Hallo!
Mir wurden die letzten 1 1/2 Jahre zuwening Fahrgeldkostenerstattung(gem. §670 BGB
) durch den AG gewährt.
Dies wurde mit einer Pauschale abgedeckt.
Im Nachrechnen habe ich nun entdeckt das ich mit KM-Geld+VMA 3 mal soviel bekommen müsste.
Jetzt hab ich im Forum schon gesucht, dort stehen 3 Jahre gesetzliche Verjährungsfrist, bzw. Einzelvertragliche Regelung max. 3 Monate Verjährung.
Wie verhält sich das nun mit der Pauschale?
Kann der AG behaupten damit seien meine Kosten abgedeckt und ich habe keinen Anspruch mehr auf KM-Geld+VMA ?
Laut Tarifvertrag habe ich den ja...
Ich wollte zur Sicherheit mal hier Nachfragen bevor ich meinen AG um ca. 1000 € anhaue, kann böses Blut geben(was mir aber im Moment egal ist).
MfG&Thx
Falsche Lohnabrechnung - Fahrgeld - Wie verhält sich das nun mit der Pauschale?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo, es kommt drauf an, was zu Fahrgeld und VMA konkret vereinbart ist. Das wissen wir bei dir nicht.
Die gesetzliche Verjährung ist im BGB geregelt (§ 195 und 199). Vereinbarte Ausschlussfrist (siehe Arbeits- oder Tarifvertrag) ist zu beachten. Wir kennen deine Verträge nicht und wissen deshalb auch nicht, ob es eine Ausschlussfrist gibt und wie lang die ist.
MfG
... deine ausführungen erscheinen mir widersprüchlich. wenn die reisekosten durch eine pauschale abgedeckt sind und das vertraglich so vereinbart ist - was soll dann noch die spitzabrechnung? dann sprichst du davon, dass einzelvertraglich eine *verjährung* (wohl: ausschlussfrist) von ansprüchen nach drei monaten vereinbart sei - führst aber dann die gesetzliche verjährung mit 3 jahren ins feld. das alles hört sich nicht so an, als sei deine forderung auch nur halbwegs sattelfest ...
-- Editiert von blaubär49 am 20.10.2008 20:10
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Laut Arbeitsvertrag gibt es einen "Fahrgeldkostenzuschuss".
Da ich aber im Auftrag des AG unterwegs war, habe ich meiner Meinung nach Anspruch auf KM-Geld+VMA(was wie gesagt ca. 3 mal so hoch wäre als der Zuschuss)
Die Verjährung/Ausschlussfrist habe ich im Forum gefunden und als Beispiel angegeben.
Im Arbeitsertrag ist dazu nichts angegeben, werde mal den Tarifertrag studieren.
'habe ich meiner Meinung nach'
Es zählen die Fakten (= genauer Wortlaut des Vertrages). Und ob die mit deiner Meinung hier übereinstimmen, kann man nicht sagen, da der Vertragswortlaut dazu unbekannt ist.
Die Schilderungen sind dürftig. Was steht im Vertrag und wie hast du die Strecken zurückgelegt? Waren die Einsätze in der selben Stadt oder außerhalb?
Fahrgeld und VMA würde ich mal trennen.
Fahrgeld: bei Fahrten mit dem privaten PKW gibt es eine gesetzliche Mindestpauschale (glaube 30 Cent/km). Gerechnet wird ab Standort Arbeitgeber oder ab zu Hause (je nachdem was kürzer ist), wenn du direkt von zu Hause losfährst.
VMA: http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand. Gilt aber nur bei Dienstreisen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
64 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten