Guten Tag zusammen,
mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage, was meine Fahrzeiten betrifft. Ich bin als Sportredakteur und Fotograf bei einem lokalen Sportberichterstatter fest angestellt. Mein Arbeitsplatz ist hauptsächlich zu Hause, ich bin das ganze Jahr im Home-Office gewesen. Zu meinen Aufgaben gehört es aber auch, zu sportlichen Veranstaltungen zu fahren und dort zu fotografieren. Oft bin ich dadurch am Tag um die 2 Stunden, gerne auch mal länger, allein mit dem Auto unterwegs, um von zu Hause zu Sportplatz A, von da zu Sportplatz B und von dort wieder nach Hause zu fahren.
Ich werde leider nicht ganz schlau aus allem, was ich im Internet finde. Gehört meine Fahrzeit zur Arbeitszeit?
Fahrzeit = Arbeitszeit als Journalist im Home-Office?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bitte schau mal in deinen Arbeitsvertrag.ZitatGehört meine Fahrzeit zur Arbeitszeit? :
Was ist denn grundsätzlich (also ohne die Homeoffice-Regelung wegen der Pandemie) dort zu Fahrtkosten/Reisekosten vereinbart?
Die Vereinbarungen, die man selbst mit seinem AG geschlossen hat, sind vermutlich ganz deutlich.ZitatIch werde leider nicht ganz schlau aus allem, was ich im Internet finde. :
... für AN auf Montage, Bauarbeiter ... ist es so, dass die Fahrten zur Einsatzstelle als AZ gelten.
Ob das für Journalisten auch gilt - keine Ahnung. Vergleichbar sollten die Situationen doch sein.
Ein Blick in den AV kann helfen, wenn es einen TV gibt: auch dort nachlesen. Der TV muss beim AG aufliegen oder sonstwie einzusehen sein.
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ZitatWas ist denn grundsätzlich (also ohne die Homeoffice-Regelung wegen der Pandemie) dort zu Fahrtkosten/Reisekosten vereinbart? :
Laut Arbeitsvertrag bekomme ich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten Fahrtkostenersatz bei Nutzung des eigenen KFZ i.H.v. 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer.
Ich habe aber auch eine Tankkarte, die ich monatlich bis zu einem bestimmten Betrag belasten kann.
... gut soweit. Bloß klärt das nicht die Frage der Arbeitszeit.
Dann kannst du dir deine Fahrtkosten vom AG erstatten lassen.ZitatNutzung des eigenen KFZ i.H.v. 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer. :
Wenn das Homeoffice jetzt deine Betriebsstätte ist (und eben nicht die Redaktionsstube beim AG), dann zählen die km von Haustür zu Stadion bzw. Ort der Veranstaltung.
In den 30 Cent/km sind die Spritkosten enthalten.
Ja, es dürfte Arbeitszeit sein, denn du fährst ja nicht zum Vergnügen, sondern beruflich veranlasst.
ICH würde für mich privat ein Fahrtenbuch als Nachweis führen. Um evtl. Diskussionen mit dem AG vorzubeugen.
Oder wie verlangt dein AG die Nachweise der Reisekosten? Findet sich das evtl. auch im Arbeitsvertrag?
ZitatWenn das Homeoffice jetzt deine Betriebsstätte ist (und eben nicht die Redaktionsstube beim AG), dann zählen die km von Haustür zu Stadion bzw. Ort der Veranstaltung. :
Und genau so ist es. Ich im gesamten Jahr 2021 nicht in der Redaktionsstube beim AG gewesen, sondern habe nur im Homeoffice gearbeitet. Zwischendurch und mittleweile gab/gibt es ja auch die Homeoffice-Pflicht wieder.
Und eben vom Homeoffice aus starte ich auch meine Fahrten zu den Veranstaltungen/Spielen.
Macht das wieder einen Unterschied, ob ich, bevor ich losfahre, an dem Tag im Homeoffice schon gearbeitet habe oder erst auf dem Sportplatz mit meiner Arbeit für den Tag beginne?
ZitatICH würde für mich privat ein Fahrtenbuch als Nachweis führen. Um evtl. Diskussionen mit dem AG vorzubeugen. :
Oder wie verlangt dein AG die Nachweise der Reisekosten? Findet sich das evtl. auch im Arbeitsvertrag?
Genau das mache ich so auch für mich privat und mein AG möchte die Nachweise auch in der gleichen Form bekommen.
-- Editiert von Weylin85 am 16.12.2021 08:34
Zitatund mein AG möchte die Nachweise auch in der gleichen Form bekommen. :
Ich sehe derzeit nichts, was dagegen spricht.
Wie sah das ganze denn in der Vor-Corona-Zeit aus? Da bist Du, bzw. deine Kollegen, aus der Redaktion zu diesen Events gefahren. Das wurde doch sicherlich auch als Arbeitszeit anerkannt, oder nicht?
Uns da Du fest angestellt und nicht freier Journalist bist kann ich mir nicht vorstellen das diese regelmäßigen Fahren zu den Einsatzorten nicht als Arbeitszeit gelten.
Wenn Du jetzt im HomeOffice arbeitest gilt vom Grundsatz her das gleiche wie bei der Arbeit aus den Redaktionsräumen heraus.
ZitatWie sah das ganze denn in der Vor-Corona-Zeit aus? Da bist Du, bzw. deine Kollegen, aus der Redaktion zu diesen Events gefahren. Das wurde doch sicherlich auch als Arbeitszeit anerkannt, oder nicht? :
In der Vor-Corona-Zeit bin ich zweimal pro Woche in den Redaktionsräumen gewesen und an den restlichen Arbeitstagen im Home-Office. An Tagen, wo ich auch zu Events und Veranstaltungen gefahren bin, bin ich immer nur vom Home-Office aus gestartet. Oder andersrum: An Tagen, wo ich zu Events gefahren bin, war ich nie in den Redaktionsräumen. Da mein AG sich nie sicher war, wie das mit den Fahrzeiten geregelt ist und ich es auch nicht besser wusste, habe ich die Fahrzeit nie mit zur Arbeitszeit gezählt.
Das werde ich jetzt rückwirkend aber doch nochmal kontrollieren und mir die fehlenden Stunden entsprechend aufschreiben.
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