guten morgen!
nehmen wir an in einem arbeitsvertrag steht zur vergütung und derer fälligkeit "... wird zum monatsende gezahlt". tatsächlich kommt der lohn beim arbeitnehmer AN immer erst so zum 04.-06. eines nachfolgenden monats an.
der AG ist der ansicht, dass die zitirte regelung im arbeitsvertrag bedeutet, dass er zum monatsende überweisen muss (d.h. er gibt zB am 31. den bankauftrag). wann der lohn dann beim AN eingehe, sei nicht sache des AG, da dies auch von den banken abhänge.
was meint ihr zur regelung "... wird zum moantsende gezahlt". heißt dass nicht, dass der AN seinen lohn zum 31. oder spätestens 01. auf seinem konto haben muss?
danke wie immer für anregungen. möglichst auch hinweise auf urteile oder gesetze.
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"Bässäwissä"
Fälligkeit der Lohnzahlung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
***zum 31. oder spätestens 01. auf seinem konto ***
>> grundsätzlich richtig. laufzeiten zwischen den banken können aber dauern, wenn es sich um verschiedene banksysteme handelt.
@blaubär:
Die Banklaufzeit ist immer wieder, nicht nur von Arbeitgebern, sondern in allen Bereichen, eine gern gebrauchte Ausrede für verspätete Zahlungen. Heutzutage braucht eine Überweisung innerhalb Deutschlands nicht mehr länger als einen Tag. Alles andere ist in meinen Augen eine faule Ausrede. Und das gilt auch, wenn z.B. der Absender sein Konto bei einer Sparkasse, der Empfänger bei der Volksbank, oder ähnliches hat.
Paradebeispiel dafür, wie das funktioniert: Ich (Konto bei der Deutschen Bank in Nordrhein Westfalen) erteile am Vormittag meiner Bank einen Überweisungsauftrag. Der Empfänger hat sein Konto bei einer Sparkasse in Sachsen. Am Abend des selben Tages erhielt ich die Nachricht vom Empfänger, dass das Geld eingegangen sei. So schnell geht es zwar sicherlich nur, wenn beide Seiten Online Banking nutzen. Aber, wie gesagt, nach 1, allerspätestens nach 2 Tagen, ist das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben.
Gruß,
Axel
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