Falsch Bezahlung durch Arbeitgeber??

28. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
swen123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch Bezahlung durch Arbeitgeber??

Hallo zusammen...........

habe vor kurzen ........einen neuen Beruf Job angefangen las Logistik-Helfer in einem Krankenhaus.

im Vorstellung´s Gespräch hatte man mir gesagt ich würde einen brutto Lohn von 1550 ca.. bekommen.....und nach einem Zeitvertrag von einem Jahr einen Festvertrag

bin seit etwas mehr wie 3 Monate in der Firma.

jetzt nach 3 Monaten kam heraus das ich für den Vertrag den ich habe nur 1120€ bezahlt werden .

Hatte eigentlich nie in meinen Vertrag rein geschaut da mir ja gesagt wurde das ich die 1550 € brutto bekomme und auch bekommen habe......

und soll jetzt die Differenz zu den 1120€ aus gleichen.


gilt das also nicht mehr was einem in einem Vorstellung Gespräch mit geteilt wird.???
und was danach mit dem Handschlag besiegelt wird ???


und kann die Firma da Geld zurück verlangen ob wohl ich nicht wusste das ich "zu" viel bekomme.

MfG swen





-----------------
""




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20013 Beiträge, 7260x hilfreich)

/// Hatte eigentlich nie in meinen Vertrag rein geschaut

Es gilt, was du unterschrieben hast. Vor der Unterschrift wäre der richtige Zeitpunkt gewesen rückzufragen, wenn es Diskrepanzen gab; "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - eigentlich der Standardrat, wenn es um Verträge geht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20013 Beiträge, 7260x hilfreich)

/// Hatte eigentlich nie in meinen Vertrag rein geschaut

Es gilt, was du unterschrieben hast. Vor der Unterschrift wäre der richtige Zeitpunkt gewesen rückzufragen, wenn es Diskrepanzen gab; "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - eigentlich der Standardrat, wenn es um Verträge geht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

quote:
und was danach mit dem Handschlag besiegelt wird ???

Mit einem Handschlag wird da so ziemlich gar nichts (in beweisbarer Form) besiegelt, deswegen ja auch der schriftliche Vertrag. Erstmal gilt nur, was in diesem Vertrag geschrieben steht. Man könnte vielleicht auch auf den Gedanken kommen, dass hier konkludent der Vertrag im Hinblick auf das Gehalt abgeändert wurde, indem regelmäßig eine höhere Zahlung stattfand. Dann hätte man aber den Vertrag abgeändert, kurz nachdem er in Schriftform verfasst wurde. Das ist überaus unüblich und daher nicht anzunehmen.

Auch gilt eigentlich, das irrtümliche Falschbezeichnungen keine Rolle spielen, wenn beide sich einig waren. Ihrer Aussage nach war es so, dass beide die Bezahlung von 1550€ wollten und die 1120€ ein zunächst von beiden Seiten nicht bemerkter Fehler war. Dann gilt meines Erachtens eigentlich doch die 1550, was aber nicht leicht zu beweisen sein wird. Der AG wird sich kaum auf den Standpunkt stellen, mehr beabsichtigt zu haben als im Vertrag steht, sondern sich dazu gründlich ausschweigen.
Anders sieht es vielleicht auch aus, wenn Ihr Vertrag an irgendeinen Tarifvertrag angelehnt ist und sich die korrekte Bezahlung daraus ergibt. Vielleicht lässt sich dieses Problem auch lösen, wenn SIe sich an den nächsten Vorgesetzten oder die Person aus dem Bewerbungsgespräch wenden. Dann bekommen Sie letztendlich vielleicht sogar immer die 1550€. Einen Versuch ist es wert.

quote:
und soll jetzt die Differenz zu den 1120€ aus gleichen.

Das ist eigentlich ein zweites Problem. Wahrscheinlich liegt Ihr Anspruch tatsächlich nur bei 1550€. Daraus ergibt sich aer noch nicht automatisch die Verpflichtung zur Rückzahlung. Dagegen könnte man vielleicht Entreicherung einwenden, vielleicht regelt der Arbeitsvertrag auch etwas zur Überzahlung. Das würde ich prüfen. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied oder rechtsschutzversichert?

Letztendlich haben SIe vermutlich auch ein praktisches Problem. Ich fürchte, dass Sie noch in der Probezeit sind. Dann ist es nicht immer ratsam, auf das Recht zu pochen, obwohl man es eigentlich hat. Und auch ohne Probezeit macht man sich vielleicht unbeliebt, was einem die ca. 1000€ schon wert sein müssen. Ich würde versuchen, das irgendwie einvernehmlich zu regeln.

EDIT:
Jetzt lese ich, dass Ihr "Zeit-Vertrag" auf ein Jahr befristet ist. Dann sollten SIe sich natürlich wirklich Gedanken machen, ob Sie die Sympathie von den Menschen verspielen wollen, auf deren Gunst Sie in einem Jahr angewiesen sind. Aber auch hier könnte sich vielleicht ein fachmännischer Blick auf diese Befristung lohnen, wenn die nicht rechtlich einwandfrei ist. Aber in die Offensive würde ich dann definitiv nicht gehen.
Und man muss auch ehrlich sagen: Lesen, was man unterschreibt!

-- Editiert Hafenlärm am 01.03.2015 08:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41921 Beiträge, 14638x hilfreich)

@ Hafenlärm: sehr mutig, was Du da schreibst. Es dürfte einen Tarifvertrag geben. Und in diesem dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stehen, dass der Arbeitsvertrag mit zwei Unterschriften zustande kommt. Außerdem dürfte sich auch die Höhe des Lohns aus dem Tarifvertrag ergeben.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.389 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.