Falsche Angaben im Lebenslauf

14. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben im Lebenslauf

Hallo liebe Leute,

ich habe mal eine Frage zum Lebenslauf. Inwiefern ist es problematisch /strafrechtlich relevant, wenn dieser etwas "geschönt" ist? Zum Beispiel wenn man die eigene Selbständigkeit als freiberuflicher Nachhilfelehrer von 12 auf 16 Monate ausweitet?
Wird über die eigene Selbständigkeit auch ein Dokument z.B. in form eines Gewerbescheines verlangt?

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Inwiefern ist es problematisch /strafrechtlich relevant, wenn dieser etwas "geschönt" ist? Zum Beispiel wenn man die eigene Selbständigkeit als freiberuflicher Nachhilfelehrer von 12 auf 16 Monate ausweitet?
Kommt drauf an, wem man den Lebenslauf vorlegen möchte oder muss.
Genau Monatsangabe muss sein? Geht nicht auch zB:
Nachhilfe von 2017 bis 2018

Freiberufler sind keine Gewerbetreibende.
Freiberufler brauchen demzufolge keinen Gewerbeschein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kommt drauf an, wem man den Lebenslauf vorlegen möchte oder muss.

Genau.
Da geht die Bandbreite von Betrug nebst Schadenersatz bis hin zur fristlosen Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Freiberufler sind keine Gewerbetreibende.
Freiberufler brauchen demzufolge keinen Gewerbeschein.


Also gibt es als Freiberufler kein Dokument wie z.B. ein Arbeitszeugnis darüber dass man in einer bestimmten Zeit selbständig tätig war?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Also gibt es als Freiberufler kein Dokument wie z.B. ein Arbeitszeugnis darüber dass man in einer bestimmten Zeit selbständig tätig war?

Doch, da können sogar ziemlich viele Dokumente anfallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18843 Beiträge, 6900x hilfreich)

Mal wieder zurück zum Anfang.
Mit einerseits 'falschen Angaben' und dann wieder 'geschönten' eröffnet der Fragesteller schon ein weites Feld. Es macht einen Unterschied, ob ein AN einen Sachverhalt freundlich darstellt, oder eben eine Lücke im Lebenslauf zuschmiert durch Angabe einer nicht zutreffenden freiberuflichen Tätigkeit für diese Zeit - da könnte es sehr darauf ankommen, was da zugekleistert werden soll.
(Beispielsweise und hier frei generiert: Aufenthalt in St. Adelheim, (Stadelheim, Gefängnis in München im Unterschied zu einer Phase der Arbeitslosigkeit oder gar zu einem ausgedehnten Urlaub, ober Erkrankung, oder ... . Personalleute haben viel Erfahrung und wissen Lebensläufe wohl zu lesen, man sollte nicht versuchen, die für dumm zu verkaufen.)
Wenn du Mal googelst 'Bewerbung bei Lücken im Lebenslauf', wirst du schnell herausfinden, dass durchgängig geraten wird, offen und offensiv mit Lücken umzugehen, d.h. sie gut zu erklären.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Also gibt es als Freiberufler kein Dokument wie z.B. ein Arbeitszeugnis darüber dass man in einer bestimmten Zeit selbständig tätig war?
Als Gewerbetreibender hat man auch nur den Gewerbeschein. Da steht der Beginn drin. Meldet man sein Gewerbe ab, gibt's auch ein Dokument.
Es gibt dafür kein Arbeitszeugnis, weil man keinen Arbeitgeber hat und kein Arbeitnehmer ist.

Wenn du nur ein paar Monate Nachhilfelehrer warst, hast du dich als selbständiger Freiberufler beim Finanzamt angemeldet.
Wenn du nach wenigen Monaten mit der selbständigen Tätigkeit wieder aufhörst, meldest du dich beim FA wieder ab. (Auch bei der KV, evtl. RV)
Es kommt also darauf an, wem du den Lebenslauf vorlegst. Meist ist das ja im Rahmen einer Bewerbung.
Und ob es für denjenigen besonders wichtig ist, ob du dich nun 12 oder 16 Monate mit Nachhilfe über Wasser gehalten hast?
Willst du einfach vermeiden, dass eine Zeit von 4 Monaten in deinem Lebenslauf --arbeitslos-- heisst , dann kannst du den Zeitraum durchaus mit dem Jahreszeitraum angeben. Da wird nichts gefälscht.
Viele schreiben inzwischen auch--arbeitsuchend--.

Für 12 Monate selbständige freiberufliche Tätigkeit kannst du später höchstens den Steuerbescheid als Nachweis vorlegen. Nämlich über dein Einkommen als Freiberufler.
Aber interessiert das wen?

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