Fahrkostenbeihilfe auch bei Minijob oder Nebenverdienst?

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)
Fahrkostenbeihilfe auch bei Minijob oder Nebenverdienst?

Ich habe gehört, das es Fahrkostenbeihilfe vom Arbeitsamt gibt, wenn man einen weiteren Weg zur Arbeit das erste halbe Jahr zurücklegen muß. Wieviel gibt es, gibt es eine Kilometerpauschale und bekommt man es auch wenn man einen Minijob oder Nebenverdienst annimt ?

Danke MfG Roosi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Rosi,
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, wenn dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme beinhaltet das u.a. die Kosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrtkostenbeihilfe) für die ersten 6 Monate.
Diese muss beim Arbeitsamt beantragt werden, Voraussetzung man ist als arbeitssuchend gemeldet. Bezahlt wird entweder die günstigste Fahrkarte (Monatskarte) für öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometergeld für PKW-Benutzung (mit dem durchschnittlichen PKW: 22 Cent pro Kilometer).

-----------------
"Gruß Ria"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Null Ahnung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Der Thread ist zwar schon etwas älter aber ich hab auch eine Frage zum Thema.
Wenn man Fahrkostenbeihilfe bekommt, bekommt man es IMMER für die ersten sechs Monate??
Oder gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür, um Fahrkostenbeihilfe für sechs Monate erstattet zubekommen?

Freu mich auf Antwort

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Null Ahnung

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54.html

Man beachte das Wort 'können'! Das heißt es ist keine Muss-Leistung.

Und das Thema ist übrignes Sozialrecht.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Null Ahnung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Weiß jemand vielleicht wovon das abhängig ist, dass jemand 6 Monate und andere vielleicht nur 1 Monat Fahrkostenbeihilfe bekommen?

Sozialrecht?...Ich hab den Thread nicht erstellt ;)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Weiß jemand vielleicht wovon das abhängig ist, dass jemand 6 Monate und andere vielleicht nur 1 Monat Fahrkostenbeihilfe bekommen?


Wenn dann die Leute im Forum Sozial recht.

Es passiert halt immer wieder mal, dass Leute sich damit hierher verirren weil sie meinen, dass alles wo 'Arbeit' davor steht (wie Arbeits agentur, Arbeits losengeld), Arbeitsrecht wäre ... ist es aber nicht unbedingt. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ursula79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Ich möchte das Thema noch mal ausbuddeln.

Ich habe auch Fahrkostenbeihilfe bewilligt bekommmen, für 6 Monate.

Nun habe ich vorhin mit dem Arbeitsamt telefoniert, um zu fragen, wo meine Geld für September bleibt.

Mir wurde gesagt, dass seit 1. August 2008 nur noch Fahrkotenbeihilfe ab dem 51 KM bezahlt wird.

Kann das jemand bestätigen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Das stimmt, meinem Freund wurde auch gesagt, dass Farkostenbeihilfe nur noch ab dem 51 km gezahlt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Weiß jemand vielleicht wovon das abhängig ist, dass jemand 6 Monate und andere vielleicht nur 1 Monat Fahrkostenbeihilfe bekommen?


Na das muss sich rechnen.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

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