Fahrtkosten Erstattung nach Kündigung, Juli 2018, Arbeitgeber verliert Unterlagen

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
DCRecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten Erstattung nach Kündigung, Juli 2018, Arbeitgeber verliert Unterlagen

Hallo, ich bin neu hier und hoffe jemand kann meine Frage beantworten.
A begann im Juli 2018 seine berufliche Laufbahn bei seinem Arbeitgeber. Innerhalb der Probezeit kündigte er seinen Arbeitsvertrag. Zu Beginn war A noch minderjährig und hatte somit laut Arbeitgeber sechs mal im Monat Recht auf Fahrtkosten Erstattung.
Alle Anträge wurden gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Kostenstelle ausgefüllt und eingereicht. A hat die Kosten Belege jedoch nicht kopiert.
Nach seiner Kündigung rief er telefonisch regelmäßig bei der Kostenstelle an, die separat von seinem Arbeitsplatz sich befindet, um sich nach dem Verlauf der Rückerstattung zu informieren.

Anfangs hieß es noch die Dokumente werden bearbeitet, dies dauert aber aufgrund von Personalmangel einige Zeit. Dies zog sich über Monate und der naive A beließ es dabei. Nun hieß es zuletzt die Unterlagen wären nicht mehr aufzufinden. Man würde sich bei A melden damit er die Unterlagen mit Belegen wieder neu einreichen kann. Eine Rückmeldung erfolgte nie und die letzten Kontaktversuche seitens A scheiterten auch, da niemand ans Telefon ging. Aufgrund der vergangenen Zeit ist es auch nicht möglich die Belege neu beim Verkehrsunternehmen zu beantragen.


Wie kann A nun weiter vorgehen? Hat er überhaupt noch Anspruch auf die Fahrtkosten Erstattung oder hat das Unternehmen vom unwissenden A taktisch auf Zeit gespielt und ist nun zu keinen Zahlungen mehr verpflichtet? Die Einreichung der Unterlagen kann A auch nicht nachweisen. Es handelt sich um eine Rückzahlung im niedrigen dreistelligem Bereich.


Vielen Dank für eure Antworten :) !

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Mit nix in der Hand dürfte es schwerfallen, irgendetwas zu beantragen, schätze ich.
Und um welche Beträge handelt es sich denn letztendlich?

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#2
 Von 
DCRecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Um ca. 150€. Bei weitem nicht die Welt aber trotzdem ärgerlich gerade im jungen Alter.
Wird wohl der Preis für eine Lektion sein die A nicht mehr machen wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Keine Kopien?
Kein Zugangs- / Abliefernachweis?



Zitat (von DCRecht):
Nun hieß es zuletzt die Unterlagen wären nicht mehr aufzufinden.

Das gab es vermutlich nicht schriftlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DCRecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein leider nicht, ich habe gar nichts schriftlich diesbezüglich bekommen. Auch Kopien hat man damals naiv nicht gemacht, da man es ja auch zusammen mit dem Bearbeiter ausgefüllt hat.
Jegliche Kommunikation erfolgte danach nur noch übers Telefon da die Rechnungsabteilung zwei Stunden entfernt liegt..

Ich gehe mal davon aus man hat keine große Möglichkeit da etwas zu machen..

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