Hallo,
nehmen wir mal folgendes fiktives Beispiel:
Die natürliche Person A hat sich für eine Ausbildung beworben.
Bei der Bewerbung, hat der Arbeitgeber einen Lebenslauf verlangt.
Person A hat durch einen außerplanmäßigen Umzug in der Vergangenheit, welcher durch die Scheidung seiner Eltern bedingt war, erst ab dem 15.11.2003 eine Realschule besucht. Der offizielle Beginn, war jedoch der 09.09.2003.
Person A, hat das jedoch vergessen und den 09.09.2003 eingetragen.
Könnte Person A gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber davon erfahren würde?
Müsste Person A extra seine alte Schulakte einsehen, um bei späteren Bewerbungen das Tagesgenaue Datum zu haben, falls dieses verlangt werden würde?
Fehlerhafte Angaben im Lebenslauf bei der Bewerbung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKönnte Person A gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber davon erfahren würde? :
Aufgrund jedweder erkennbaren Relevanz für das Vertragsverhältnis sehe ich da keinerlei Erfolgsaussichten.
Für die Zukunft, man braucht auch in Lebensläufen keine Tag genauen Angeben machen.
Ob man jetzt 2 Monate später als der "offizielle" Start, die Schule besucht hat, interessiert einen Personaler nicht die Bohne.
Wenn noch frisch von der Schule, interessiert das Abschlusszeugnis, später, nach mehrjähriger Berufserfahrung will in der Regel auch das keiner mehr sehen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sagen wir mal so. Es könnte später durchaus Probleme geben wenn man bei einem vorherigen Job zwei Monate "dazu schummelt" Aber nicht bei der Schule, wenn man da nicht gerade den Abschluss fälscht ist es vollkommen irrelevant.
Mach dir überhaupt keine Gedanken-das ist für den Job nicht relevant und ich glaube es wird niemand nachfragen
Zitaterst ab dem 15.11.2003 eine Realschule besucht. Der offizielle Beginn, war jedoch der 09.09.2003 :
Dann sehe ich auch nicht, wieso das "gelogen" gewesen sein sollte; ob man wegen einem Monat im Krankenhaus erst später zum eigentlichen Unterricht angetreten ist, ist völlig irrelevant, in jeder Hinsicht.
Wenn du "von SS 1992 bis WS 1996 studiert" hast, fragt ja auch keiner nach, ob du schon am ersten Tag in der Vorlesung gesessen hast oder wieviel Zeit du zwischendrin im Urlaub warst.
Abgesehen davon, wie sollte der AG davon erfahren? Die Schule dürfte solche Informationen nicht herausrücken. Und wieso das nach knapp 17 Jahren noch relevant sein sollte...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
36 Antworten
-
7 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten