Fahrzeit gleich Arbeitszeit?

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Leon302
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeit gleich Arbeitszeit?

Liebes Forum,
ich bin lt. Arbeitsvertrag für den Außendienst eingestellt worden. Ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte, denn mein zu betreuendes Gebiet wird von mir jeden Tag von wo anders befahren. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Stecken des Schlüssel im Auto bis ich wieder das Auto abends beim mir zuhause zusperre.

Mein Arbeitsgeber hat mich aber einmal in der Woche zum Spätdienst von 17 - 18.30 Uhr eingeteilt. Ist der Heimweg nach 18.30 Uhr Arbeitszeit? Ebenfalls darf ich alle 5 Wochen einen Samstagsdienst von 8 - 12 Uhr verrichten. Ist der Hin und Rückweg der 70 km entfernten Betriebsstätte Arbeitszeit?

Danke für die Anworten

Gruß leon302

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Was ist denn der Hintergrund deiner Anfrage?
Ich verstehe nicht, wenn gilt Die Arbeitszeit beginnt mit dem Stecken des Schlüssel im Auto bis ich wieder das Auto abends beim mir zuhause zusperre, wieso das dann nicht mehr gelten soll bei Spätschicht ab 18:30 Uhr , oder nicht an Samstagen.
Anders könnte es sich verhalten bei Fahrten zu der 70 km entfernten 'Betriebsstätte' (Zentrale?).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leon302
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hintergrund ist die Tatsache, dass mein Arbeitgeber die Hin und Rückfahrt zum und vom Betrieb bei Samstagsarbeit, nicht als Arbeitszeit betrachtet. Ich meine, das meine Außendiensttätigkeit die vordergründige Arbeit ist und wenn der Arbeitgeber wünscht, dass ich zusätzlich den Innendienst unterstützen soll, er dann die Fahrtzeit zum und vom Betrieb, als Arbeitszeit ansehen muss. Es ist schließlich eine Reisetätigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Leon302):
Es ist schließlich eine Reisetätigkeit.
WAS steht in deinem Arbeitsvertrag zur Nutzung des Autos? Ist die Arbeit ---im Betrieb--- am Samstag auch Reisetätigkeit?
Zitat (von Leon302):
das meine Außendiensttätigkeit die vordergründige Arbeit ist
Nur das ist also die Reisetätigkeit.

Ist der Spätdienst und der Vormittagsdienst an den Samstagen eine Fahrt zum Standort deines AG? Dann hätte wohl dein AG Recht. Dann gehört der Innendienst evtl. nicht zu deiner vordergründigen vereinbarten Außendiensttätigkeit.

Dann gilt: Es ist dein Bier/deine Kosten/deine Zeit, wie du zur Firma und nach Hause kommst. Arbeitszeit beginnt dort um X Uhr und endet um Y Uhr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... und dann wäre da noch die Frage, was in deinem AV zum Arbeitsort steht.
Wenn Wohnort=Arbeitsort, wären auch die Fahrten zum Firmensitz Dienstgänge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leon302
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im AV steht: "der Mitarbeiter ist als Fachberater im Außendienst tätig. Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche mit der Kundenberatung und dem Verkauf unserer Waren zusammenhängenden Tätigkeiten."

zum Firmenfzg steht: "Der Mitarbeiter nutzt das zur Verfügung gestellte Fzg für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis."

Arbeitsort ist nirgends festgelegt.



-- Editiert von Leon302 am 13.05.2020 12:07

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Leon302):
Hintergrund ist die Tatsache, dass mein Arbeitgeber die Hin und Rückfahrt zum und vom Betrieb bei Samstagsarbeit, nicht als Arbeitszeit betrachtet

Ja, nachvollziehbar.


Was ist denn mit dem Spätdienst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Leon302):
zum Firmenfzg steht: "Der Mitarbeiter nutzt das zur Verfügung gestellte Fzg für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis."


Hmm...wenn die Fahrt am Samstag Privatangelegenheit sein soll...
Wie ist das denn dann mit dem Firmenwagen? Oder darf der auch privat genutzt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Leon302):
Der Mitarbeiter nutzt das zur Verfügung gestellte Fzg
Dir geht es aber um die Arbeitszeit, oder? Dass du auch samstags das Fahrzeug nutzt, dagegen hat doch wohl keiner etwas.

Was findet sich denn zu deiner Arbeitszeit im Vertrag?

Da im Vertrag nichts zum Arbeitsort/Betriebsstätte/Firmensitz steht, solltest du evtl. eine Vereinbarung mit deinem AG treffen, wie du den sog. Innendienst vergütet bekommst.
Das könnte dann eine Ergänzung zum jetzigen Arbeitsvertrag werden.

Oder du machst samstags nichts mehr. Dann bleibt es Reisetätigkeit von Mo-Fr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leon302
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, die Heimfahrt vom Spätdienst nach erfolgreichen Außendienst, rechne ich als Arbeitszeit, weil es egal ist, ob ich vom Kunden heimfahre oder vom Betrieb. Das Firmenfzg darf privat genutzt werden.

Nicht das wir uns verrennen. Es geht hierbei nur um die Arbeitszeit bzw. Fahrzeit für den Samstags- und Spätdienst. Darf diese Fahrzeit, hin und wieder zurück vom Betrieb, beim Außendienstler ohne Tätigkeitsort als Arbeitszeit gerechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Leon302):
Darf diese Fahrzeit, hin und wieder zurück vom Betrieb, beim Außendienstler ohne Tätigkeitsort als Arbeitszeit gerechnet werden?
Ja, denn bei Innendienst machst du ja keinen Außendienst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen