Hallo Leute,
ich arbeite für ein Unternehmen aus Berlin aus dem Homeoffice. Nun ist nächste Woche in Berlin internationaler Frauentag und damit Feiertag, an meinem Wohnsitz Mecklenburg aber nicht.
Nun ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass mein Arbeitsort sowohl der Geschäftssitz in Berlin, als auch mein Wohnsitz in Mecklenburg ist.
Die Frage ist demnach nun, ob der Feiertag auch für mich gilt, oder nicht?
Beste Grüße und vielen Dank!
Feiertag in Berlin, aber nicht in Mecklenburg - gilt er im Homeoffice?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zwei Arbeitsorte 'sowohl - als auch' ? 'Eigentlich' kann es zu einer Zeit nur einer sein.
Für deine Fragestellung kann das bedeuten, dass du es dir aussuchen kannst nach dem Günstigkeitsprinzip.
Pragmatischer scheint mir, wenn du das mit deinem Chef besprichst, wie du es handhaben sollst.
Also wenn ich es richtig recherchiert habe, ist der Frauen tag AUCH in Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag
https://www.dgb.de/schwerpunkt/internationaler-frauentag-weltfrauentag
Damit hat sich die Frage erledigt und ich wünsche Dir einen angenehmen Feiertag :-)
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Doch. Der ist auch in Mecklenburg Feiertag.ZitatNun ist nächste Woche in Berlin internationaler Frauentag und damit Feiertag, an meinem Wohnsitz Mecklenburg aber nicht. :
EDIT: cirius32832 war schneller.
-- Editiert von User am 28. Februar 2023 09:25
Um noch mal auf die Frage im Allgemeinen zurück zu kommen: verbindlich sind die Feiertage, die am Arbeitsort gelten, nicht die am Standort des Arbeitgebers. Im Fall des Home Office also die, die im Land des Wohnortes gelten.
wirdwerden
Ach cool! Das war mir neu, dass der auch hier gilt
Ok, da gilt also der Arbeitsort. Ist das Rechtssprechung oder gibts da auch ne Norm dazu?
Beste Grüße
Wollt nochmal anfragen, ob’s da irgendwo ne Quelle gibt…
Ja, zB im Internet sind die entspr. gesetzl. Regelungen zu finden.ZitatWollt nochmal anfragen, ob’s da irgendwo ne Quelle gibt… :
1. https://www.anwalt24.de/gesetze/ftg_m_v/2
und
2. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-FeiertGBEV7P1
ZitatJa, zB im Internet sind die entspr. gesetzl. Regelungen zu finden. :
In den zitierten Quellen steht zwar, wann wo welche Feiertage gelten. Gesucht ist ja aber eine Quelle, die besagt, dass die gesetzlichen Feiertage des Wohnortes gelten, wenn Arbeitsort in zwei verschiedenen Bundesländern ist.
Es gelten nicht die gesetzlichen Feiertage des Wohnortes, sondern die des Arbeitsortes. Dieser kann mit dem Wohnort identisch sein, z.B. im Homeoffice. Mal ganz einfach erklärt: ich wohne in dem Land A, arbeite "grenzüberschreitend" im Land B. Dann habe ich an den Feiertagen des Landes B frei, die sich mit den Feiertagen an meinem Wohnort nicht decken müssen.
Aus allgemeinem Vertragsrecht, insbes. im Arbeitsrecht lässt sich diese Regelung doch ganz einfach ableiten. Aus einem Arbeitsvertrag ergibt sich der Arbeitsort. An diesem hat der Arbeitnehmer seine Leistung zu erbringen. Und wenn das nicht geht, hat man zu überprüfen, woran es liegt. Hat es der Arbeitnehmer in so Fällen nicht zu vertreten, also wird bei vollem Gehalt nicht gearbeitet. Wir können das alles jetzt noch verkomplizieren, indem wir die Feiertagsregelungen der Länder rein bringen, das muss ja aber nicht sein.
wirdwerden
Dann ist am Arbeitsort 1 in Berlin Feiertag und am Arbeitsort 2 in M-V/Wohnsitz ist auch Feiertag.ZitatNun ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass mein Arbeitsort sowohl der Geschäftssitz in Berlin, als auch mein Wohnsitz in Mecklenburg ist. :
Was fehlt dir noch?
Es ist vertraglich möglich, dass du auch mal in Berlin arbeitest und dass du im H-O in M-V arbeitest.
Aber bitte nicht am 8.März.
Was wäre denn, wenn 1. Arbeitsort Berlin und 2. gleichwertiger Arbeitsort Brandenburg wäre?
ZitatAus einem Arbeitsvertrag ergibt sich der Arbeitsort :
Wie verhält es sich denn dann, wenn der Arbeitsort nicht festgelegt ist im Arbeitsvertrag?
@ hausaufgmx: .... und vertraglich ist auch nicht festgelegt, wer da eingestellt wird und mit welchem Arbeitsfeld. Oder wie? Dann greift allgemeines Vertragsrecht, der wirklich geäußerte und niedergelegte Wille ist zu erforschen. Also, wenn z.B. ein Personalsachbearbeiter eingestellt wird, dann wird er im Zweifel im entsprechenden Büro eingesetzt werden und nicht in der Fertigungshalle.
Und wenn man mal dort und mal hier arbeitet, dann greifen die Feiertagsregelungen, die bei vertraglicher Regelung (Montags immer in xy) eben für diesen Einsatzort gelten. Allerdings kann man bei flexibler Regelung nicht seine Tage willkürlich legen, um aus zwei Ländern feiertagstechnisch zu provitieren.
wirdwerden
Soweit ist alles klar. Aber wie ist es, wenn im Vertrag stehen würde, dass der Arbeitsort in Berlin als auch in Brandenburg wäre? Dass man also im Homeoffice und im Büro arbeiten könnte?
... wenn der AV nichts Eindeutiges hergibt, bleibt immer noch, sich die Praxis anzuschauen: Wenn AN typischerweise Mo/Di in Berlin wäre und den Rest der Woche in Brandenburg, würde dies Muster auch für die Woche mit dem Feiertag zur Geltung kommen. Rechtsmissbräuchlich wäre es, das nur zu ändern, um in den Genuss des Feiertages zu kommen.
Ok. Das heißt, wenn typischerweise immer im HO in Brandenburg gearbeitet wird, gelten auch diese Feiertage, richtig? Woraus ergibt sich das denn? Rechtsprechung oder Gesetz?
Gesetze regeln selten jedes Detail. Der Rest ist Rechtsprechung.
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