Fahrtzeit vergüten

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb481056-31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtzeit vergüten

Guten Abend.
Ich habe eine Frage zur Vergütung. Zur Geschichte: Ich arbeite auf 450 Euro Basis in meinem Heimatort und soll nun vertretungsweise in einer anderen Filiale arbeiten. Sonst dauern Hin- und Rückfahrt mit meinem eigenen Pkw etwa 10 Minuten. Für die Vertretung benötige ich für hin und Rückfahrt etwa 50 Minuten. Muss die Fahrt dann vom AG vergütet werden? Es war nie besprochen, dass ich in einer anderen Filiale arbeite .

Vielen Dank für Antworten .
Viele Grüsse

-- Editiert von fb481056-31 am 27.12.2017 20:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es war die besprochen bedeutet, es war "nie " besprochen?
Und was steht zum Arbeitsort im Vertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb481056-31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig...es war nie besprochen.Habe meinen Beitrag eben nochmal korrigiert.

Steht nichts zum Ort. Habe aber bei Einstellung nur den Schlüssel der Filiale aus dem Heimatort ubernommen. Ich bin Reinigungskraft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

Wenn in deinem Vertrag der Arbeitsort nicht ausdrücklich fixiert ist, kann man dich auch in einer anderen Filiale einsetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich würde es aber offen zur Sprache bringen. Vom zeitlichen Mehraufwand gesehen, ist nichts für Sie zu holen, aber man kann offen über eine Beteiligung/Erstattung des anfallenden Benzingeldes sprechen, finde ich. Einfach den steuerlichen Satz für gefahrene Pkw ansetzen, das fände ich akzeptabel.

Wenn man von 450 Euro schon mal erst Summe x für Fahrtkosten rauswirft, motiviert das auch nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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