Feiertage rausarbeiten

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ankii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertage rausarbeiten

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Mutter arbeiten in einem Dienstleistungsunternehmen. Für die kommenden Feiertage bekommt sie normale Bezahlung wie für einen ganz normalen Tag auch, sie muss an dem Tag nicht arbeiten, muss aber die Feiertage am Wochenende vor- bzw. nacharbeiten ohne Bezahlung.

Ist das rechtens?

Ihr hat man gesagt, dass sie ihre Arbeit in der Woche schaffen muss, egal wann.

Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Dann komm mal rüber mit den Fakten: was steht im AV zu den Arbeitszeiten? Sind die Wochentage festgelegt, an denen deine Mutter zu arbeiten hat?
Wenn sie betriebsüblich arbeitet an Montagen und Dienstagen, wäre es rechtsmissbräuchlich, die AZ wegen der Feiertage zu verlegen.

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#2
 Von 
Ankii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie arbeitet Montags bis Freitags laut AV, Vollzeit. Von ihrem AG bekommt sie monatlich eine Aufstellung, wann sie was machen soll, aber bei der Ausführung ist dem Betrieb nur wichtig, dass sie alle ihre Aufgaben in der Woche schafft.

Also offiziell sind die Tage vorgegeben, wann sie was zu machen hat. Sie darf aber nicht an Feiertagen arbeiten, weil sie dann Feiertagszuschlag zahlen müssten, deshalb muss sie an anderen Tagen vorarbeiten.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Nö. Lies bitte das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Freilich müsste deine Ma auch ihre Rechte durchsetzen wollen.

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