Hallo,
ich habe Anfang des Jahres den Arbeitgeber gewechselt. Bei der kürzlichen Durchsicht meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung ein ganzes Bruttogehalt fehlt. Die Abrechnung über den fehlenden Monat habe ich jedoch.
Natürlich habe ich meinen früheren Arbeitgeber angeschrieben und ihn gebeten, mir eine korrekte Bescheinigung auszustellen und mir zu bestätigen, dass die Daten korrekt und vollständig an das Finanzamt übertragen wurden.
Eine Antwort habe ich nicht bekommen.
Welche rechtlichen Schritte kann ich erstmal ohne Anwalt einleiten, wenn sich mein früherer Arbeitgeber nicht rührt?
Lg
P.S. Ich bin mit dem Arbeitgeber nicht wirklich im Guten auseinander gegangen.
Falsche Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt
8. Dezember 2016
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Frage vom 8. Dezember 2016 | 11:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatEine Antwort habe ich nicht bekommen. :
Dann sollte man davon ausgehen das
A) die Mitteilung nicht angekommen ist.
Also würde ich per Einwurfeinschreiben nochmals auffordern, dazu noch eine First nach Datum (30 Tage sollten reichen) und die Ankündigung das man bei verstreichen der Frist ohne Rückantwort einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung auf Kosten des Ex-Arbeitgers beauftragt.
B) der Anspruch vejährt ist.
Im Arbeitsrecht können manchmal recht kurze Verjährungsfristen gelten, da sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen.
#2
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 12:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu A:
Muss der Ex Arbeitgeber auf jeden Fall die Kosten meines Anwaltes tragen?
Zu B:
Mir ist keine Frist bekannt, die irgendwie im Arbeitsvertrag angegeben ist, worunter auch die Ausstellung einer korrekten Lohnsteuerbescheinigung fällt.
Der Arbeitgeber ist doch auch verpflichtet richtige Daten an das Finanzamt zu übermitteln.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 14:32
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
ZitatMuss der Ex Arbeitgeber auf jeden Fall die Kosten meines Anwaltes tragen? :
Nein. Der AG muss die Kosten des RA nicht tragen. Der Grundgedanke aus § 12a ArbGG , das jede Partei die Kosten selbst tragen muss, wird auch auf das außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Verhältnis angewendet.
#4
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 15:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich mich auch ohne Anwalt an das zuständigen Arbeitsgericht wenden?
Wie sieht die allgemeine Rechtslage zur Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung aus?
Und jetzt?
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