Fehlendes Mutterschutzgeld

29. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
dthlk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlendes Mutterschutzgeld

Guten Tag,

ich arbeite in 2 Jobs, einmal eine 80% Stelle und einmal ein Minijob. Nach bzw. vor der Geburt des Kindes habe ich vom Arbeitgeber des Minijobs zu wenig Aufstockung des Gehalts in der Mutterschutz Zeit erhalten. Der AG hat den anderen Job nicht berechnet und sich die täglichen 13€ der KK ganz berechnet und mir die Differenz der täglichen 13€ bis zu den 450€ monatlich bezahlt, obwohl er ja nur einen Anteil der 13€ hätte berechnen dürfen.
Das führte dazu, dass ich natürlich in den 14 Wochen Mutterschutz nicht annähernd meine 450€ bekommen habe. Beim anderen AG war dies kein Problem, es wurde korrekt gerechnet.

Jetzt habe ich das Gespräch gesucht, es zeigt sich keiner einsichtig, sie hätten ja von den 13€ ausgehend gerechnet, das stimme so.
Auf weitere Klärungs Versuche meinerseits wird nicht eingegangen, persönlich dort hin fahren mit Baby und in der derzeitigen Situation sind nicht machbar.

Jetzt frage ich mich, wie ich weiter vorgehen könnte? Kann ich mir da einen Anwalt ins Boot holen, der der Sache eventuell mal etwas Nachdruck verleiht? Lohnt sich das überhaupt? Es ginge um ca 900 Euro. Wäre ja sinnfrei, wenn ich von den 900€ den Großteil an den Anwalt zahlen müsste, dann spare ich mir den Stress lieber.
Was wäre sonst möglich?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119366 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von dthlk):
Jetzt frage ich mich, wie ich weiter vorgehen könnte?

Man könnte zum Arbeitsgericht gehen und den fehlenden Lohn einklagen



Zitat (von dthlk):
Kann ich mir da einen Anwalt ins Boot holen, der der Sache eventuell mal etwas Nachdruck verleiht?

Ja, kann man. Braucht man aber nicht, siehe oben.



Zitat (von dthlk):
Lohnt sich das überhaupt?

Für den Anwalt in jedem Falle ...



Zitat (von dthlk):
Wäre ja sinnfrei, wenn ich von den 900€ den Großteil an den Anwalt zahlen müsste,

Dann fragt man vorher, was das kostet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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