Meine Tochter macht eine Ausbildung
zur Bäckereifachverkauferin. Der Verkaufsladen hat 7 Tag die Woche auf. Sie hat regelmäßig 2 Tage frei (rotierend). In der Woche wo ein Gestztlicher Feiertag ist hat sie aber auch nur 2 Tage frei. Kann der Betrieb den "freien" Tag mit einem Feiertag abgelten? Im JugendArbSG Par. 18(3) wird nur beschrieben, dass ein Arbeitstag an einem, anderen Tag genommen werden muss. Beispiel am 17 Mai , sie hat am 17 und 18 Mai frei (fertig)
Für mich ist es aber klar dass ein Gestztlicher Feiertag die Arbeitswoche verkürzt und sie wie jeder andere auch 3 Tage in dieser Woche frei bekommen muss.
Seh ich das falsch?
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Feiertag freier Tag 17 jährige
13. Mai 2012
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Frage vom 13. Mai 2012 | 11:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag freier Tag 17 jährige
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#1
Antwort vom 13. Mai 2012 | 12:27
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2530x hilfreich)
quote:
Für mich ist es aber klar dass ein Gestztlicher Feiertag die Arbeitswoche verkürzt und sie wie jeder andere auch 3 Tage in dieser Woche frei bekommen muss.
Seh ich das falsch?
M.E. sehen Sie das falsch. Es gibt diesbezüglich keinen Automatismus, dass jeder andere auch in so einer Woche 3 Tage frei hat. Es ist nicht ungewöhnlich, dass AG den freien Tag auf den Feiertag legen. Es wird erst missbräuchlich, wenn jeder Feiertag zufällig der freie Tag ist.
Wird in dem Betrieb grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet?
Aus dem JArbSchG kann sich etwas anderes für minderjährige Azubis ergeben. Das sehe ich jedoch vorerst aus dem § 18 nicht als gegeben.
#2
Antwort vom 13. Mai 2012 | 12:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für ihre Antwort
Ja es wird in dieser Filiale an jedem Sonn und Feiertag gearbeitet.
Ist das keine Benachteiligung gegenüber einem Auzubi. der Sonn und Feiertag nicht arbeiten muss? Der hat autom. einige mehr *Freitage*.
Gerade in diesem Jahr haben wir sehr viele Brückentage.
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#3
Antwort vom 14. Mai 2012 | 08:19
Von
Status: Weiser (16878 Beiträge, 6307x hilfreich)
Wieso ist jemand, der die Ausbildung zur Fachverkäuferin macht keine Azubine?
... und dann wäre da noch das JuArbSchG, da deine Tochter noch minderjährig ist. (habe aber jetzt dort nicht nachgelesen).
Ich empfehle die Seite Azubi und Azubine. Bitte googeln.
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#4
Antwort vom 14. Mai 2012 | 08:59
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2530x hilfreich)
@blaubär
quote:
Wieso ist jemand, der die Ausbildung zur Fachverkäuferin macht keine Azubine?
Meinst Du diesen Satz?
"Aus dem JArbSchG kann sich etwas anderes für minderjährige Azubis ergeben."
Ich wollte damit keineswegs ausdrücken, dass die Azubine keine Azubine ist.
quote:
und dann wäre da noch das JuArbSchG, da deine Tochter noch minderjährig ist. (habe aber jetzt dort nicht nachgelesen).
Da waren wir gestern mittag schon weiter.

Lies Dir doch den § 17 un § 18 des Gesetzes mal durch und poste Deine Erkenntnis.
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