von dem Ausmaß der Verärgerung ab als auch davon, um welche Restlaufzeit es überhaupt noch geht usw...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

quote:
Es ging darum das unsere vorgesetzten nichtlegale machenschaften betreiben und wir kleinen leute jetzt gehen sollen.

Solange hier keine richterliche Urteilsfindung stattgefunden hat, sind solche öffentlichen Äußerungen immer sehr problematisch.



quote:
Habe die chronik schon ewig gesperrt für aussen , genau desshalb das dies wie jetzt nicht passiert.
Das war aber sehr naiv. Nur weil nicht jeder Hempel das lesen kann bedeutet es ja nicht, das es nicht veröffentlicht wurde und das es nicht weitergegeben wird.



quote:
Vor allem hatt die Firma mir ja die kopie des eintrags geschickt mit unserem Profilbild ! Habe ich der Firma oder dem anschwätzer erlaubt unser Familienbild zu vervielfältigen ?

Im Rahmen der Sicherung von Beweismittlen kann dies durchaus erlaubt sein.



quote:
Die leute von meiner liste kennen meine firma nicht mal , bis auf die 2 kollegen .

Sie wissen also nicht wo Du arbeitest, Du hast nirgens auf FB den Firmennamen erwähnt?



quote:
Somit hätte die Firma ja nicht mal mit konzequenzen rechnen müssen.

Das ist Falsch, denn Straftaten kann jeder anzeigen.
Wenn also einer deiner "FB-Freude" das liest und aus diesem Grunde eine Anzeige erstattet hat dies sehr wohl Konsequenzen für die Firma.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#11
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Ja ! Der Name der Firma wurde nirgends erwähnt !
kein ausenstehender kann was mit anfangen.


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