Fahrtkosten

1. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Finalstar85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten

Guten Abend an alle,

ich bin Azubi im 3.ten Lehrjahr und habe eine Frage zu Fahrtkosten.
Meine Situation:

Ich musste, von meinem Betrieb aus, im letzen Jahr ( 28.09.2011 - 16.12.2011) an einem Projekt bei einem Kunden in Bochum Teilnehmen(Ich komme aus Gelsenkirchen).
Ich hatte zu der Zeit ein Monatsticket was nur für Gelsenkirchen galt und ich habe meinem chef gesagt das ich mit dem Ticket nicht bis nach Bochum komme. Darauf hin meinte er nur, dass der Kunde ja jetzt mein "neuer Arbeitsplatzstandort sei" und ich für meine Fahrtkosten selber aufkommen muss. Natürlich wiederspreche ich dem Chef da nicht, da ich ja neuling in diesen Sachen bin.
Auf jedenfall muss ich noch dazu sagen das ich nur 3 mal in der Woche bei dem Kunden war wegen Berufsschule. An meinem kurzen Schultagen war ich aber nach dem Unterricht in der Firma(Ausbildungsstätte), also nicht beim Kunden.
Sprich ich habe zu meinen Fahrtkosten auch noch nebenbei die 40€ fürs Ticket(3Monate kündigungsfrist) bezahlt, welches ich ja dann nur 1 mal die Woche genutz habe.
Ich verdiene auch nicht genug das ich es von der Steuer absetzen könnte(Fahrtkosten)

Der Grund wieso ich jetzt erst schreibe, ist das ich heute zufällig darüber gesprochen habe, und mir gesagt wurde das ich richtig verarscht wurde vom betrieb. Jetzt wollte ich wissen ob das stimmt, und ob ich jetzt noch rückwirkend fahrtkosten beantragen könnte. Es wären immerhin 233,10 € bei 30c/km für die Zeit.

Hoffe Ihr könnt mir einen rat geben.

MfG und schönen Abend noch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
eine sehr gute Frage! Wozu dir allerdings nur ein Anwalt im Arbeitsrecht Auskunft erteilen kann. Wenn du eine entsprechende Rechtschutz hast, solltest du diesen in Anspruch nehmen!
Denn - Grundsätzlich sind solche Dinge im Arbeits- und/oder Tarifvertrag geregelt. Ohne viele weitere Informationen ist keine vernüftige Auskunft möglich!
Wenn deine Arbeit Projekt-Orientiert ist, wäre dein AG auf keinen Fall verpflichtet dir die Fahrtkosten zu erstatten - außer es wäre irgendwie vereinbart.
Selbst bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist der AG nicht unbedingt verpflichtet Fahrt- und Verpflegungkosten zu erstatten! Dies ergibt sich nur aus den bestehenden Verträgen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben einen Ausbildungsvertrag? Was steht denn darin zum Ausbildungsort?

Steht im Ausbildungsvertrag oder in einem Tarifvertrag eine "Ausschlußfrist" für gegenseitige Forderungen?



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