Falsche Stundenberechnung bei Urlaub?!

9. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
cubra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Falsche Stundenberechnung bei Urlaub?!

Hallo,
Ich bin Teilzeitkraft, mein Vertrag beruht sich auf 60 Stunden im Monat.
Ich arbeite wie folgt im Wechsel

1. Woche
Montags: 3 Stunden vormittags
Dienstag: 4 Stunden Nachmittags
Mittwoch: 3 Stunden VOrmittags
Donnerstag: frei
Freitag: 3 Stunden vormittags, 4 Stunden nachmittags

2. Woche
Montags: Frei
Dienstags: 3 Stunden vormittags, 4 Stunden nachmittags
Mittwoch: Frei
Donnerstags: 3 stunden vormittags,
Freitags: 4 stunden nachmittags
Samstags: 3 Stunden vormittags

Jeweils immer mit einer anderen Kollegin im Wechsel. Die Mehrstunden die sich am Ende des Monats ergeben, bekomme ich im Folgemonat immer ausgezahlt.
Nun hatte ich letzten Monat das erste Mal Urlaub, mein Jahresurlaub wurde auf 16 Tage festgelegt, da ich nur eine 4-tage Woche habe.
Für die Tage wo ich mir Urlaub genommen habe, wurden mir nun 2,25 Stunden angerechnet, da dieses, laut meiner AG, die Durchschnittsstunden wären.
Folglih heißt das für mich, dass wenn ich mir Urlaub nehme, ich jedes Mal in die Minusstunden rutsche?
Das kann doch eigentlich nicht richtig sein, da der Gesetzgeber doch sagt, dass 4 Wochen Urlaub bei gleichbleibenen Lohn Urlaub gewährt werden muss. Nach der Berechnung des AG würde ich bei 4 Wochen Urlaub aber nur 36 Stunden bezahlt bekommen, anstelle der vereinbarten 60 Stunden?

Hab ich vielleicht irgendwas im Gesetzestext falsch verstanden?
Ich bin noch befristet eingestellt, und möchte nun ungern mit meiner Chefin Ärger, jedoch auch nicht weniger Stunden bezahlt bekommen im Urlaub. Kann mir einer helfen?

Vielen dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Das bedeutet, das durchschnittliche Gehalt ist zu zahlen ist und somit die üblichen Stunden angerechnet werden. Die vertragliche Regelung spielt hier keine Rolle mehr, weil ja tatsächlich immer mehr gearbeitet wird als vereinbart und somit auch die reale Zeit zu bezahlen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
babyboy99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das wird in Zeiarbeitsfirmen immer so gemacht. Kenne da viele.
Das selbe wird bei Krankheitstagen gemacht. Also nicht volle Tage gutschreiben.

Ist völlig normal und scheint wohl auch legal zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cubra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin bei keiner Zeitarbeitsfirma.
Da bereits der Jahresurlaub auf meine Tage runter gerechnet wurde, (16 anstelle von 24 Tage), müssten mir diese Tage doch eigentlich mit den Durchschnittsstunden berechnet werden, und diese müssten ja definitiv bei bzw. über 3 Std liegen. Ich reiche ja keinen Urlaub für Tage ein, an denen ich eh nicht arbeiten müsste.
Lediglich wäre eine Stundengutschrift von unter 3 std rechtens, wenn mein Jahresurlaub volle 24 Tage betragen würde, und ich von daher den Schnitt von 6 Tagen bekomme, obwohl nur 4 Tage Std gesammelt werden...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von babyboy99):
Das wird in Zeiarbeitsfirmen immer so gemacht. Kenne da viele.
Das selbe wird bei Krankheitstagen gemacht. Also nicht volle Tage gutschreiben.
Ist völlig normal und scheint wohl auch legal zu sein.

Nur weil dies viele so machen muss es nicht legal sein. Der AN hat Anspruch auf 24 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 4 vollen Wochen. Das entspricht bei einer 4-Tage-Woche 16 Urlaubstagen (und trotzdem 4 volle Wochen)
Soweit korrekt.

lt. Aufstellung arbeitet hier der AN 17h/Woche an 4 Tagen, das sind pro Arbeitstag 4,25 h, die auch bezahlt werden müssten.
Die 2,25 h Durchschnittsstunden ergeben sich aus der vereinbarten Arbeitszeit von 60h pro Monat (was i.d.R. auch weniger ist als tatsächlich) durch 30 Arbeitstage (einschl. Sonntage!). Manche AG sind echt kreativ im Rechnen ;-)

Befristung hin oder her: sobald Du das Dir zustehende Geld forderst wirst Du bedauerlicherweise Deinen Job los sein.

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@R.M.

Zitat:
Befristung hin oder her: sobald Du das Dir zustehende Geld forderst wirst Du bedauerlicherweise Deinen Job los sein.

Du glaubst, dass jeder Arbeitnehmer automatisch seinen Job verliert, wenn er das ihm zustehende Geld fordert? :???:

R.M hat ja gut aufgeschlüsselt, wo der Rechenfehler liegt. Also wäre es sinnvoll, das Berechnungsverfahren mit dem Chef nochmal zu besprechen und diesem auch mitzuteilen, dass man das so natürlich nicht akzeptieren kann.

http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_urlaubsentgelt.html:
Zitat:
Streit besteht oft darüber, wie hoch der Lohnanspruch ist, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden geleistet hat. Grundsätzlich gilt:
Es ist die für den Arbeitnehmer übliche regelmäßige Arbeitszeit zu vergüten. Wenn die vertragliche Arbeitszeit von der tatsächlichen Arbeitszeit abweicht, ist zu prüfen, ob es sich um unregelmäßige Schwankungen handelt. Diese Überstunden wären nicht zu berücksichtigen.
Wenn durch eine Veränderung der Tätigkeit eine Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitsvertrag vorgenommen wurde, sind diese Überstunden aber zu vergüten. Entscheidend ist immer das tatsächlich gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Text des Arbeitsvertrages.
Beispiel: Wer regelmäßig 30 Stunden wöchentlich arbeitet und bezahlt bekommt, obwohl im Arbeitsvertrag nur 20 Stunden wöchentlich vereinbart sind, hat auch im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall Anspruch auf Bezahlung von 30 Stunden wöchentlich.

2x Hilfreiche Antwort

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