Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Merlin961
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch

Guten Tag,
wie ist die Rechtslage für die Erstattung der Fahrtkosten bei einem Vorstellungsgespräch, wenn in der Einladung ausdrücklich steht

" Bitte beachten Sie das anfallende Bewerbungskosten
von uns nicht erstattet werden "

?

Es gibt da ja den
§ 670 BGB ,
und das Urteil
des 5 Senats
Bundesgerichts 5.
AZR 433/87

das Fahrtkosten erstattet werden müssen.
Nach meiner Information sind das 30 Cent pro Kilometer.

In meinem Fall hatte ich eine sogenannte Einladung von einer Firma, die einfache Wegstrecke war 700 km



Vielen Dank für die Antworten.

-----------------
"Merlin"

-- Editiert von Merlin961 am 01.08.2007 00:01:05

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Bist Du zur Zeit beschäftigt oder arbeitslos?

Wenn man arbeitslos ist, bekommt man eine Fahrkarte vom Arbeitsamt.

Wie die rechtliche Lage ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Wenn die Firma allerdings schon schreibt, daß Sie nichts bezahlt, lohnt es sich nicht darüber zu streiten, da Du es im Vorfeld wußtest.

Ich würde aber bei der Firma anrufen und den sagen, daß Du es Dir nicht leisten kannst, eine Fahrkarte für 250 € zu jedem Bewerbungsgespräch zu kaufen.

Die Firmen sortieren die meisten Kandidaten in einem Auswahlverfahren aus. Eingeladen werden dann nur noch eine Handvoll Leute. Da sollte es doch wohl möglich sein, die Fahrkosten zu übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rista
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vor dem Vorstellungsgespräch die Übernahme der Fahrtkosten, wenn man arbeitslos ist, beantragen, Diese werden in den meisten Fällen vom Arbeitsamt bezahlt.
Wenn das Gespräch bei Dir schon gewesen ist, dann hast Du wohl keine Chance mehr. Der Einladende ist nicht verpflichtet das Fahrgeld zu erstatten, schon der Hinweis reicht, das das Fahrgeld nicht erstattet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luigivercotti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

nur ergänzend: du kannst, wenn der AG die Erstattung ausgeschlossen hat, die Bewerbungskosten in der nächsten Steuererklärung geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die einladende Firma muss die Fahrtkosten übernehmen, es sei denn sie hat eine Übernahme ausdrücklich eingeschränkt oder ausgeschlossen.

Da die Firma in Deinem Fall die Übernahme der Fahrtkosten ausgeschlossen hat, muss sie auch nichts bezahlen. Daran ändert auch der § 670 BGB oder das genannte Urteil des BAG nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merlin961
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,
zur Zeit bin ich auf der Stellensuche und beim Arbeitsamt gemeldet.

Das das Arbeitsamt eine gewisse Summe übernimmt wusste ich, allerdings ist diese Kostenerstattung ein großer Schwindel, da gibt es einen Höchstsatz von 130 Euro und der Rest ist dann mein Problem wie ich die Fahrt zu dem Vorstellungstermin finanziere...

in diesem einen Fall wären es reine Treibstoffkosten von ca. 300 Euro die angefallen sind.... und noch mal 40 Euro für die Übernachtung, da der Termin morgens um 9.30 Uhr war.

Ich werde das wohl in Zukunft vorher abklären müssen, bzw. mir sehr genau überlegen
ob ich solche sogenannte

" Einladungen "

wahr nehme.

Kann ja nicht Sinn und Zweck sein, bei jeden Termin 100 - 200 Euro draufzulegen.

Ist auch in meiner aktuellen Finanzlage auch nicht durchführbar...

Vielen Dank nochmal für die Antworten.

-----------------
"Merlin"

-- Editiert von Merlin961 am 01.08.2007 20:31:16

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In welcher Entfernung lag denn das Vorstellungsgespräch? 300 Euro sind nämlich schon ein Batzen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merlin961
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war die Fahrtstrecke Nürnberg Flensburg
hin und zurück,
einfache Wegstrecke ca. 780 km x 2 = 1560 km

gesamt sind ca. 200 Liter Benzin ( meine alte Kiste bracht ca. 13 Liter )

x 1,40 Euro den Liter

= ca. 280 Euro nur Treibstoff ...

die Fahrzeugabnutzung usw. noch nicht mitgerechnet.

Dafür fliegen andere in den Urlaub und lassen es sich eine Woche gutgehen....

:(



-----------------
"Merlin"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
da gibt es einen Höchstsatz von 130 Euro


Pro Bewerbung? Oder wie? Stecke nicht in der Materie, weiß nur von Jemandem, der im Jahr 2005 mehrfach Fahrten abgerechnet hat, dass die Zahlungen pro Bewerbung weit über 250 Euro lagen.

Allerdings vorher mit dem AA abgesprochen oder beantragt oder wie auch immer.

Würde mich jetzt mal interessieren, ob und wie das jetzt ist, ob da auch schon wieder gekürzt wurde.

Obwohl es sicher viele zu unrecht *kassiert* und als zweites Einkommen angesehen haben.

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merlin961
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

die Information mit den Höchstsatz von 130 Euro ist ca. 14 Tage alt.

Das man einen Antrag vor Beginn des Termin stellen muss war mir bekannt, auf mein Nachfragen bekam ich dort diese Aussage mit den maximal 130 Euro :(

Ich will ja dadurch nicht Geld verdienen, nur die Kosten haben die mir effektiv entstehen, da meine finanziellen Möglichkeiten für solche Sachen wenig Spielraum lassen...

Auf meine Frage wie ich das finanzieren sollte, wurde mir gesagt, ich solle mich halt nicht so weit weg bewerben......

Da fällt mir wirklich nichts mehr dazu ein ausser Sche.... laden ....


Auf der einen Seite soll man bereit sein, seinen Wohnort ggf. zu wechseln was die einen auch noch unterschreiben lassen, auf der anderen Seite lassen die einen hängen wenn man einen Termin hat....

Das muss wohl kein normaler Mensch mit logischem Verstand verstehen..

Für mich ist so was nicht nachvollziehbar...

Armes Deutschland

-----------------
"Merlin"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich weiß ja nicht wie es 2005 genau war, aber die Begrenzung auf 130 Euro ist in vielen Fällen sicher ganz schön krass.

Aber wie will man die Ehrlichen von den Unehrlichen trennen.

:(

Und in deinem Fall auch ganz schön ärgerlich!

:bang:

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Merlin961
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

stimmt,
da ist einiges im Argen.
130 Euro ist im Bezug auf die heutigen Treibstoffkosten ein richtiger Witz, ich würde sogar lachen, wenn ich ihn verstehen würde....

vor allem 2005 war der Sprit noch wesentlich billiger als heute...

Das mit dem Trennen ist kein Problem,

1. Die wollen die Einladung sehen.
2. du must den Nachweis bringen, das du dort warst, sprich Bestätigung ausfüllen lassen mit Stempel und Unterschrift

und darfst zu alle dem
das Geld aus noch
vorher auslegen.

Da gibt es im normal Fall keine Möglichkeit zu mogeln..

Die haben einfach ausgedrückt so richtig einen an der Klatsche.....

Da bist richt motiviert dir eine Stelle selber zu suchen, zu dem des Arbeitsamt eh nicht fähig ist, außer einer Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma für einen Hungerlohn....

:bang:
:bang:
:bang:


-----------------
"Merlin"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen