hallo
ich habe in der zeit von november 2003 – juli 2006 monatlich 24,38€ zu wenig grundlohn durch falsche berechnung meines arbeitgebers erhalten.
das sind satte 803,88€.
gibt es eine rechtliche grundlage den zu wenig gezahlten lohn einzufordern?
oder muß ich auf die kulanz des arbeitgeber hoffen?
vielen dank im voraus für gut gemeinte tipps
-- Editiert von Dreher am 15.12.2007 23:17:52
Falsche Lohnabrechnung - muss ich auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen?
15. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2007 | 22:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Lohnabrechnung - muss ich auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2007 | 23:23
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2316x hilfreich)
Hallo, die Grundlage ist dein Vertrag. Nix Kulanz. Wenn sich der AG zu seinen ungunsten verrechnet hätte würde er - zu recht - auch sein Geld einfordern von dir.
Pech hättest du evtk. nur, wenn es bei dir arbeits- oder tarifvertraglich eine Ausschlussfrist gäbe.
-- Editiert von venotis am 15.12.2007 23:24:20
#2
Antwort vom 16. Dezember 2007 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (44550 Beiträge, 15871x hilfreich)
Auch wenn arbeitsvertraglich oder per Tarifvertrag keine Ausschlussfrist vereinbart wurde, sind die Forderungen aus dem Jahr 2003 bereits verjährt.
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