Hallo,
kann mir jemand verraten, ob die Höhe der Fahrtkostenpauschale (die man über die Zeitarbeitsfirmen erhält) abhängig davon ist, ob man nun mit PKW oder Öffentliche Verkehrmittel zur Arbeit fährt ?
Also, erhält man für den selben Einsatzort eine höhere Pauschale, wenn man anstatt PKW die öffentlichen Verkehrmittel nutzt, oder sind diese identisch ?
Danke.
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Fahrtkosten/Zeitarbeitsfirma !
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kommt darauf an was in Deinem Vertrag steht
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..........vertraglich wurde in diesem Punkt nichts festgehalten.
Festgehalten wurde lediglich, das ich für die Fahrt zur Arbeit 10,- Euro pro Tag erhalte und es wurde nicht erörtert ob PKW und sonstige Verkehrmittel !
Als dann die erste Zahlung erfolgt ist habe ich nur knapp 5,- Euro pro Tag erhalten und nicht die vereinbarten 10,- Euro ! Begründet wurde dies im nachhinein, das ich nicht mit dem PKW zur Arbeit gefahren bin, sondern mit Bus&Bahn..............
-- Editiert am 12.09.2009 11:47
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also hast du die vertragliche vereinbarung über zehn euro. die kürzung ist unzulässig, weil der vertrag nichts hergibt über die wahl des verkehrsmittels - das bleibt dir überlassen. du könntest auch mit dem fahrrad fahren und die zehn euro stünden dir gleichwohl zu.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Danke dir blaubär49, aber kann sich die Zeitarbeitsfirma mit folgendem Satz rausreden:
"Ja, aber Sie teilten uns bei Vertragsabschluß mit, das Sie per PKW zum Einsatzort fahren - daher haben wir vertraglich 10,- Euro angesetzt !" - "Da Sie aber öffentliche Verkehrmittel nutzten können wir Ihnen die 10,- Euro nicht zusagen, wir erstatten Ihnen jedoch die Kosten für die jeweiligen Fahrkarten (ca. 5,- Euro) !"
-- Editiert am 12.09.2009 16:28
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