Hallo,
Ich bin angestellt als Handwerker,wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. In meinem Arbeitsvertrag gibt es einen festgelegten Dienstort,ein Firmenwagen wird mir zur verfügung gestellt diesen darf ich auch mit nachhaus nehmen,nun wird mir angewiesen zu einer Baustelle zu fahren die ca.100km von meinem festgelegten Dienstort entfernt ist,ich fahre von zuhaus zur Baustelle,dort soll ich 8Std. auf der Baustelle arbeiten und fahre dann wieder nachhaus sind für mich täglich ca. 11Std. (Mein Wohnort ist auch gleichzeitig mein Dienstort) Ist die Fahrzeit somit Arbeitszeit?
Fahrzeit gleich Arbeitszeit bei vertraglich festgehaltenen Dienstort?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// --- Ist die Fahrzeit somit Arbeitszeit?
Ja denke ich. Zumal der Dienstwagen vmtl. nicht nur Fortbewegungsmittel sein dürfte, sondern auch dem Transport von Werkzeug und Material, oder?
HI,
ja die Fahrt zählt zur Arbeitszeit, aber nur der direkte Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort.
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Ich bin selber Handwerker und habe mich mit dem Thema auch schon beschäftigt. Da du den Dienstwagen dauerhaft mit nach Hause nehmen kannst muss er auf der 1% Regel laufen und dir privat zur Verfügung stehen. Dann kann es als private Fahrt zum kunden ausgelegt werden also weg zur Arbeitsstelle wird nich bezahlt. Ist der Wagen nicht in der 1% Regel. So stellt dir dein Chef den wagen als Ausnahme wie Werkzeug zur Verfügung und muss dir alle Fahrten zahlen. Kleiner Tipp sau in deinem Tarifvertrag dort sind Entfernungspauschalen und tagesauslöse geregelt.
Wenn du den wagen immer mit nach Hause nehmen kannst und er nicht auf der 1% Regel läuft ist das Steuerbetrug. Alles nicht so einfach
-- Editiert von go504584-83 am 29.11.2018 12:05
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