Falsche Berechnung der Feiertagszuschläge TVöD VKA?

18. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
blackandwhite+
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Berechnung der Feiertagszuschläge TVöD VKA?

Hallo,

wir haben heute erfahren, dass unsere AGin seit Anwendung des TVöD folgendermaßen vor geht. Sofern jemand an einem Feiertag gearbeitet und keinen Freizeitausgleich gewünscht hat, erhält diese Person 135% Zuschlag, während gleichzeitig die gearbeiteten Stunden vom IST abgezogen werden.

Bsp.: Kollegin x hat im Oktober real 125,75 Std. lt. Dienstplan gearbeitet. Für jeden Tag, bis auf einen, sind 6 Std. hinterlegt. Dieser eine Tag ist mit 5,75 Std. hinterlegt worden. Im IST stehen jedoch nur 112,75 Std. für den Monat insgesamt. Die Differenz ergibt exakt 13 Std., die der Kollegin abgezogen wurden für die zwei Feiertage im Oktober.

Nach unserem Verständnis wird der Zuschlag, wie der Name vermuten lässt, zusätzlich zur bezahlten Arbeitsleistung gewährt. Für den Feiertag bedeutet dies, dass zum Einen die tatsächlich gearbeiteten Stunden vom Feiertag auf dem Arbeitszeitkonto landen und zum Anderen, dass zusätzlich 135% Zuschlag (ohne Freizeitausgleich) ausgezahlt werden müssen. Bei uns werden die Zuschläge nicht auf dem AZK deponiert, sondern im Folgemonat ausgezahlt. Kurzum: Die geleistete Arbeitszeit verschwindet einfach.

Ich hoffe mich verständlich auszudrücken.

Wenn wir richtig liegen, könnte dies für die vergangenen neun Jahre ein echtes Problem hinsichtlich Steuern, Sozialabgaben und nicht zuletzt auch für das Leistungsentgelt darstellen. Vor allem aber wurden die Kolleg:innen um ihre Arbeitszeit gebracht.

Frage 1: Welche Betrachtung ist korrekt?

Frage 2: Wie könnte man dies heilen?

Frage 3: Was muss alles in diesem Zusammenhang betrachtet werden (neben den o. g. Punkten)?

Vielen Dank!


-- Editiert von User am 18. November 2025 15:18




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17592x hilfreich)

Der Oktober hat 21 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche zzgl. 2 Feiertage gehabt, wenn der Reformationstag Feiertag war.

Wenn die Kollegin einen 6-Stunden Arbeitstag hat, bzw. eine 30-Stundenwoche hat, dann beträgt die Sollarbeitszeit im Oktober 126 Stunden. Bei einer Gesamtarbeitszeit von 125,75 Stunden wurde die Feiertagsarbeit somit durch Freizeit ausgeglichen. Wenn die Kollegin jedoch keinen Freizeitausgleich gewählt hat, dann müssen am die Feiertag gearbeiteten Stunden natürlich abgezogen werden.

Zitat (von blackandwhite+):
Die Differenz ergibt exakt 13 Std.

Wie kommt man denn auf 13 Stunden, wenn jeder Tag nur mit 6 Stunden hinterlegt ist und an einem Feuertag nur 5,75 Stunden gearbeitet wurde. Wieviel wurde denn am anderen Feiertag gearbeitet?

Zitat (von blackandwhite+):
Frage 1: Welche Betrachtung ist korrekt?

Das kann ich nicht erkennen, wobei die Zahlen auch nicht zueinander passen.

Es dürfen bei Auszahlung mit 135% Zuschlag die am Feiertag tatsächlich gearbeiteten Stunden abgezogen werden. Wie man da auf 13 Stunden kommt, erschließt sich mir nicht.

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#2
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Feiertagszuschlag im TVöD beträgt 135% (ohne Freizeitausgleich) bzw. 35 % (mit Freizeitausgleich).

Ich mach mal eine Beispielrechnung:

AN arbeitet 5 Tage pro Woche jeweils 5 Stunden, also 25 Stunden pro Woche.
Stundenlohn sind 10 €.
Am Freitag ist ein Feiertag und die AN arbeitet an diesem.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten dies zu rechnen:

1. -> Die Soll-Arbeitszeit verringert sich aufgrund des Feiertags für diese Woche von 25 auf 20 Stunden und AN macht damit durch die Arbeit am Feiertag 5 Plusstunden, die sie durch Freizeitausgleich nehmen möchte.
20 Stunden à 10 € = 200 €,
plus Feiertagszuschlag (mit Freizeitausgleich) 5 Stunden à 3,50 € (35% von 10 €) = 17,50 €
gesamt = 217,50 €
Arbeitszeitkonto: +5 Stunden

2. -> Die Soll-Arbeitszeit verringert sich aufgrund des Feiertags für diese Woche von 25 auf 20 Stunden und AN macht durch die Arbeit am Feiertag 5 Plusstunden, die sie nicht durch Freizeitausgleich nehmen möchte.
20 Stunden à 10 € = 200 €,
plus Feiertagszuschlag (ohne Freizeitausgleich) 5 Stunden à 13,50 € (135% von 10 €) = 67,50 €
gesamt = 267,50 €
Arbeitszeitkonto: 0 Stunden

Die gearbeiteten Stunden am Feiertag gehen bei keiner der beiden Varianten verloren.
Bei Variante 1 bekommt AN die Zuschläge iHv 35% für die geleisteten Stunden am Feiertag und kann die Stunden an einem anderen Tag "abfeiern" und bekommt für diesen Tag ihren Lohn.
Bei Variante 2 bekommt sie den Lohn für die am Feiertag geleisteten Stunden gleichzeitig mit den Zuschlägen von 35% ausgezahlt. Die Stunden werden demnach regulär vergütet.

Hilft dir das weiter? Gib gerne eine Rückmeldung.

-- Editiert von User am 19. November 2025 09:12

-- Editiert von User am 19. November 2025 09:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17592x hilfreich)

Hier liegt aber Variante 3 vor:

3. -> Die Soll-Arbeitszeit verringert sich aufgrund des Feiertags für diese Woche von 25 auf 20 Stunden und AN arbeitet insgesamt einschließlich Feiertag 20 stunden. Für die Feiertagsarbeit möchte sie keinen Freizeitausgleich nehmen.
15 Stunden à 10 € = 150 €,
plus Feiertagszuschlag (ohne Freizeitausgleich) 5 Stunden à 13,50 € (135% von 10 €) = 67,50 €
gesamt = 217,50 €
Arbeitszeitkonto: -5 Stunden

In Fall 1 gibt es noch die Lohnfortzahlung für den Feiertag in Höhe von 5 Stunden à 10€ = 50€ zusätzlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Soll-Arbeitszeit verringert sich aufgrund des Feiertags für diese Woche von 25 auf 20 Stunden und AN arbeitet insgesamt einschließlich Feiertag 20 stunden.


Das wiederum habe ich dem Eingangsbeitrag jetzt nicht entnommen. Ich bin davon ausgegangen, dass die AN die vom Soll abgezogenen Stunden trotzdem gearbeitet hat.
Aber vielleicht bringt @blackandwhite+ noch Licht ins Dunkel.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blackandwhite+
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Weder Soll wurde reduziert, ganz im Gegenteil, die gearbeiteten Stunden wurden im IST abgezogen. Diese abgezogenen Stunden werden dann mit 35% oder 135% bezahlt.
Nach weiterer Kontrolle der DP hat sich ergeben, dass auch in den Folgemonaten das SOLL nicht reduziert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von blackandwhite+):
Kollegin x hat im Oktober real 125,75 Std. lt. Dienstplan gearbeitet. Für jeden Tag, bis auf einen, sind 6 Std. hinterlegt. Dieser eine Tag ist mit 5,75 Std. hinterlegt worden. Im IST stehen jedoch nur 112,75 Std. für den Monat insgesamt.


Was ist denn an den einzelnen Tagen gebucht worden an Stunden? Bei 20 Arbeitstagen à 6 Stunden und 1 Arbeitstag à 5,75 Stunden müssen zwangsläufig 125,75 Stunden rauskommen. Sind an den Feiertagen explizit 0 Stunden gebucht worden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blackandwhite+
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamsterpups):
Sind an den Feiertagen explizit 0 Stunden gebucht worden?


Ja, es sind keine Stunden gebucht worden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17592x hilfreich)

Zitat (von blackandwhite+):
Ja, es sind keine Stunden gebucht worden

Was ja auch richtig ist, wie mein Beispiel in Antwort#3 und meine Erläuterung in Antowrt#1 zeigen.

Aber um nochmal bei den Details anzufangen:
Wie viele Stunden muss die AN laut Arbeitsvertrag pro Woche arbeiten?
Wie hoch war die Soll-Stundenzahl im Oktober?
Warum wurden 13 Stunden abgezogen, wenn nur 6 Stunden je Schicht gearbeitet wurde (2 x 6h = 12h)?
Gibt es eine Stundengutschrift für einen Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blackandwhite+
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind 5,85hx21 Arbeitstagen im Oktober = 122,85 Soll. Der Kollegin wurde das Soll nicht reduziert, trotzdem die Stunden abgezogen und hat dadurch Minus in dem Monat gemacht, obwohl sie 135,85h gearbeitet hat. Im IST aber nur 112,75h stehen. (Wir haben alles händisch zusammengerechnet)

Die vielen krummen Zahlen kommen zustande, weil Schichtdienst mit immer anderen Arbeitszeiten.

Es wurde vergessen, dass Soll anzupassen wenn die Leute sich für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich entschieden und dann trotzdem die Stunden abgezogen. So erscheint es mir gerade.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17592x hilfreich)

Zitat (von blackandwhite+):
Der Kollegin wurde das Soll nicht reduziert, trotzdem die Stunden abgezogen und hat dadurch Minus in dem Monat gemacht, obwohl sie 135,85h gearbeitet hat. Im IST aber nur 112,75h stehen. (Wir haben alles händisch zusammengerechnet)

Wieso wurden denn jetzt auf einmal 21,10 Stunden abgezogen? Hat sie an den beiden Feiertagen zusammen soviel gearbeitet.

Dass die an den beiden Feiertagen geleistete Arbeitszeit abgezogen wird ist jedoch korrekt, wenn die Kollegin auf den Freizeitausgleich verzichtet hat.

Zitat (von blackandwhite+):
Es wurde vergessen, dass Soll anzupassen wenn die Leute sich für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich entschieden

Da wurde nichts vergessen. Es ist richtig, dass das Soll nicht angepasst wird und die Stunden im Ist nicht zu berücksichtigen.

Nochmal und weil es dann einfacher zu verstehen ist ohne Schichtarbeit und mit konstanter Arbeitszeit von 6h bei einer 5-Tage-Woche und sagen wir mal einem Stundenlohn von 25h

Dann ist ohne Feiertag die Soll-Arbeitszeit 30h, für die 750€ bezahlt werden.

Variante 1:
Mit einem Feiertag am Montag und anschließend 4-mal 6h Arbeitstage, d.h. insgesamt 24h Arbeit ergibt sich folgendes Bild:
Der Feiertag muss ebenfalls bezahlt werden, so dass in dem Fall bei einer Soll-Arbeitszeit von 24h dennoch 30h bezahlt werden, also 750€
Arbeitszeitkonto: 0h

Variante 2:
Mit einem Feiertag am Montag und mit 6h Arbeit am Montag und 3x 6h Arbeit am Di-Do, d.h. insgesamt 24h Arbeit und genommener Freizeitausgleich am Freitag ergibt sich folgendes Bild:
Bei Freizeitausgleich gehen die gearbeiteten Stunden am Feiertag ins Ist, d.h. es werden 24h gutgeschrieben.
Der Feiertag muss ebenfalls bezahlt werden, so dass in dem Fall bei einer Soll-Arbeitszeit von 24h dennoch 30h bezahlt werden, also 750€ zzgl. 6-mal 35% Zuschläge 52,50€, insgesamt 802,50€
Arbeitszeitkonto: 0h

Variante 3:
Mit einem Feiertag am Montag und mit 6h Arbeit am Montag und 3x 6h Arbeit am Di-Do, d.h. insgesamt 24h Arbeit ergibt sich folgendes Bild:
Ohne Freizeitausgleich gehen die gearbeiteten Stunden am Feiertag nicht ins Ist, d.h. es werden 18h gutgeschrieben.
Der Feiertag muss ebenfalls bezahlt werden, so dass in dem Fall bei einer Soll-Arbeitszeit von 24h nur 24h bezahlt werden, also 600€ zzgl. 6-mal 135% Zuschläge 202,50€, insgesamt 802,50€
Arbeitszeitkonto: -6h

Variante 4:
Mit einem Feiertag am Montag und mit 6h Arbeit am Montag und 4x 6h Arbeit am Di-Fr, d.h. insgesamt 30h Arbeit ergibt sich folgendes Bild:
Ohne Freizeitausgleich gehen die Stunden am Feiertag nicht ins Ist, d.h. es werden 24h gutgeschrieben.
Der Feiertag muss ebenfalls bezahlt werden, so dass in dem Fall bei einer Soll-Arbeitszeit von 24h auch 30h bezahlt werden, also 750€ zzgl. 6-mal 135% Zuschläge 202,50€, insgesamt 952,50€
Arbeitszeitkonto: 0h


Merkst Du etwas?
Man muss sich schon entscheiden, ob die Stunden am Feiertag voll ausbezahlt werden oder ob Freizeitausgleich gewährt wird.
Es geht aber nicht, dass man wie die Kollegin in Variante 2 einen anderen freien Tag in der Woche bekommt (also Freizeitausgleich), sich aber gleichzeitig die Stunden am Feiertag mit 135% auszahlen lässt (also ohne Freizeitausgleich).


-- Editiert von User am 19. November 2025 22:30

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