Falscher befristeter Arbeitsvertrag

16. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher befristeter Arbeitsvertrag

Habe vor kurzem eine Jobzusage v. Agentur für Arbeit erhalten.Laut Ausschreibung und Vorstellungsgespräch befristet bis 31.12.26. Bei der Vertragsunterzeichnung stellte ich fest das die Befristung zum 31.08.26 festgelegt war. Ich habe sofort darauf angesprochen, und man meinte " Unterschreiben oder ablehnen"!
Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und hatte bei Ablehnung Angst wegen Sperre.
Habe unterschrieben, und nun bereue ich es. Denn für 11 Monate muss ich wegen dem Zuflussprinzip an das Jobcenter ein Darlehen abzahlen. Ich verschulde mich wegen einem befristeten Job...und komme mir falsch behandelt vor.
Hab
e nun richtig Bauchschmerzen dort anzufangen.
Was kann ich tun?

Ich bin dankbar um jede Hilfe

-- Editiert von User am 16. August 2025 10:17

-- Editiert von User am 16. August 2025 10:19

-- Editiert von User am 16. August 2025 10:20




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go707190-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,
erst Mal durchatmen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass in der Regel der befristete Vertrag nicht ausläuft, bis du dich intern auf eine entfristete Stelle bewerben kannst.

Ich hatte vor vielen Jahren zwei Standorte zur Auswahl, einmal mit 6 Monaten Befristung (dauer der Probezeit), das hab ich nicht genommen und einmal mit 2 Jahren Befristung. Am letzten Tag der Probezeut hab ich mich auf eine entfristete Stelle an meinem Standort beworben, bin in meinem Team geblieben und musste auch nicht in ein internes Auswahlverfahren.

Auch ich habe damals vom SGB II zur BA gewechselt. Letztendluch ist das natürlich ungpnstig formuliert, ggf. gibt es aber bei der entsprechenden Dienststelle Gründe für eine Anpassung der Befristung.

Ich habe aber auch erlebt, dass man in der Regel vieles Klären kann. Mittlerweile bin ich 7 Jahre bei der BA

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38872 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Freiheit25):
eine Jobzusage v. Agentur für Arbeit erhalten.
Du wirst also bei der Agentur für Arbeit beschäftigt werden?
Zitat (von Freiheit25):
Ich habe sofort darauf angesprochen, und man meinte " Unterschreiben oder ablehnen"!
So was ?? sagte die Agentur für Arbeit bzw. der für Bewerbungen/Einstellungen Beauftrage?
Das ist für mich schlecht vorstellbar. Es wird wohl ---anders-- gewesen sein.

Zitat (von Freiheit25):
Denn für 11 Monate muss ich wegen dem Zuflussprinzip an das Jobcenter ein Darlehen abzahlen.
Kannst du das erklären? Warum ausgerechnet jetzt wegen des Jobs musst du ein JC-Darlehen abzahlen?
IdR wird das doch schon während Bürgergeldbezug schon monatlich aufgerechnet.
Zitat (von Freiheit25):
Ich verschulde mich wegen einem befristeten Job...
Was bedeutet das? Befristet ist der Job sowieso und jetzt sind es 4 Monate weniger.

Wahrscheinlich wurde eine Probezeit vereinbart .---> Also fang den Job doch erstmal an.
Warum du jetzt schon Bauchschmerzen hat, verstehe ich nicht. Wann soll denn Arbeitsbeginn sein?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So was ?? sagte die Agentur für Arbeit bzw. der für Bewerbungen/Einstellungen Beauftrage?
Das ist für mich schlecht vorstellbar. Es wird wohl ---anders-- gewesen sein.

Es war keineswegs anders, da der Vertrag von einer anderen Dienststelle verschickt wurde

-- Editiert von User am 17. August 2025 21:03

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#4
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go707190-15):
Hi,
erst Mal durchatmen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass in der Regel der befristete Vertrag nicht ausläuft, bis du dich intern auf eine entfristete Stelle bewerben kannst.

Danke fürs Mut machen.
Nur hat man mir im Vorfeld schon gesagt das es keine Verlängerung geben wird.

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#5
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go707190-15):
Auch ich habe damals vom SGB II zur BA gewechselt. Letztendluch ist das natürlich ungpnstig formuliert, ggf. gibt es aber bei der entsprechenden Dienststelle Gründe für eine Anpassung der Befristung.

Bin nur entsetzt, dass die Befristung ohne Absprache mit mir abgeändert wurde.
In der Stellenausschreibung stand bis 31.12.26, und beim Vorstellungsgespräch wurde es auch so gesagt.
Ich hoffe dass es ein unglücklicher Schreibfehler ist, und es nicht abgeändert wird.

-- Editiert von User am 17. August 2025 21:04

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38872 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Freiheit25):
Es war keineswegs anders, da der Vertrag von einer anderen Dienststelle verschickt wurde
Ich bin eher entsetzt, dass es bei V-Gesprächen bei der Agentur für Arbeit in solchem Ton zugeht.

Wenn du dich auf die Stellenausschreibung mit 31.12. beworben hattest und auch im V-Gespräch noch der 31.12.26 als Befristungsende genannt wurde, solltest du schon am ersten Arbeitstag oder noch vorher an geeigneter Stelle (Personalabteilung/HR) auf diesen Umstand hinweisen und darauf bestehen, dass das in die Akte kommt.
Zitat (von Freiheit25):
Ich hoffe, dass es ein unglücklicher Schreibfehler ist, und es nicht abgeändert wird.
Du solltest besser hoffen, dass der Schreibfehler geändert wird---> in Ende 31.12.26



-- Editiert von User am 18. August 2025 15:52

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich bin eher entsetzt, dass es bei V-Gesprächen bei der Agentur für Arbeit in solchem Ton zugeht.

Ich sagte nicht dass der Ton falsch war. Die Person war höflich , jedoch wollte er sich scheinbar nicht kümmern. Daher sagte er : Er könne nichts daran ändern ich könnte unterzeichnen oder ablehnen.

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#8
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Freiheit25):
Ich bin eher entsetzt, dass es bei V-Gesprächen bei der Agentur für Arbeit in solchem Ton zugeht.

Und es war nicht beim V - Gespräch...sondern bei der Vertragsunterzeichnung

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38872 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anami):
dass es bei V-Gesprächen
Ich korrigiere: Bei der Vertragsunterzeichnung.
Ich meine, trotzdem bleibt es für dich wichtig, zeitnah oder spätestens am 1. Arbeitstag den Schreibfehler, das Missverständnis o.s.ä bei der Personalabteilung zur Sprache zu bringen, und die Änderung auf 31.12.26 zu fordern.
Wenn du erst Ende August 26 damit ankommst, dürfte es zu spät sein.

Wann ist denn der 1. Arbeitstag?
Das mit der Verschuldung wegen des befristeten Jobs hat sich aufgeklärt?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich korrigiere: Bei der Vertragsunterzeichnung.
Ich meine, trotzdem bleibt es für dich wichtig, zeitnah oder spätestens am 1. Arbeitstag den Schreibfehler, das Missverständnis o.s.ä bei der Personalabteilung zur Sprache zu bringen, und die Änderung auf 31.12.26 zu fordern.
Wenn du erst Ende August 26 damit ankommst, dürfte es zu spät sein.

Ich habe der Personalstelle schon bescheid gegeben...man will mich in den nächsten Tagen kontaktieren. Der erste Arbeitstag wäre 01.09.25.
Falls die bei dem Datum 31.08.26 bestand halten ..würde ich nur gerne wissen was meine Rechte sind da ich unter Druck unterschrieben habe... obwohl ich auf den Fehler hingewiesen habe.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38872 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Freiheit25):
man will mich in den nächsten Tagen kontaktieren.
Das solltest du abwarten. Eine schriftliche Begründung ist wichtig.
Erst dann kann man prüfen, welche Rechte sich daraus ergeben und ob bzw. wie man reagieren sollte.
Zitat (von Freiheit25):
da ich unter Druck unterschrieben habe
Nein, sorry. Du hast bei der Unterzeichnung nachgefragt und darauf hingewiesen, dass es sowohl in der Ausschreibung und auch im V-Gespräch immer um die Befristung bis 31.12.26 ging---und weil es offenbar kein Schreibfehler/Irrtum war, wurdest du vor die Wahl gestellt, den verkürzten Vertrag zu unterschreiben --- oder eben nicht zu unterschreiben.

Zitat (von Freiheit25):
Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und hatte bei Ablehnung Angst wegen Sperre.
Welche Sperre meinst du?
Auch gegen *Sperren* kann man sich wehren.
Was aber ist nun so dramatisch an den fehlenden 4 Monaten?
Ist im Vertrag eine Probezeit verankert?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Sperre meinst du?
Auch gegen *Sperren* kann man sich wehren.
Was aber ist nun so dramatisch an den fehlenden 4 Monaten?
Ist im Vertrag eine Probezeit verankert?

Ja im Vertrag gibt es eine Probezeit 6 Monate.
Wenn ich schon einen befristeten Vertrag annehme ist es für mich wichtig daß er mindestens 1 Jahr geht. Sollte ich nicht rechtzeitig bis Ablauf der Befristung eine neue Stelle finden...hätte ich nach nur 11 Monaten kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

-- Editiert von User am 18. August 2025 18:58

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38872 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Freiheit25):
Wenn ich schon einen befristeten Vertrag annehme ist es für mich wichtig daß er mindestens 1 Jahr geht.
Ach so. Dieser hier geht ja vom 1.9.25 bis 31.8.26.
In meiner Zeitrechnung sind das genau 12 Monate = 1 Jahr.

Wenn du dann hoffentlich über die Probezeit kommst und bis 31.8. 26 dort beschäftigt bleibst, und leider keine Anschlussstelle findest---> kannst du gleich ab 1.9.26 ALG beantragen.

Dann hätte sich ganz zum Schluss noch alles Wichtige geklärt, oder?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12318.08.2025 20:14:00
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann hätte sich ganz zum Schluss noch alles Wichtige geklärt, oder?

Richtig, aber es ist dennoch nicht richtig mich so zu übergehen. Sollten die auf den 31.08.26 bestehen....dann hat man mich verarscht.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38872 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Freiheit25):
mich so zu übergehen.
Ich sehe noch nicht, dass man dich übergangen hat.
Hätte man dich zb 4oder 6 Wochen früher informiert, dass es leider betriebsbedingt nur 1 Jahr Befristung ist...

Was hättste denn gemacht? :???:

-nicht unterschrieben?
-ne Sperre oder Sanktion riskiert ?
-und dann gleich ALG oder Bürgergeld erhalten?

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#16
 Von 
go707190-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Struktur der BA ist manchmal etwas komolex. Wir haben Nürnberg, Regionaldirektionen und dann den jeweilugen Internen Service, der dann wiederum für die verschiedenen Dienststellen zuständig ist.

Vielleicht gibt es auf der Position keine Fortsetzung. Du hast aber sobald du den Fuß in der Türe hast, die Mlglichkeit dich Deutschlandweit auf Positionen zu bewerben, die zu deiner Qualifikation passen. Deswegen bleibt es keine Einbahnstraße. Aber es fordrt die eigne Initiative, denn eine pauschale Entfristetung gibt es nicht. Man muss aber bei der BA schon den goldenen Löffel klauen, damit es gar nicht weiter geht.

Beim Vorstellungsgespräch sitzt ja auch nicht der Mitarbeiter des Internen Service. Der Personalberater ja. Der wäre tatsächlich auch aktuell Ansprechpartner. Den Namen müsstest du eigentlich noch aus deiner Einlafung haben. Dieser ist on Kontakt mit den Dienststellen. Die eigentliche Ausschreibung macht dann aber die die Dienststelle selbst. Oft stecken hinter solchen Änderungen auch Gründe, hierzu ist dann aber der Personalberater der bessere Ansprechpartner.

Meist lösen sich die Aspekte auch. Als Beispiel. Mir wurde eine Stelle im Rahmen einer Versetzung von meinem alten Personalberater zugesagt. Eine Ausschreibung sollte nicht erfolgen. Tatsächlich war aber die Vorgehensweise der Dienststelle anders. Auf rinmal war nichts mehr sicher und ich musste ins ganz normale Auswahlverfahren. Auch hier war ich verwirrt und habe dann mit der für diese Dienststelle zuständigen Personalberaterin gesprochen und mir wurden die Hintergründe erklärt. Heute sitze ich trotzdem auf der Stelle.

Wenn du dir grundsätzlich vorstellen kannst bei der BA zu arbeiten würde ich persönlich schauen, dass ich den Fuß erst mal in die Türe bekomme. Es sind intern immer Stellen ausgeschrieben.

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