Hallo,
ich wurde von einer Firma zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Vorfeld wurde nie über das Thema Fahrtkosten gepsrochen. Jetzt, nach der Absage, wollen Sie lediglich die Kosten der Bahnfahrt erstatten (Differenz ca. 80 Euro). Kann ich mit meine vollen Fahrtkosten einfordern (welcher Satz kann abgerechnet werden?? Wieviel Spesen (Verpflegungspauschale) stehen mir darüber hinaus zu (bei einem Gesamtaufwand größer 8 Stunden)?
Fahrtkosten Vorstellungsgespräch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
wenn du derzeitig arbeitslos gemeldet bist, wende dich an das Arbeitsamt, die beteiligen sich auch an Fahrtkosten.
Allerdings soll man sich dort vorher die Fahrkarte holen ^^.
Aber einen Versuch wäre es doch wert oder ?
Gruß Kiki
ich bin nicht arbeitslos gemeldet (Hochschulabsolvent) und das vorstellungsgespräch war auch nicht gemeldet, daher ist das AA keine Option
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Tja, dann bist du auf das Wohlwollen des Unternehmens angewiesen, bei dem du dich vorgestellt hast.
Versuch noch einmal mit diesen zu sprechen und schildere deine Lage.
Viel Glück
Kiki
also dem wohlwollen bin ich sicher nicht ausgeliefert!!!
§ 670 BGB
regelt eigentlich ganz genau, dass das Unternehmen zahlen muss. Es geht nur darum, ob es zulässig ist im nachhinein eine Beschränkung durchzuführen.
weiterhin möchte ich gerne wissen, ob es einen bestimmten satz gibt den man pro KM abrechnen kann und wie hoch die Verpflegungspauschale ist!?
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