Fehlender Betrag Lohnabrechnung

13. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
peterpan1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlender Betrag Lohnabrechnung

Hallo Ihr Lieben

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Arbeitnehmer seit 01.07.22 beschäftigt (Probezeit). Zu der Zeit laut AG 15 Tage Urlaubsanspruch.

Urlaub vom 01.07-11.07.22 aufgrund schlechter Auftragslage vom AG vorgeschlagen. Von beiden Seiten akzeptiert. Resturlaub 9 Tage

Urlaub genehmigt Ende Juli für die Zeit vom 18.08-26.08.22.

Am 17.08.22 gekündigt zum 31.08.22 durch Arbeitgeber.

Nun die Frage:

Urlaubszeit vom 18.08.22-26.08.22 und Krankschreibung vom 29.08-31.08.22 wurde nicht bezahlt auf der Lohnabrechnung August

Ist das so rechtens ?

Vielen Dank für jede Antwort ❣

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Die Kündigung vom 17. auf den 31. August ist nur dann in Ordnung, wenn die Kündigung am 17. dem AN in die Hand gedrückt worden ist.
Dass Urlaub und Krankheit zu bezahlen sind, ist klar. Auch dass es im Prinzip zu Ende August hätte geschehen sollen/müssen. Wegen der Nähe der Ereignisse zu den üblichen Terminen für Gehaltsläufe mag da allerdings etwas ins Stocken geraten sein - ich vermute Korrektur in diesem Monat.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.470 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen