Hallo,ich habe vor kurzem die Frage gestellt ob Fahrten mit dem Firmentransporter zur Baustelle bei Monteuren im Außendienst Arbeitszeit sind die Bezahlt werden muss.
Bei uns ist es aktuell zur Zeit so geregelt,dass wir 50 Euro Brutto pro Woche fürs die wechselnden Baustellen bekommen.Fahrzeit ist Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag.Egal wie weit oder nah die Baustelle ist. Die Zeit die wir brauchen um dorthin zu kommen erscheint nicht in der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden! Also zb 5 Stunden Anreise und dann 10 Stunden Arbeiten.
Gefunden habe ich das:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2502
Daraus ergibt sich für Monteure mit wechselnden Einsatzstellen das die Fahrzeit zu bezahlende Arbeitszeit ist!
Nun meine Frage: Sind die 50 Euro Brutto die ich für meine Reisetätigkeit bekomme dafür Ausreichend? (Mindestlohn)
Muss ich dann nicht auch die Fahrzeiten als Gearbeitet auf meinem Stundenzettel schreiben? (Arbeitszeitgesetz)
Wieso müssen diese Stunden nirgendwo Dokumentiert werden?
Dankeschön für Eure Antworten!
Fahrzeiten zur Baustelle
11. Februar 2018
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Frage vom 11. Februar 2018 | 10:36
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Fahrzeiten zur Baustelle
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#1
Antwort vom 11. Februar 2018 | 11:20
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 6466x hilfreich)
/// Also zb 5 Stunden Anreise und dann 10 Stunden Arbeiten.
Macht also 15 Stunden, sicher für den Fahrer - und ist mit dem Arbeitszeitgesetz nicht vereinbar. Vielleicht ist das auch der Grund, weswegen diese Zeiten nicht aufscheinen.
Ob 50 Euro reichen, kannst du leicht selbst ausrechnen - 50 Euro reichen für 5,66 Arbeitsstunden pro Woche. Addiere deine Fahrzeiten ....
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