Hallo
Eine Mitarbeiterinn arbeitet im Einzelhandel als Vollzeitkraft.
Ihren freien Tag erhält sie entweder als zwei freie Nachmittage/Vormittage oder als einen ganzen freien Tag an unterschiedlichen Wochentagen.
Bisher bekam sie für einen Feiertag 37,5 /6 Wochentage=6,25 Std. bezahlt.
Nun legt der AG den freien Tag wenn möglich auf einen Feiertag, um dann 1 Std dafür aufzuschreiben. Die restlichen 5 Wochentage müssen gearbeitet werden. Kann das denn Rechtens sein?
LG
Michael
Feiertag = Freier Tag? Kann Arbeitgeber freien Tag immer auf einen Feiertag legen?
19. November 2006
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Frage vom 19. November 2006 | 16:36
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag = Freier Tag? Kann Arbeitgeber freien Tag immer auf einen Feiertag legen?
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#1
Antwort vom 19. November 2006 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47626 Beiträge, 16833x hilfreich)
Wenn der freie Tag nach eine festen Schema feststeht und dann zufällig auf einen Feiertag fällt, dann kann man so handeln, wie der der AG das macht. Dann müssen aber für einen vollen Tag, der dann auf einen Feiertag fällt, auch 7,5 Std. angerechnet werden. So würde sogar die gesetzlich Regelung ausehen.
Nicht zulässig ist es jedoch, dass der AG den freien Tag im eigenen Ermessen festlegt und dann immer auf einen Feiertag legt.
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