Muss die Firma, die einen zu einem Bewerbungsgespräch einläd die Fahrkosten übernehmen?
Wenn ja, kann mir jemand die Gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Wie hoch ist die Erstattung?
Gruß
J.
Fahrgeld bei Bewerbungsgespräch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
"Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach den §§ 662
bis 676
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung." (http://www.jobpilot.de/content/journal/bewerbung/fahrtkosten.html)
Wenn Du mit dem Auto fährst kannst Du 0,30 €/km veranschlagen bzw. die Fahrkarte der Deutschen Bahn (2. Klasse!) einreichen.
Das Unternehmen kann jedoch bei der Einladung die Übernahme der Fahrtkosten von vornherein ausschließen- wenn es sich dabei allerdings um nichts staatliches handelt bzw. ein kleines Familienunternehmen etc. würde ich mir dann allerdigs Gedanken über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machen...
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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"
-- Editiert von blue roses am 02.10.2005 20:24:25
quote:<hr size=1 noshade>Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)... <hr size=1 noshade>
Also das halt ich dann doch für etwas übertrieben. Einer von den §§ reicht nämlich -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__670.html
MfG
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Hallo venotis,
auch gut- ich habe nur die Seite zitiert- dort stehts so !
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