Fahrzeiten= Arbeitszeit??

4. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
DerIch88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)
Fahrzeiten= Arbeitszeit??

Tagchen,

Ich würde gern mal wissen ob die Fahrzeiten vom Betrieb zur Baustelle und wieder zum Betrieb rechtlich als Arbeitszeit gelten?
Ich arbeite als Zimmerer in Sachsen.

MfG ICH

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn du zu Arbeitsbeginn und bei Arbeitsende in der Firma bist, dann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit. Für Handwerker ist es ja normal, dass sie tagsüber oft auf verschiedenen Baustellen arbeiten.
Anders wäre es, wenn du direkt zu Baustelle fährst - also von zuhause aus, dann wäre die Fahrzeit keine Arbeitszeit (außer bei Montagetätigkeiten).

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich arbeite als Zimmerer in Sachsen.


Gibt es da nicht einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag?

Die Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten. Es käme zum Beispiel darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Des weiteren müsste man wissen, ob der AN am Firmenstandort das Firmenfahrzeug be- und endläd. Wer fährt das Fahrzeug, etc.

Unabhängig von tariflichen, arbeitvertraglichen und gesetzlichen Regelungen wird es in dem Bereich in der Praxis viele Arbeitgeber geben, die nur die Arbeitzeit ab Baustelle bezahlen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich breche es mal darauf runter, dass es arbeitsrechtlich ja nur den Unterschied zwischen Arbeitszeit und Freizeit gibt.
Und wenn der AN vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle in den Betrieb fahren muß, ist die Zeit ab Ankunft im Betrieb keine Freizeit mehr. Denn in der Freizeit entscheidet er ja selber, was er tut, und die wenigsten AN tümmeln sich in der Freizeit freiwillig im Betrieb rum.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@hamburgerin

Wir sind ja meist einer Meinung und ich würde es durchaus begrüssen, wenn die Rechtslage in dem Fall so einfach wäre. Ist sie nach meinem Kenntnisstand aber nicht.

Und es gibt auch noch ein paar Dinge zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Beispielsweise Rufbereitschaft.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerIch88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)

Also im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt, wie das im Rahmen Tarif Vertrag aussieht weiß ich nicht, hab da auch noch nix zu gefunden.

Situation ist die: Ich komme morgens um 7 in den Betrieb. Belade das Firmenauto und fahre dann als Beifahrer auf die Baustelle. Nachmittags fahre ich als Beifahrer wieder mit in den Betrieb, lade das Auto aus und fahr dann nach Hause.

21x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen