Fehlender Lohnbescheid

18. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)
Fehlender Lohnbescheid

Hallo zusammen,

ich hätte folgenden fiktiven Fall:

Arbeitnehmer ist seit 20 Jahren bei Arbeitgeber beschäftigt und erhält mehr oder weniger pünktlich seinen Monatslohn samt Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber erweitert seine Geschäftstätigkeit und scheint zeitweilig finanzielle Schwierigkeiten zu haben - Lohn wird teilweise später oder in Raten gezahlt.

Zum September wechselt der Arbeitgeber sein Steuerbüro, das auch die Lohnabrechnung macht. Der Arbeitnehmer erhält zwar den entsprechenden Lohn per Überweisung für August, nicht jedoch die übliche Lohnabrechnung. Zum Jahresende wird auch der Jahreseinkommensnachweis von Januar bis August nicht ausgestellt, sodass der Arbeitnehmer keine Steuererklärung machen kann.

Arbeitnehmer fragt bei Arbeitgeber nach, dieser verweist auf Steuerbüro(alt). Das Steuerbüro(alt) verweist auf Arbeitgeber und rät Arbeitnehmer zur Klage bzw. schriftlichen Mahnung des Lohnbescheids. Eine Klage wäre jedoch für das sonst eher normale Arbeitsverhältnis eher der letzte Weg und es ergibt sich der Verdacht, dass Steuerbüro(alt) den Arbeitnehmer einspannen könnte, um eine alte Rechnung mit dem Arbeitgeber zu begleichen.

Wie soll sich der Arbeitnehmer verhalten? Was kann er tun, welche Rechte hat er? Wäre die Einkommensteuererklärung auch einfach nur durch den Kontoauszug und eine Abrechnung aus einem Monat mit der gleichen Anzahl an Tagen möglich? Hat ein nicht vorhandener Lohnbescheid Auswirkungen auf die Sozialversicherung?

Grüße. Peerless

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-- Editiert am 18.03.2011 23:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

... dazu gibt es dann rechtsanwälte.

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ein klärendes Gespräch mit dem Chef und der Frage ob man das nun echt gerichtlich klären muss.
Wenns nicht wirkt klagst du selber, ohne tausende für den Anwalt beim Arbeitsgericht.
Dazu gibts dann einen Gütetermin.

Das du dich bereits aktiv nach einem neuen Job umsehen solltest sollte dir ja bereits bei den ersten Schwierigkeiten klar geworden ein.

Vermutlich gibt es schon "Abrechnungen" nur wird das "Lohnbüro" nichts tun ohne bezahlt zu werden. Es wird also wohl Abrechnungen geben. Ein Anruf bei der Krankenkasse dürfte das klären.

Übrigens bekommt man keine neue Abrechnung wenn es keine Änderungen gibt.

Uwe



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#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
sodass der Arbeitnehmer keine Steuererklärung machen kann.

Die Werte werden dem Finanzamt elektronisch übermittelt, sind dort also bekannt.



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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Die Werte werden dem Finanzamt elektronisch übermittelt, sind dort also bekannt.


Noch nicht Pflicht, daher begnügt sich das Amt mit der Lohnsteuererklärung. Dort ist abe nur die Gesamtsteuer drin, für alle AN

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

Ich glaube, wir reden von verschiedenen Dingen.



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#6
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Ist denn der Arbeitnehmer verpflichtet eine Jahressteuererklärung zu machen? Welche Konsequenzen hätte es, wenn der Arbeitsnehmer keinen Lohnbescheid August und keine Jahreseinkommensaufstellung Januar-August hat (bzgl. Rente, Krankenversicherung, Steuerpflicht)?

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Er kann auch die Beträge aus den Zahlungen ermitteln, das Finanzamt wird "Einnahmen" auch so anerkennen :-)

Wenn es immer der gleiche Betrag ist braucht es keine monatlichen Belege, nur wenn sich was ändern.
Und die Jahresbeträge kann man auch selber addieren und statt dessen alle Monatsrechnungen beilegen

Uwe

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