Fehlbelastung von Mitarbeitern, Auswirkung einer Kündigung

24. November 2021 Thema abonnieren
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immerwiedergerne
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Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlbelastung von Mitarbeitern, Auswirkung einer Kündigung

Hallo,

als Teamleiter im stationären Bereich einer Jugendhilfeeinrichtung habe ich derzeit extremen Personalmangel aufgrund von unbesetzten Stellen (Fachkräftemangel) und diversen Ausfällen (krankheitsbedingt). Da wir 24/7 die Aufsichtspflicht für unsere schutzbefohlenen Kinder inne haben zerrt das seit Wochen und Monaten an den Kräften von meinen 3 übrigen Mitarbeitern und mir. Es kommt immer mehr zu personellen Ausfällen. Die MitarbeiterInnen die noch einsatzfähig sind, melden mir als Teamleiter regelmäßig rück, dass sie "am Limit" sind, zuletzt meldeten sie mir rück, dass ihr Privatleben leide. Als Teamleiter habe ich selbst auch damit zu kämpfen (auch gesundheitlich und psychisch) und leide vor allem darunter, dass ich die Dienstplanverantwortung habe und hier eigentlich überhaupt keine akzeptablen Lösungen mehr finde.

Bereits Mitte Oktober habe ich eine Überlastungsanzeige an meine Vorgesetzte geschrieben mit folgenden Inhalten (damals):

- erhebliche Arbeitsüberlastung im Zeitraum 4.10. bis 29.10.21
- Gefährdung der sach- und fachgerechten Aufgabenwahrnehmung
- Gründe: "ungeplante", kurzfristige Personalausfälle (Pflege eines Angehörigen), viele Krankheitsfälle und Krankenhausaufenthalte der Mitarbeiter
- Mitarbeiter arbeiteten mit Schmerzen (Bandscheibenvorfall), andere nach Rückmeldungen "kräftemäßig und psychsich am Limit"
- Als Verantwortlicher für den Dienstplan war und ist es mir an vielen Tagen nicht möglich, tagsüber eine/n zweite/n MitarbeiterIn zu installieren. Stattdessen gibt es viele Einzeldienste mit neun Gruppenkindern. Folgen: Arbeitsverdichtung, Überforderung, erhöhte psychische Belastung, Pausenzeiten sind nicht sichergestellt). Auch ist es nicht möglich, die einsatzfähigen MitarbeiterInnen mit den vorgesehenen zwei freien Tagen Erholungszeit pro Woche zu versorgen.
- Gefahr für die Gesundheit der eingesetzten MitarbeiterInnen.
- Hinweis, dass ich unter den gegebenen Bedingungen nicht uneingeschränkt Verantwortung für die sach- und fachgerechte Arbeitsleistung übernehme
- Aufforderung, mir umgehend geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einzuleiten.
- Versicherung, dass meinerseits alles nur Mögliche getan wird, um Arbeitsaufgaben zu erfüllen.


Die Überlastungsanzeige hatte keinen Effekt, außer einiger Gespräche, in denen mir versichert wurde "wir tuen alles, was möglich ist". Ich habe aber den Eindruck, dass mein Arbeitgeber zu wenig an das Wohl seiner Mitarbeiter denkt und der Situation und der Verantwortung ggü uns nicht gerecht wird. Auch andere Mitarbeiter bewerten das so und sprechen von einem "Fehler im System".
Meiner Versicherung wurde ich gerecht, habe die Gruppe bis heute am Laufen gehalten. Der Kräfteverschleiß ist aber enorm. Ich möchte das nicht mehr weiter machen.

Die Situation hat sich bis heute nicht verbessert. Ich selbst habe (trotz Familie) in den letzten beiden Monaten 110 Überstunden gemacht. Eine andere Kollegin hat (trotz Familie) ebenfalls über 100 Überstunden gemacht. Die anderen beiden Kolleginnen machen keine Überstunden, leiden aber unter den aktuellen Bedingungen sehr. Das Hauptproblem ist, dass wir unseren Arbeitsplatz nicht einfach verlassen können, es muss immer jemand da sein.

Meine Überlegungen

Unabhängig davon, ob von meiner Vorgesetzten und der Personalabteilung genug getan wurde, an der Situation etwas zu verbessern, habe ich für mich beschlossen, keine Verantwortung mehr für die Dienstplanung zu übernehmen. Und zwar solange, bis mir die vorgesehenen Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden.
Grund: Bis 31.12. dieses Jahres sind die Dienste verteilt. Wenn es keine weiteren Ausfälle in meinem Team mehr gäbe, wäre das gerade noch so für mich vertretbar hinsichtlich der Arbeitsbelastung.
Sollte es aber (und das ist absehbar) dazu kommen, dass wir (z.B. bei einer Quarantänemaßnahme eines Klienten) weiteren Aufwand (nämlich die zusätzliche Betreuung während der Schulzeit und Betreuung am Wochenende) auffangen müssen, werde ich dies nicht mehr stemmen können. Sollte ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen (auch das ist nicht unwahrscheinlich, z.B. ich), möchte ich ebenfalls nicht die Dienste zu Lasten meiner anderen Mitarbeiter verteilen. Ich sehe schon verschiedene Horrorszenarien auf uns (Mitarbeiter und Klienten) zukommen. Es macht mir psychisch sehr zu schaffen, aber ich werde nicht mehr den "Helden" spielen sondern jetzt auf micht achten.

Außerdem möchte ich evtl. meinen Vertrag kündigen.



Meine Frage

- Welches Vorgehen wäre sinnvoll, um hier Leute in die Verantwortung zu ziehen?

- Welche Folgen kann es für mich haben, wenn ich die TL-Aufgabe "Dienstplanung" nicht mehr verantworte?

- Und wie komme ich möglichst schnell raus aus dieser Arbeit (ich habe 6 Monate Kündigungsfrist) - kann ich aufgrund der belasteten Arbeitsbedingungen fristlos kündigen?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Solche Institutionen haben ja Aufsichtsbehörden, wurde man schon mal dort vorstellig?



Zitat (von immerwiedergerne):
Auch andere Mitarbeiter bewerten das so und sprechen von einem "Fehler im System".

Zu recht.



Zitat (von immerwiedergerne):
Bis 31.12. dieses Jahres sind die Dienste verteilt.

Wieder mit erheblichen Überstunden?



Zitat (von immerwiedergerne):
Wenn es keine weiteren Ausfälle in meinem Team mehr gäbe, wäre das gerade noch so für mich vertretbar hinsichtlich der Arbeitsbelastung.

Die relevantere Frage wäre, ob der Gesetzgeber das auch so sehen würde.



Wann wird der Plan für Januar gemacht bzw. bis wann muss der fertig sein?




-- Editiert von Harry van Sell am 24.11.2021 18:12

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
immerwiedergerne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieder mit erheblichen Überstunden?


Nein, aber die Planung ist der unrealistische Optimalfall. Einen Freizeitausgleich wird es auch nicht geben.

Der DIenstplan Jaunuar muss bis 15.12. stehen

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#3
 Von 
immerwiedergerne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Solche Institutionen haben ja Aufsichtsbehörden, wurde man schon mal dort vorstellig?


Hallo, nein, ich nicht. Wenn ich mich an diese wenden würde, wäre aus meiner Sicht die Betriebserlaubnis in Gefahr.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von immerwiedergerne):
Der DIenstplan Jaunuar muss bis 15.12. stehen

Dann würde ich überlegen, einen Plan nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu erstellen.
Das dürfte dann die Folge haben, das die Besetzung nicht mehr gewährleistet ist.

Diesen Plan würde ich dann gerichtsfest den Aufsichtsbehörden und dem Arbeitgeber übermitteln, mit dem deutlichen Hinweis, das der Betrieb der Einrichtung ab dem 01.01.2022 nicht mehr gewährleistet ist.
Und dem Arbeitgeber mitteilen, das man genau das den Aufsichtsbehörden mitgeteilt hat.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Und das würde ich recht zeitnah machen, also spätestens nächste Woche.


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von immerwiedergerne):
Wenn ich mich an diese wenden würde, wäre aus meiner Sicht die Betriebserlaubnis in Gefahr.

Ja und?

Lieber gefährdet man sich, die Mitarbeiter und die Schutzbefohlenen?


Derzeit wird dein AG nichts machen, warum auch, läuft ja alles, warum also weniger Geld einsacken und weitere Kostenfacktoren einstellen?
Der reagiert erst, wenn der entsprechende Druck da ist.


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eine Überlastungsanzeige langt nicht. Meine Empfehlung ist in so Fällen immer, diese penetrant zu wiederholen, auch zur eigenen Entlastung. Das ist der erste Schritt. Der zweite Schritt ist, nicht allgemein zu beschweren, sondern in einem Mangelfall ganz konkret um Anweisung zu bitten, wie man die Lücke xy füllen soll. Und fragen, wann die Stellen aufgefüllt werden, ob denn schon Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren laufen.

Mir würde noch mehr einfallen, wenn man Konkreteres wüsste. Also keine allgemeinen Unmutsäußerungen abgeben, das langt in so Fällen nicht. Und bitte die eigenen Aktivitäten abspeichern, dass Du im Streitfall auch dokumentieren kannst, da langt die eine email nicht aus.

Ich hab noch weitere Vorstellungen. Aber, fangen wir mal so an. Habt Ihr denn einen Betriebsrat?

wirdwerden

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#8
 Von 
immerwiedergerne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich hab noch weitere Vorstellungen. Aber, fangen wir mal so an. Habt Ihr denn einen Betriebsrat?


Hallo,
danke für eure Hinweise und Ratschläge.
Habe soeben direkt sehr "penetrant" die Überlastungsanzeige erneuert und neben meinen Vorgesetzten auch den Geschäftsführer mit einbezogen und den Betriebsrat (Betriebsrat seit Oktober involviert)in CC gesetzt. Das tat ich aus Verantwortung ggü Kollegen und Klienten. Ich habe auch all meinen Kollegen dieses Instrument vorgestellt und sie angehalten es zu benutzen. Jedoch wird es von ihnen nicht genutzt trotz deren Unmutsäußerungen.

Das Problem ist lt unserer Leitungskräfte hauptsächlich ein Fehlen an Bewerbern. Damit lassen sie sich vertrösten. Aber ich meine, sie sollten dieses Problem zurück geben, denn es kann immer noch etwas mehr getan werden als eine Stellenausschreibung auf der Webseite und in der Zeitung.

Aber ich habe noch ein persönliches Anliegen. Ich möchte unabhängig von der Schuldfrage schnellstmöglich da raus kommen. Habe mich schon intern auf andere Stellen beworben, obwohl mich die Stellenausschreibung nur bedingt anspricht. Aber ich möchte da schnellstmöglich raus weil ich das nicht mehr leisten kann. Ich könnte mich jetzt wochenlang krank melden. Eigentlich bräuchte ich dringend Erholung. Aber das will ich den Kindern und Kollegen nicht antun. Ich denke darüber nach zu kündigen und zwar fristlos. Geht das?

Sicherlich hätte ich dann einen Lohnausfall (Alg1-Sperre) wenn ich nicht sofort etwas passendes finden würde. Aber auch das Risiko würde ich in Kauf nehmen um wieder glücklich im Beruf zu werden.

Tipps?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von immerwiedergerne):
Tipps?

Einfach mal #4 und #5 machen.

Entweder wird dann plötzlich zusätzliches Personal auftauchen, die Betriebserlaubnis wird entzogen oder man ist seitens des Arbeitgebers sehr offen für einen Stellenwechsel / Aufhebungsvertrag.


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#10
 Von 
immerwiedergerne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Derzeit wird dein AG nichts machen, warum auch, läuft ja alles, warum also weniger Geld einsacken und weitere Kostenfacktoren einstellen?
Der reagiert erst, wenn der entsprechende Druck da ist.


Ja stimmt wohl. Wir lassen es ja auch mit uns machen…

Aber ohne mich. An welchem Punkt meinst du sollte ich die Aufsichtsbehörde einschalten? Soll ich nach meiner erneuten Überlastungsanzeige noch vielleicht diese Woche abwarten?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von immerwiedergerne):
Soll ich nach meiner erneuten Überlastungsanzeige noch vielleicht diese Woche abwarten?

Das muss man selber entscheiden.
Wobei diese Woche ja schon dem Ende zugeht.

Ich würde meinen, dass es reicht wenn man Arbeitsplan, Info der Unterbesetzung, Überlastunganzeige 1 mit Ergebnis und Überlastungsanzeige 2 auch noch am Montag der Behörde übersendet.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von immerwiedergerne):
Ich denke darüber nach zu kündigen und zwar fristlos. Geht das?

Für die 'Fristlose' sehe ich keinen hinreichenden Grund.
Da käme nach deinem Vortrag eher die AU in Betracht und zwar mit klar kommunizierter Begründung Überarbeitung - der Effekt wäre derselbe wie eine Fristlose.

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#13
 Von 
immerwiedergerne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für die 'Fristlose' sehe ich keinen hinreichenden Grund.
Da käme nach deinem Vortrag eher die AU in Betracht und zwar mit klar kommunizierter Begründung Überarbeitung - der Effekt wäre derselbe wie eine Fristlose.


Was wäre denn ein wichtigerer Grund für die für die fristlose Kündigung als die dauerhafte Gefährdung meiner Gesundheit und der dauerhaften privaten, familiären Belastung?

Ich kann belegen, dass mein Arbeitgeber keine Verhältnisprävention umgesetzt hat (man könne sich ja keine MA backen). Aber die die man hat muss man dann auch nicht verjagen… andere Unternehmer müssen auch um MA kämpfen und haben es noch schwerer - finden aber Mittel und Wege

-- Editiert von immerwiedergerne am 25.11.2021 09:22

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

... versuchen kannst du es ja.
Für die Fristlose gelten strenge Vorgaben - sie ist das letzte Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht ziehen. Und nach deinen Ausführungen bist du doch noch mitten drin in dem Prozess, deinem AG ein Licht aufzusetzen, dass er begreift, wie ernst die Situation ist. Die Fristlose ist in deinem Fall schon deswegen problematisch, weil die Sache schon dauert, so dass nicht erkennbar ist, was den Unterschied ausmacht von der Lage 'heute' ggü. 'gestern'.
Lies https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/fristlose-kuendigung-durch-arbeitnehmer-was-sie-beachten-sollten.html ... oder andere Treffer zu dem Such-String 'fristlose kündigung arbeitnehmer'.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von immerwiedergerne):
Aber ich möchte da schnellstmöglich raus weil ich das nicht mehr leisten kann.
Dann käme zunächst der gesundheitliche Grund zum Zuge--- Arbeitsunfähigkeit. Denn du bist ja längst überlastet, hast schon lange keine Erholung, drehst dich im Hamsterrad. Realistisch ist Personalverstärkung trotzdem nicht in Sicht.
Zitat (von immerwiedergerne):
Und zwar solange, bis mir die vorgesehenen Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden.
Das wird vermutlich nicht erfolgen, deshalb wird eine andere Mitarbeiterin die Dienstplanung machen (müssen).
Zitat (von immerwiedergerne):
Aber das will ich den Kindern und Kollegen nicht antun. Ich denke darüber nach zu kündigen und zwar fristlos. Geht das?
Die Überlegung ist widersprüchlich.
Aber: Wenn du fristlos kündigst (das geht), tust du den Kindern und Kollegen das Gleiche an wie bei einer langen AU und evtl. anschl. Reha.
Ob du nach X Wochen oder Monaten wiederkommst, oder eine andere Stelle annimmst, dürfte für die Kinder+Kollegen fast aufs Gleiche rauskommen.

Kommst du nach X Wochen *erholt und arbeitsfähig* wieder, erwartet dich was? Was meinst du?
Zitat (von immerwiedergerne):
Aber die die man hat muss man dann auch nicht verjagen
Wer aus deiner AG-Schaft will dich denn verjagen?

Zitat (von immerwiedergerne):
Was wäre denn ein wichtigerer Grund für die für die fristlose Kündigung als die dauerhafte Gefährdung meiner Gesundheit und der dauerhaften privaten, familiären Belastung?
Der AG könnte das anders sehen (und Beispiele gibts genug).
zB: Was du nur hast, bisher hast du gut funktioniert, bisher hast du keine *Krankzeiten*, bisher machst du sogar Überstunden--- so schlimm wirds also nicht sein. Wir suchen doch Personal, es ist eben schwer, das weißt du auch...
Was könnte der AG noch sagen/denken?:
Wenn du selbst schon deine Gesundheit gefährdet siehst, ist es unverantwortlich von dir, weiter so mit den Schutzbefohlenen zu arbeiten. Es wäre dringend an der Zeit, dich zu erholen und dich selbst als arbeitsunfähige AN erstmal wieder ins Lot zu bringen.

Daran kannst du erkennen, wie für AG *ein Schuh* draus wird.
Im schlimmsten Fall: SO bist du gar nicht mehr tragbar in dieser Funktion.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die "Fristlose" ist das letzte Mittel, wenn das Arbeitsverhältnis unzumutbar sind und alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Wenn sich also nach erneuter Anzeige und einschalten der Behörden nichts ändert, dürften die Chancen wesentlich besser stehen, diese durchzubekommen.


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