Fahrzeiten/Arbeitszeit/Umzugszwang

13. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
feierdaifi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeiten/Arbeitszeit/Umzugszwang

Hallo zusammen.
Ich bin seit 12 Jahren Servicetechniker in der Heizungsbranche. Bis jetzt waren alle fahrten zum Kunden und zurück Arbeitszeit. Seit 1 1/2 Jahren bin ich bei einem großen Deutschen Heizungs und Brennerhersteller Servicetechniker. Ich wurde als sogenannter Brennerspeziallist eingestellt. Eine Mischung aus 80 % Service und 20 % Vertrieb. Im ersten Jahr erhielt ich 1000 Euro pauschal zu meinem Gehalt für die Vertriebstätigkeit, danach sollte eine Zielvereinbarung erstellt werden. Seit einem halben Jahr haben wir aber für unser Gebiet einen Vertriebsmitarbeiter bekommen und der Verkauft ohne mich in Kentniss zu setzen, also hinter meinem Rücken.
Dazu kommt das in der Nürnberger Region ein Kollege aufgehört hat. Ich bin für das Servicegebiet Bayern eingestellt. Jetzt will mich mein Arbeitgeber zwingen auf eigene Kosten in Nürnberg ein Zimmer zu mieten, die Fahrzeiten würde das Unternehmen nicht mehr zahlen. Alle 300 Kollegen meiner Firma bekommen die Fahrten bezahlt. Wenn ich dies nicht mache, dann solle ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Betriebsbedingt können sie mich aber nicht kündigen da ja genügend Arbeit in Nürnberg ist. Jetzt sucht aber mein Unternehmen einen neuen Techniker in Nürnberg. Ich denke die wollen mich loswerden.
Ich muß dazusagen, das ich nie für den Vertrieb geschult wurde, keinen Telefonanschluß bekommen habe, bis heute keine Zielvereinbahrung gestellt wurde. Seit Januar hat man mir die 1000 Euro genommen. Ich zahle seit Januar 1400 Euro Unterhalt. Momentan weiss ich nicht von was ich leben soll.
Jetzt bin ich seit einer Woche mit Burn Out krank geschrieben, mein Arzt sagt durch Mobbing durch die Geschäftsleitung. Seit drei Monate habe ich keine Ahnung wie es weitergeht. Am liebsten würde ich die Geschäftsleitung vors Gericht ziehen.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was genau ist zur Vertriebspauschale vertraglich vereinbart?

Zur Frage des Unterhalts sollten Sie mal gezielt im Familienrecht-Forum nachfragen, da kann Ihnen sicher geholfen werden. Dann sollten Sie auch gleich angeben, ob ein Titel besteht. Wenn Ihnen nicht der Mindestbehalt von 950€ im Monat zum Leben bleibt, besteht da doch auch akuter Handlungsbedarf?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
feierdaifi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Nur kurz zum Unterhalt erwähnt. Meine Exfrau bzw. ich habe einen Notariellen Pfändbaren Titel. Ich hätte damals niemals in der neuen Firma angefangen wenn mir die Zahlungen nicht zugesichert wurden. Mir blieben damals 1000 Euro und das hat mir zusammen mit dem Geld meiner Lebensgefährtin gereicht. Meine Ex zahlt damit unter anderen das gemeinsame Haus ab, somit können meine 4 Kinder noch zusammen bleiben.
Hier ein Auszug aus der Vereinbarung über die Abschlagszahlung


" wie mit Ihnen besprochen, garantieren wir Ihnen im ersten Jahr Ihrer Beschäftigung bei der ...... GmbH, d.h. vom 1.10.2009 bis 31.12.2010, Ihre Prämie in Höhe von mind. 13.200 € ( 100 %).
Auf diese Prämie wird Ihnen bis 31.12.2010 einen monatliche Abschlagszahlung in Höhe von brutto 1000 € gewährt. Der Restbetrag ( in 2009:100% und in 2010:100% bzw.je nach Zielerreichung bis zu 130%) wird Ihnen jeweils nach Abschluß und Auswertung des Gescäftsjahres ausgezahlt.

Ab 01.01.2011 erhalten Sie anstelle der Zielvereinbarungsprämie ( jährliche Auszahlung ) eine monatliche Provision auf den Industrieumsatz der jeweils zugeordneten Außendienstmitarbeiter/Brennerspezialisten auf deren Gebiete gezahlt.
Den genauen Provisionssatz legen wir Mitte/Ende 2010 in einem gemeinsamen Gespräch fest. Die auf Grund des erzielten Umsatzes erreichte Provision wird im Folgemonat nachträglich ausbezahlt.
Die Gesellschaft behält sich die Änderung der zugeordneten Aussendienstmitarbeiter / Brennerspazialisten und deren Gebiete vor."
Wie gesagt, ich erhielt nie Schulungen zum Vertrieb, besitze keine Programme zur Angebotserstellung, mit mir wurde bis heute kein gemeinsames Gespräch wegen der Zielvereinbarung geführt. Ich benutze bis heute meinen privaten Internetzugang und meinen privaten Telefonanschluß. Die anderen Aussendienstmitarbeiter haben alles.
Dazu kommt das der Kollege der jetzt hauptberuflich in unserem Gebiet den Vertrieb übernommen hat schon im Gespräch war bevor ich zu der Firma wechselte. Und jetzt muß alles über seinen Tisch gehen. Ich habe gar keine Chance und Möglichkeiten Angebote zu erstellen.
Die Firma hat mir damals diese Versprechungen gemacht damit ich in Ihre Firma wechsel.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du hast einen Job bei dem du Provision bekommen sollst. Den hat man dir gestrichen. Das geht nicht.
Da bleibt nur die Klage, die du gewinnen wirst.

Jedoch werden deine Provisionen weiter sinken......wenn die Firma da so will.

Am besten fährst mit einem neuen Job in der Hinterhand. Dann klagst du und vergleichst dich.
Bei nächsten Job anständige Verträge machen.

Deinen Unterhalt muss man anpassen, wenn du weniger verdienst

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.946 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen