Hallo Ihr Lieben
Folgender fiktiver Sachverhalt:
Arbeitnehmer seit 01.07.22 beschäftigt (Probezeit). Zu der Zeit laut AG 15 Tage Urlaubsanspruch.
Urlaub vom 01.07-11.07.22 aufgrund schlechter Auftragslage vom AG vorgeschlagen. Von beiden Seiten akzeptiert. Resturlaub 9 Tage
Urlaub genehmigt Ende Juli für die Zeit vom 18.08-26.08.22.
Am 17.08.22 gekündigt zum 31.08.22 durch Arbeitgeber.
Nun die Frage:
Urlaubszeit vom 18.08.22-26.08.22 und Krankschreibung vom 29.08-31.08.22 wurde nicht bezahlt auf der Lohnabrechnung August
Ist das so rechtens ?
Vielen Dank für jede Antwort ❣
Fehlender Betrag Lohnabrechnung
13. September 2022
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Frage vom 13. September 2022 | 23:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlender Betrag Lohnabrechnung
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#1
Antwort vom 14. September 2022 | 07:10
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Die Kündigung vom 17. auf den 31. August ist nur dann in Ordnung, wenn die Kündigung am 17. dem AN in die Hand gedrückt worden ist.
Dass Urlaub und Krankheit zu bezahlen sind, ist klar. Auch dass es im Prinzip zu Ende August hätte geschehen sollen/müssen. Wegen der Nähe der Ereignisse zu den üblichen Terminen für Gehaltsläufe mag da allerdings etwas ins Stocken geraten sein - ich vermute Korrektur in diesem Monat.
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