Hallo,
angenommen es unterläuft einem Arbeitnehmer ein Fehler bei seiner Arbeit der hohe Schäden/Kosten mit sich bringt. Für solche Fälle hat der Arbeitgeber
ja eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nun wird ja die Versicherung auch Fragen zum Ablauf haben, die rechtlichen Beistand benötigen können. Würde der Arbeitgeber einen Anwalt bereitstellen oder muss der Arbeitnehmer selbst tätig werden ?
Vielen Dank.
Fehler bei der Arbeit, der Dritte involviert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber einen Schaden zufügt, ist, der prinzipiell schadensersatzpflichtig. In welchem Umfang, ist dann eine andere Frage. Aber um deine Frage zu beantworten. : für seinen Rechtsbeistand zu sorgen. , ist wohl die ureigenste Angelegenheit des Arbeitnehmers. Es wäre auch ein wenig absurd, wenn der Geschädigte Arbeitgeber den Rechtsbeistand für den Schädiger stellen sollte.
Zitatdie rechtlichen Beistand benötigen können. :
Wieso sollte man für die Wahrheit einen Anwat benötigen?
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Das ist in meinem Beitrag wohl durchgefallen. Schaden wurde einem Dritten zugefügt nicht dem Arbeitgeber.
Zudem ist mir eine Anschlussfrage eingefallen: Wenn der Arbeitgeber der Versicherung alles zum Hergang berichtet hat, ist der Arbeitnehmer trotzdem irgendwie involviert ?
-- Editiert von Gast1000 am 10.02.2020 21:48
Diese Informationen verschiebt die Sache ein wenig. Ich denke, hier sind dann zwei Rechtsverhältnisse zu unterscheiden. Erstens das Rechtsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Arbeitgeber samt der Schadenswiedergutmachung gegenüber diesem Dritten. Zweitens die Frage nach möglichen Regressansprüchen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn der den Schaden verursacht hat.
Für diesen Dritten wirst du wohl eher so etwas sein wie ein Zeuge, wohl kaum aber Adressat seiner. Forderungen.
-- Editiert von blaubär+ am 10.02.2020 22:15
Wenn dich also richtig interpretiere Blaublär+: Alles was im Zusammenhang mit Schadensersatz gegenüber dem Dritten steht
(Zahlung durch Betriebshaftpflicht, even. Anwalt, der Firma vor Versicherung/vor Gericht vertritt) würde sich der Arbeitgeber annehmen ?
Aber sobald z.B. die Versicherung nicht alles zahlt und sich der Arbeitgeber den Restbetrag irgendwo herholen muss, sprich beim Arbeitnehmer, wäre es seperates Verfahren und der AN muss sich, um seinen Beistand etc kümmern ?
So ist es in etwa. Nur dass der AN nicht 'automatisch' dran ist, sondern nach dem Grad seiner Fahrlässigkeit. Dann wird auch noch einbezogen, was AN verdient. Erst einmal, denke ich, kannst du abwarten, ob der AG was von dir fordert und wenn Ja, wie viel.
ZitatSchaden wurde einem Dritten zugefügt nicht dem Arbeitgeber. :
dann käme als weiteres Denkmodell die Schadenersatzforderung des Dritten, die dieser direkt an den schädiger richtet, auch noch ins Spiel.
Berry
ZitatSo ist es in etwa. Nur dass der AN nicht 'automatisch' dran ist, sondern nach dem Grad seiner Fahrlässigkeit. Dann wird auch noch einbezogen, was AN verdient. Erst einmal, denke ich, kannst du abwarten, ob der AG was von dir fordert und wenn Ja, wie viel. :
hierzu sei noch anzumerken, dass es zu einer Beweislastumkehr (619a BGB) kommt. der AG muss dir also dein Verschulden nachweisen.
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