Liebes Forum,
ich bin lt. Arbeitsvertrag
für den Außendienst eingestellt worden. Ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte, denn mein zu betreuendes Gebiet wird von mir jeden Tag von wo anders befahren. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Stecken des Schlüssel im Auto bis ich wieder das Auto abends beim mir zuhause zusperre.
Mein Arbeitsgeber hat mich aber einmal in der Woche zum Spätdienst von 17 - 18.30 Uhr eingeteilt. Ist der Heimweg nach 18.30 Uhr Arbeitszeit? Ebenfalls darf ich alle 5 Wochen einen Samstagsdienst von 8 - 12 Uhr verrichten. Ist der Hin und Rückweg der 70 km entfernten Betriebsstätte Arbeitszeit?
Danke für die Anworten
Gruß leon302
Fahrzeit gleich Arbeitszeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was ist denn der Hintergrund deiner Anfrage?
Ich verstehe nicht, wenn gilt Die Arbeitszeit beginnt mit dem Stecken des Schlüssel im Auto bis ich wieder das Auto abends beim mir zuhause zusperre, wieso das dann nicht mehr gelten soll bei Spätschicht ab 18:30 Uhr , oder nicht an Samstagen.
Anders könnte es sich verhalten bei Fahrten zu der 70 km entfernten 'Betriebsstätte' (Zentrale?).
Hintergrund ist die Tatsache, dass mein Arbeitgeber die Hin und Rückfahrt zum und vom Betrieb bei Samstagsarbeit, nicht als Arbeitszeit betrachtet. Ich meine, das meine Außendiensttätigkeit die vordergründige Arbeit ist und wenn der Arbeitgeber wünscht, dass ich zusätzlich den Innendienst unterstützen soll, er dann die Fahrtzeit zum und vom Betrieb, als Arbeitszeit ansehen muss. Es ist schließlich eine Reisetätigkeit.
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WAS steht in deinem Arbeitsvertrag zur Nutzung des Autos? Ist die Arbeit ---im Betrieb--- am Samstag auch Reisetätigkeit?ZitatEs ist schließlich eine Reisetätigkeit. :
Nur das ist also die Reisetätigkeit.Zitatdas meine Außendiensttätigkeit die vordergründige Arbeit ist :
Ist der Spätdienst und der Vormittagsdienst an den Samstagen eine Fahrt zum Standort deines AG? Dann hätte wohl dein AG Recht. Dann gehört der Innendienst evtl. nicht zu deiner vordergründigen vereinbarten Außendiensttätigkeit.
Dann gilt: Es ist dein Bier/deine Kosten/deine Zeit, wie du zur Firma und nach Hause kommst. Arbeitszeit beginnt dort um X Uhr und endet um Y Uhr.
... und dann wäre da noch die Frage, was in deinem AV zum Arbeitsort steht.
Wenn Wohnort=Arbeitsort, wären auch die Fahrten zum Firmensitz Dienstgänge.
Also im AV steht: "der Mitarbeiter ist als Fachberater im Außendienst tätig. Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche mit der Kundenberatung und dem Verkauf unserer Waren zusammenhängenden Tätigkeiten."
zum Firmenfzg steht: "Der Mitarbeiter nutzt das zur Verfügung gestellte Fzg für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis."
Arbeitsort ist nirgends festgelegt.
-- Editiert von Leon302 am 13.05.2020 12:07
ZitatHintergrund ist die Tatsache, dass mein Arbeitgeber die Hin und Rückfahrt zum und vom Betrieb bei Samstagsarbeit, nicht als Arbeitszeit betrachtet :
Ja, nachvollziehbar.
Was ist denn mit dem Spätdienst?
Zitatzum Firmenfzg steht: "Der Mitarbeiter nutzt das zur Verfügung gestellte Fzg für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis." :
Hmm...wenn die Fahrt am Samstag Privatangelegenheit sein soll...
Wie ist das denn dann mit dem Firmenwagen? Oder darf der auch privat genutzt werden?
Dir geht es aber um die Arbeitszeit, oder? Dass du auch samstags das Fahrzeug nutzt, dagegen hat doch wohl keiner etwas.ZitatDer Mitarbeiter nutzt das zur Verfügung gestellte Fzg :
Was findet sich denn zu deiner Arbeitszeit im Vertrag?
Da im Vertrag nichts zum Arbeitsort/Betriebsstätte/Firmensitz steht, solltest du evtl. eine Vereinbarung mit deinem AG treffen, wie du den sog. Innendienst vergütet bekommst.
Das könnte dann eine Ergänzung zum jetzigen Arbeitsvertrag werden.
Oder du machst samstags nichts mehr. Dann bleibt es Reisetätigkeit von Mo-Fr.
Nun, die Heimfahrt vom Spätdienst nach erfolgreichen Außendienst, rechne ich als Arbeitszeit, weil es egal ist, ob ich vom Kunden heimfahre oder vom Betrieb. Das Firmenfzg darf privat genutzt werden.
Nicht das wir uns verrennen. Es geht hierbei nur um die Arbeitszeit bzw. Fahrzeit für den Samstags- und Spätdienst. Darf diese Fahrzeit, hin und wieder zurück vom Betrieb, beim Außendienstler ohne Tätigkeitsort als Arbeitszeit gerechnet werden?
Ja, denn bei Innendienst machst du ja keinen Außendienst.ZitatDarf diese Fahrzeit, hin und wieder zurück vom Betrieb, beim Außendienstler ohne Tätigkeitsort als Arbeitszeit gerechnet werden? :
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