wir haben bei uns eine urlaubssperre wegen hochsaison von märz bis juni. Gartenabteilung. ich habe einen festen freien wochentag als freien tag. in dieser zeit fallen aber einige feiertage wie pfingsten, christi himmelfahrt und fronleichnam. nun teilt uns der arbeitgeber mit, das wir während dieser zeit keinen zusätzlichen freien tag in der woche haben können, da ja gerade an den gleit wochenenden wohl sehr viel zu tun wäre. die anderen kollegen im baumarkt sind von dieser regelung nicht betroffen. hier liegt doch zum einen keine gleichbehandlung vor, zum einen haben die keine urlaubssperre und können sogar an gleitwochenenden langen urlaub einreichen. was kann ich tun. gruß pitschplatsch
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"ich freue mich auf antwort. vielen dank."
Feiertag und kein Freier Wochentag ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
Ich gehe mal davon aus das du eine 5 Tage Woche hast und den freien Tag für den gearbeiteten Samstag bekommst.
Da dieser freie Tag im nachhinein gegeben d.h. inder ersten woche den Samstag mitarbeiten,dafür in der zweiten woche ein Tag frei, steht dir dieser freie Tag jedesmal zu
wenn du Samstags gearbeitet hast.
Dabei ist föllig unerheblich ob auf den Montag oder den Donnerstag ein Feiertag fällt.
Fällt ein Feiertag auf den Tag den du regelmäßig frei hast dann hast du allerdings keinen Anspruch auf einen weiteren Tag.
Im zug einer guten Zusammenarbeit kann man schon mal seine freien Tage verschieben
wenn die Arbeit drückt,allerdings nicht bis zum Sanktnimmmerleinstag und auch mit der Regelung das diese Tage in einer Zeit mit weniger Arbeit ausgeglichen werden.
(Jahrearbeitsszeitkonto)
Gruß Frank
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"F.Sch"
Wenn Du aufgrund eines Arbeitsvertrages oder anderer Regelungen grundsätzlich Montags frei hast, dann hast Du leider Pech gehabt, wenn dieser Montag ein Feiertag ist. Ein Ausgleichsanspruch dafür besteht nicht.
Wenn die Urlaubssperre die gesamte Gartenabteilung betrifft, dann liegt nicht schon deswegen eine Ungleichbehandlung vor, weil die Kollegen z.B. von der Elektroabteilung nicht betroffen sind.
Wenn als für den Betriebsablauf und Kundenfrequenz ok. ist, dass Kollegen in der Elektroabteilung Urlaub nehmen können, in der Gartenabteilung aber nicht, kann der Arbeitgeber so handeln.
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