Fahrgeld Zeitarbeitsfirma

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tabibito
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrgeld Zeitarbeitsfirma

Mal eine Frage. Ich habe am 25.01 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Mit dem Arbeitsvertrag habe einen Einsatzbegleitschein mit eisatzbezogenen Leitungen erhalten.

Dort wurde unter Aufwandsentschädigung eine FG/ Kilometerpauschale mit 7€ Arbeitstäglich angegeben.

Nun meint die Zeitarbeitsfirma, das ich nur die Fahrkarte bezahlt bekomme, wenn ich diese abgegeben habe. Und auch nur, das was dieses gekostet hat.
Ich verstehe aber darunter, das ich pauschal 7 Euro pro Arbeitstag bekomme. Unabhängig davon, was die Fahrkarte kostet und ob ich diese abgebe oder nicht. Oder liege ich da falsch ?

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119366 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Tabibito):
Oder liege ich da falsch ?

Anhand des geposteten Fragmentes würde ich das auch so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich sehe aus deiner Aussage auch, den Fahrkostensatz von 7,00 € täglich. Screenshot mal diesen Absatz , wenn du möchtes hier rein. Danke!

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#3
 Von 
Tabibito
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119366 Beiträge, 39714x hilfreich)

Da steht nichts von einer Pauschale - im Gegenteil ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für den sreenshot. Du erhälst 7,00 € arbeitstäglich Fahrtkosten steuerfrei. 2% pauschal für den AG.
Egal ob du mit der Bahn fährst oder mit dem Auto. Dann sag das mal dem Personaldienstleister. Ich sehe das so.

-- Editiert von tro13 am 05.03.2020 07:19

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Danke für den sreenshot. Du erhälst 7,00 € arbeitstäglich Fahrtkosten steuerfrei. 2% pauschal für den AG.
Egal ob du mit der Bahn fährst oder mit dem Auto. Dann sag das mal dem Personaldienstleister. Ich sehe das so.

-- Editiert von tro13 am 05.03.2020 07:19
Anderen Screenshot als ich gesehen? Dort steht doch nur die Höhe der möglichen Aufwandsentschädigung. Wo steht "Der Arbeitnehmer erhält immer/grundsätzlich/ ...."?

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#7
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Von "möglicher" Aufwandsentschädigung lese ich nichts. Und "immer/grundsätzlich" habe ich nichts geschrieben. Das ist eine Aufwandsentschädigung, eine pauschale Vergütung zur Abgeltung von Aufwendungen. Diese sind bis 2.400 € steuerfrei. Oder sag mir was ich nicht gesehen habe. Danke!

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Oder sag mir was ich nicht gesehen habe.
Irgendwas, was zur Thematik des TE passt?
Zitat (von Tabibito):
Ich verstehe aber darunter, das ich pauschal 7 Euro pro Arbeitstag bekomme. Unabhängig davon, was die Fahrkarte kostet und ob ich diese abgebe oder nicht. Oder liege ich da falsch ?

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119366 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Das ist eine Aufwandsentschädigung, eine pauschale Vergütung zur Abgeltung von Aufwendungen.

Nö.

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung für besondere entstandene Kosten.

Eine Entschädigung, die eine pauschale Vergütung zur Abgeltung von Aufwendungen darstellt, nennt man Aufwandspauschale bzw. Pauschale.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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