Ich habe folgende Frage:
Früher habe ich in meiner Firma 40h/Wo. gearbeitet, seit 01.01.01 sind es laut neuem Vertrag 20h/Woche.
Mein Arbeitgeber hat aber vergessen, meinen Urlaubsanspruch zu ändern: Laut neuem Arbeitsvertrag habe ich immer noch 24 Urlaubstage, was in der Praxis nun doppelt so langen Urlaub bedeutet!
Der Vertrag ist beiderseitig unterschrieben und nun seit 15 Monaten nicht geändert worden.
Wie ist die Rechtsgrundlage? Habe ich tatsächlich Anspruch auf die 24 UT aus dem letzten Jahr (12 Tage sind noch übrig) und in alle Zukunft, bis der Vertrag geändert wird? Oder gilt hier eine Regelung, der den Arbeitgeber vor solchen Schreibfehlern schützt?
Ich bin auf die Antwort gespannt!