Guten Tag!
Frau S nimmt bei der Firma XY eine Beschäftigung auf. Die ersten sieben Arbeitstage Tage hat Frau S sich in einem Buch beim Pförtner eingetragen. Zeit "kommt/geht". Nachdem sie einen Chip zur Zeiterfassung erhalten hat, hat sich Frau S mit dem Chip ein/ausgeloggt. Frau S. hat für die sieben Tage einen Zeiterfassungsbogen ausgefüllt und abgegeben.
Frau S. wurde in der Probezeit
gekündigt. Die Personalabteilung gibt an, eine Lohnzahlung für den Monat Februar ist nicht möglich (für die sieben Tage) weil Frau S. keinen Zeiterfassungsbogen abgegeben hatte. Frau S. hat keine Kopien oder Aufzeichnungen über die geleisteten Stunden. Der Zeiterfassungsbogen ist abgegeben worden.
Frau S. hat für den Monat Februar die ausstehende Gehalts und Lohnabrechnung angemahnt mit einer 14 tägigen Frist die seit 2 Wochen ergebnislos verstrichen ist. Der Brief wurde per Einschreiben-/Rückschein übersendet.
Frage wie könnte das weitere Vorgehen sein?
Klage beim Arbeitsgericht auf Übersendung der Abrechnung oder Klage auf die Gehaltszahlung wobei der genaue Stundenumfang nicht bekannt ist?
Danke für Eure Ideen!
Fehlender Arbeitszeitennachweis
1. April 2019
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Frage vom 1. April 2019 | 18:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlender Arbeitszeitennachweis
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