Feiertage = Arbeitszeit

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462012-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Feiertage = Arbeitszeit

Hallo,

ich bin auf das Forum aufmerksam geworden, weil sich mir eine Frage zum Arbeitsrecht stellt.

Ich bin seit Februar in einer neuen Firma, arbeite dort lt Vertrag 30-35h/Woche, wobei das immer mit 35 h (7h a 5 Tage/Woche) eingeteilt ist.

Also arbeite ich Mo-Fr entweder in Frühschicht 8-15:30Uhr oder in Spätschicht 12:30-20Uhr. Sa haben wir nur 8h geöffnet sodass Samstagsschichten sozusagen "Zwischenschichten" von für mich 11-18:30 sind. Wenn ich Samstags arbeite habe ich einen anderen Tag in der Woche frei.


Soweit, so normal, so gut.

Jetzt sind die Schichten zur Osterwoche eingeteilt und damit auch der Grund meiner Anmeldung hier.

Für mich ist es normal, dass Feiertage in die Berechnung der Wochenstunden hineinzählen.
Dh wenn Fr Feiertag ist und Sa mein normaler freier Tag für die Woche, dann bin ich Mo-Do ganz normal meine 7h von 8-15:30 Uhr (incl halbe Stunde Pause) arbeiten und komme trotzdem auf die 35h in dieser Woche.

Ich hielt das für Standard, doch weit gefehlt. Mein neuer Arbeitgeber verlegt die Stunden die wegen dem Feiertag 'wegfallen' auf die 4 anderen Tage in dieser Woche, sodass ich in dieser Woche Mo-Do 8,5h bzw 9h + Pausen arbeiten gehen muss.

Ich habe jetzt nach gefragt wieso das so sei, dabei wurde gesagt die Zeit wurde auf die anderen Tag verteilt, damit ich auf die Wochenstunden komme und nicht weniger Lohn bekomme, weil der Sa frei ist und der Feiertag nicht als Arbeitszeit zählt. Normale Arbeitszeiten von 7h hätte ich in der Woche nur, wenn ich den Samstag arbeiten komme, also keinen 'normalfreien' Tag in der Woche habe?

Auf meine Frage wie es sein kann, dass der Feiertag nicht als Arbeitszeit zählt, sagte man mir, dass Feiertage zur Arbeitszeit zählen sei nur eine freiwillige Regelung der Arbeitgeber? Das bezweifle ich jedoch sehr stark, da mein Wissen bzgl Arbeitsgesetze dann schon seeeeehr veraltet sein müsste.

Ich brauche jetzt einfach Mal Hilfe von euch, eben Leuten die da mit Sicherheit mehr Ahnung haben und auch richtig argumentieren können. Ich bin da schon etwas gebrandmarkt und will mich da nicht für dumm verkaufen lassen, aber ich möchte mich auch nicht unnötig unbeliebt bei einem neuen Arbeitgeber machen, also muss ich mir schon sicher sein, dass ich da im Recht bin.

Liebe Grüße

-- Editier von fb462012-29 am 16.03.2017 22:51

-- Editier von fb462012-29 am 16.03.2017 22:57

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb462012-29):
Auf meine Frage wie es sein kann, dass der Feiertag nicht als Arbeitszeit zählt, sagte man mir, dass Feiertage zur Arbeitszeit zählen sei nur eine freiwillige Regelung der Arbeitgeber?

Echt? Müssen die wohl gestern Nacht geändert haben. :grins:



Zitat (von fb462012-29):
aber ich möchte mich auch nicht unnötig unbeliebt bei einem neuen Arbeitgeber machen, also muss ich mir schon sicher sein, dass ich da im Recht bin.

Das ist eher nicht so relevant, viel relevanter ist ob Du noch in der Probezeit bist. Da hilft "ich habe aber Recht" nicht wirklich viel ....



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Die rechtliche Situation ist voellig eindeutig. Geregelt ist diese im EntgFG § 2 Abs. 1 : "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."

Ob du noch in der Probezeit bist oder nicht, ist eher zweitrangig. Wichtig ist, dass du die sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfuellt hast und der Arbeitgeber dir somit sehr leicht kuendigen kann. Ob nun mit Probezeit oder ohne, hat nur einen Einfluss auf die Kuendigungsfrist (mit Probezeit kuerzer), niccht aber auf die Kuendigungsmoeglichkeiten selbst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Du musst in der Karwoche nur Deine Frühschicht von Montag bis Donnerstag mit jeweils 7 Stunden machen und hast dann die restlichen drei Tage frei - die Stunden am Freitag zählen mit, als hättest Du dort auch 7 Std. gearbeitet.

Montag ist dann übrigens auch noch mal Feiertag.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb462012-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das mit der Probezeit und dem leichten Kündigen ist mir erst einmal egal, es geht mir darum fair und rechtens behandelt zu werden. Wenn die Firma mich entlassen würde, weil ich will dass sie sich an Gesetze hält, sprich an meine rechte als AN und ihre Pflichten als AG dann wäre die Firma meine mir wertvolle Lebenszeit eh nicht wert.

Wie gesagt ich bin da vorbelastet und faire Behandlung vom AG steht für mich an oberster Stelle.


Daher jetzt noch die Frage an euch: Es gibt da auch keine Grauzonen in denen der AG da wandeln kann? Ich weiß durch das Inet dass es bei variabler Gleitzeit ohne feste Wochenstunden so ausgelegt werden kann, dass Feiertage nicht zählen, an welche Voraussetzungen ist diese Regelung gebunden?
Reicht es da, dass ich eine lt. Vertag 30-35 h Woche habe, damit der AG das so auslegen kann? Obwohl es feste und immer gleiche schichtzeiten gibt (Früh 8-15:30 und spät 12:30-20uhr, im wöchentlichen Wechsel), nur durch die 6 Tage Öffnungszeit eben der Freie Tag variiert und es gibt keine Gleitzeit, ich kann also auch nicht einfach Mal länger bleiben, um dann zB Fr früher zu gehen.

Oder muss es da wirklich variable Gleitzeit sein, ohne ein min Soll an Stunden /Woche?

Wäre dankbar wenn ihr das noch für mich aufklären könnt.

-- Editiert von fb462012-29 am 17.03.2017 08:51

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von fb462012-29):
Es gibt da auch keine Grauzonen in denen der AG da wandeln kann?
Doch, es gibt da eine Grauzone, kommt aber darauf an ob in deinem Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit genannt ist und ob es ein rolierendes System mit dem freien Tag gibt oder ob die Schichten frei verplant werden. Es wäre, je nach Konstellation, durchaus möglich, dass der AG deine Schichten in dieser Woche auf MO,DI,MI,DO,SA legt und in der nächsten auf DI,MI,DO,FR,SA. Dann hättest du evtl. gar keine Vorteile von Ostern.

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#6
 Von 
fb462012-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Was meinst du mit rolierendes System mit dem freien Tag?
Der freie Tag ist nicht fest gelegt, da 2x im Monat Samstags gearbeitet wird und der freie Tag somit in die Woche fällt. Dabei ist nicht fest gelegt welcher Tag als Ersatz für den Samstag gilt. Nur dass die Arbeitszeit wöchentlich zwischen 30-35h beträgt und 'die tägliche Arbeitszeit beträgt min 3h'.

Aber wie gesagt die Schichten sind ja feste Zeiten die für alle Mitarbeiter gelten.

Damit der Feiertag als Ersatz für den freien Tag der Woche hinhalten kann, gibt es doch auch Regelungen? An was ist das denn alles jetzt gebunden, dass der AG das alles so verschieben kann wie er lustig ist?

Am Feiertag kann ich nicht arbeiten, da die Firma geschlossen ist und wie gesagt der Schichtplan sagt für die Woche vom Karfreitag Mo-Do Arbeit und Fr-So frei.

-- Editiert von fb462012-29 am 17.03.2017 10:13

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn ich dich richtig verstanden habe, musst du in der Karwoche gar nicht am Samstag arbeiten. Somit stellt sich die Frage nach dem freien Tag in dieser Woche doch gar nicht. Du hast an dem betreffenden Samstag frei und muesstest - wenn es kein Feiertag waere - am Karfreitag arbeiten. Das geht aber wegen des Feiertags nicht und somit ist der Karfreitag so zu bezahlen, als haettest du gearbeitet.

Anders kann es in der Folgewoche aussehen. Wenn du dann fuer Samstag eingeteilt wirst, koennte der Ostermontag u.U. tatsaechlich als freier Tag genommen werden.

Der AG darf den freien Tag aber nicht willkuerlich auf einen arbeitsfreien Feiertag legen. Wenn es beu euch ein System gibt, nach dem der Ostermontag nicht dein freier Tag waere, duerfte dieses nicht in der Feiertagswoche zu deinen Ungunsten geaendert und anschliessend wieder zurueck gestellt werden. Auch darf der AG nicht ploetzlich alle Angestellten am samstag einteilen und den Ostermontag fuer alle als freien Tag anordnen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb462012-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja momentan ist in der Woche vom Karfreitag der Sa mein freier Tag.

Die Schichtpläne bekommen wir ja ~4 Wochen im voraus, dh diese Woche kam der Plan für die Karfreitag woche.
Welcher Samstag gearbeitet wird und welcher nicht sehen wir ja erst mit dem Schichtplan. Daher kann ich noch nicht sagen ob ich in der darauffolgenden Woche (Ostermontag) den Sa eingeteilt bin. Der Schichtplan für die Ostermontagwoche kommt ja erst nächste Woche raus.


Ich weiß auch dass Schichtpläne bindend sind, dh der Arbeitgeber kann nicht einfach nachträglich ohne Absprache oder driftigen grund was verschieben, wenn der Schichtplan schon Mal draußen ist.

Aber jetzt ist wiederum die Frage, wenn ich nochmals die Woche mit dem Karfreitag anspreche und dass der Karfreitag als Arbeitszeit angerechnet werden muss wegen dem Entgeltfortzahlungsgesetz, ist dann der lt Schichtplan freie Samstag bindend, weil er jetzt einmal schon so eingeteilt steht? Sonst würde der AG wenn ich mich jetzt beschwere vermutlich einfach den freien Tag jetzt nachträglich noch auf Karfreitag legen und mich dann doch den Sa arbeiten lassen.

Wie gesagt momentan 'existiert' der Karfreitag irgendwie einfach nicht. Der wird ja gar nicht erfasst, obwohl mein normal frei auf Sa liegt.

-- Editiert von fb462012-29 am 17.03.2017 10:43

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Was meinst du mit rolierendes System mit dem freien Tag?
Der freie Tag ist nicht fest gelegt, da 2x im Monat Samstags gearbeitet wird und der freie Tag somit in die Woche fällt. Dabei ist nicht fest gelegt welcher Tag als Ersatz für den Samstag gilt.

Das öffnet dem Arbeitgeber natürlich Tür und Tor für "Mauscheleien".
Ein Feiertag muss als bezahlter Arbeitstag gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer an dem Tag hätte arbeiten müssen, wenn kein Feiertag wäre.
Für Tage, an denen der Arbeitnehmer ohnehin frei hat, muss nichts angerechnet oder bezahlt werden, auch wenn der Tag (zufällig) ein Feiertag ist.
Und wenn der Arbeitnehmer variable freie Tage hat, dann ist es für den Arbeitgeber natürlich günstig, es zu zu drehen, dass die freien Tag ganz zufällig auf die Feiertage fallen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb462012-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit hab ich das ja verstanden, der Punkt ist nur, dass in der besagten Woche eben der Samstag lt meinem persönlichen Schichtplan auch frei ist und meine Stunden auf die tage Mo-Do 'umverlegt' wurden, da der Karfreitag trotz freiem Samstag nicht in die Stundenberechnung einfließt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von fb462012-29):
......der Samstag lt meinem persönlichen Schichtplan auch frei ist......
Na dann ist es klar. Wenn der Samstag bereits als frei in deinem Schichtplan markiert ist sind somit automatisch die anderen 5 Tage Arbeitstage. Der Freitag muss daher so gerechnet werden als würdest du normal arbeiten. Deiner Aussage nach also mit 7h verrechnet werden. In der Woche darauf hast du dann, laut Schichtplan, wahrscheinlich Samstags zu arbeiten, richtig? Hier bestünde für den AG dann durchaus noch die Möglichkeit den Montag als deinen freien Tag einzuteilen.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
In der Woche darauf hast du dann, laut Schichtplan, wahrscheinlich Samstags zu arbeiten, richtig?


Der TS hat doch geschrieben, dass er für die Osterwoche noch keinen Schichtplan hat und er diesen erst nächste Woche bekommt.

Zitat:
Hier bestünde für den AG dann durchaus noch die Möglichkeit den Montag als deinen freien Tag einzuteilen.


Der AG kann nicht einfach für alle AN die in der Woche Samstags arbeiten müssen den freien Tag auf den Ostermontag legen, weil die ansonsten freie Wahl, wann der freie Tag ersatzweise genommen werden kann nicht in einer Feiertagswoche zu ungunsten des AN festgelegt werden kann.

Anders wäre es nur, wenn vereinbart wäre, dass die AN die Samstags arbeiten dafür stets am nächsten Montag frei haben. Dann hätten die AN die am Karsamstag arbeiten mussten Pech gehabt bezüglich des Ostermontags.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lounge2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte auch eine Frage,

Was passiert, wenn sich die Öffnungzeiten an einem Feiertag ändern?
D.h. normal würde der Arbeitnehmer 8 Stunden arbeiten an diesem Tag, aber an Feiertagen ist das Geschäft nur für 4 Stunden auf. Ist es dann richtig das mir auch nur 4 Stunden gut geschrieben werden?

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread. Dieser ist geschlossen. Die Moderation

-- Editiert von Moderator am 28.05.2018 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

@lounge
Es ist eine Unsitte und ziemlich lästig, wenn du einen alten Threat aufmachst um deine eigene Frage anzuhängen.
Man muss sich durch die alten Texte ackern, bis man auf deine Frage stößt.

Also :zoff:

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