Fahrzeit=Arbeitszeit Ausbildung

25. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
nadiii204
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrzeit=Arbeitszeit Ausbildung

hallo zusammen,

ich weiß es gibt schon einige threads zu diesem thema bezüglich fahrzeit=arbeitszeit
aber leider nicht während der ausbildung
hier kurz meine Situation:
Ich mache zur zeit eine Ausbildung zur Industriekauffrau am Standort X, welcher in meinem ausbildungsvertrag als einziger ausbildungsort angegeben ist
Nun soll ich für 2 Monate jeden Tag zum Standort Y fahren welcher 60 Km (120km pro Tag) entfernt ist.
Ich bekomme die Fahrtkosten erstatte ABER nur ab Standort X, d.h. es wird so getan als ob ich jeden morgen zu meinem eigentlichen betrieb fahre (was ja keine Arbeitszeit ist und nicht bezahlt wird) und dann von X nach Y fahre (was ich dann bezahlt bekomme).
Müsste dann nicht eigentlich vor dem hintergrund, dass ich ja auch erst ab meinem eigentlichen standort Fahrtkosten erstattet bekomme, mir ab dort die fahrt auch als arbeitszeit angerechnet werden?
weil bezahltechnisch macht mein betrieb ja einen unterschied in der fahrt die ich eigentlich zum Betrieb brauche und der fahrt zum anderen standort (welcher ja nicht in meinem vertrag hinterlegt ist)

Kann mir da bitte jemand helfen?
Und am besten (ich weiß auch noch ansprüche stellen :P) schnell da ich in einer woche schon fahren muss.

Danke und Liebe Grüße
Nadiii204

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich gilt bei Dienstfahrten mit dem PKW für den Fahrer die Fahrzeit als Arbeitszeit. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingegen nicht. Azubis machen da keine Ausnahme.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadiii204
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

mein Hauptaugenmerk soll auch nicht die tatsache sein das ich in der ausbildung bin, wollte nur erklären was ich mache (also z.B. kein handwerker der zu Kunden fahren muss o.ä.)

ist es denn richtig, dass mir sobald ich sozusagen erst mal zu meinem vertraglich festgelegten Standort fahre und von dort zum Standort Y fahre, mir dann die Fahrt von X zu Y auch als Arbeitszeit angerechnet werden muss?
Das mir die Zeit von meiner Wohnung zum vertraglichen Ausbidlungsort nicht angerechnet/bezahlt wird ist mir klar

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ist es denn richtig, dass mir sobald ich sozusagen erst mal zu meinem vertraglich festgelegten Standort fahre und von dort zum Standort Y fahre, mir dann die Fahrt von X zu Y auch als Arbeitszeit angerechnet werden muss? <hr size=1 noshade>

Es kommt drauf an:
Das wäre nur richtig, wenn du vor der Weiterfahrt zum Standort Y am Standort X schon eine Arbeitstätigkeit aufnehmen würdest.
Wenn man dagegen von zu Hause zum Standort Y fährt und erst am Standort Y mit der Arbeit beginnt, ist die Fahrtzeit keine Arbeitszeit, auch dann nicht, wenn man auf dem Weg von zu Hause nach Y am Standort X vorbeikommt (dort aber nicht arbeitet).

Um es am Beispiel eines Handwerkers zu erklären:
- Handwerker fährt von zu Hause zur Firma, belädt das Auto dort mit Werkzeug und Material und fährt dann zur Baustelle: Weg von Firma zur Baustelle ist Arbeitszeit.
- Handwerker fährt von zu Hause direkt zur Baustelle: Weg ist keine Arbeitszeit
- Handwerker fährt von zu Hause an der Firma vorbei (ohne dort anzuhalten / auszusteigen) zur Baustelle: Weg ist immer noch keine Arbeitszeit


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich sehe es wie @drkabo.
Und es sind zwei Paar Stiefel: Aus dem Umstand, dass die Firma die weitere Anfahrt zahlt, folgt keineswegs, dass sie dir dann auch die Wegezeit zu zahlen hätte.

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1x Hilfreiche Antwort

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